Wie sieht die branchenübliche Lösung zur Beteiligung des Urhebers an Coverbearbeitungen aus?

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Wie sieht denn die übliche Lösung zur Einigung mit einem Urheber eines Stückes aus, wenn man ein Stück covert und bearbeitet (neuer Text bzw. eine reine Übersetzung ins Deutsche) und der Urheber damit einverstanden ist?

Gewinnbeiligung (wie hoch in %)? Umsatzbeitligung (wie hoch in %)? Fester Preis? Richtet sich das nach der Auflage bzw. Verwendungszweck?
 
für die unveränderten teile wie zB komposition geht eh ein fester satz durch die [g=119]gema[/g] ab, wobei ich nicht weiß, wie das beim text ist, wenn er übersetzt wird.

ansonsten is das natürlich verhandlungssache, und gewinnbeteiligung vermutlich unüblich, da der gewinn sich aus sicht des urhebers schlecht nachvollziehen läßt (zB könntest du einfach aufführen, dass du für die produktion neue instrumente kaufen und ein studio mieten musstest, und deiner einen kalkulatorischen monatslohn von 3000€ pro mann = 15.000€ zuschreibst, so dass rechnerisch nur bei einem top10-hit noch ein gewinn übrig bleibt...) und er auch in den meisten fällen nicht unbedingt mit einem gewinn rechnet. wenn beteiligung, dann eher am umsatz.
 
In dem Fall gehts um die Adaption eines Stückes aus dem Ausland, welches ins Deutsche übersetzt werden soll. Der Verlag im Ausland ist auch generell einverstanden, nun wüsste ich jedoch gerne, was für die Bearbeitungs- und Vervielfältigungsrechte verhandlungsmäßig genannt werden kann. Die [g=119]Gema[/g] in München konnte mir dahingehend keine Auskunft geben.

Das war doch die übliche Praxis in den 1970ern. Fremdsprachrigen Song ins Deutsche übersetzen und - Zack! war wieder ein deutscher Schlager fertig.
 
Beteiligungen am Gewinn sind bei einer solchen Sache - vor allem heutzutage - sehr schwer kontrollierbar für den Urheber. Meistens wird eine feste Summe X ausgehandelt, manchmal wird auch gar nichts verlangt und dann ist die Sache geritzt. Gibt da aber keine festen Regeln, alles kann nichts muss.

Das neue Werk wird ganz normal der [g=119]Gema[/g] gemeldet. Der Originalurheber kassiert dann für die Musik bei Verkauf und Aufführungen schon mal automatisch Tantiemen. Das neue Werk hat also bis auf den Texter und Werknummer die selben Daten bei der [g=119]Gema[/g], vielleicht noch einen zusätzlichen - den deutschen - Subverlag. Ist der neue Texter in der [g=119]Gema[/g]? Dann kassiert dieser auch noch seinen Anteil über die [g=119]Gema[/g] Tantiemen. Ist er kein [g=119]Gema[/g] Mitglied, gibts halt nix von denen für den neuen Texter. Dann lässt man das Texter Feld leer oder wenn man nett ist, gibt man den Originaltexter an. Dann kriegt der auch von der deutschen Version noch was ab.
 

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