Wenn man Covert dann wie ?

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DJJ-CUT

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Hallo erstaml an alle interessierten Leser!
Ich möchte mich das erstemal an ein Cover von einem alten bekannten Popsong setzten und habe mir zunächstmal alle nötigen Sounds gepict die ich für die richtigen halte.Nun ist mir beim remake aufgefallen das mir der Grund Lead Sound mit Echos (reverbs und delays) bessergefällt.
Ich weiss zum Beispiel das wenn man covert alles so weite wie möglich eins zu eins sein soll also keine Notenabweichung oder gar Zusätze.
Wie ist das aber nun mit Effekten.Wenn ich es genau nehme dan ist eine gespielte Note mit delay doch eine Reihe von immer Wiederkehrenden gleichen Noten.Habe ich nun die Grundmelodie verändert oder nicht.
Man erkennt ja immer noch was ich covern will.
Wie ist das mit der Aufbau eines Songs A B C muss ich mich genau an die Vorlage halten?!
 
Hä?

Man sollte so covern, wie man es für richtig hält, oder?
eigentlich besteht doch gerade der reiz darin, vom original abzuweichen, egal ob in struktur oder sound. erlaubt ist was gefällt.

gruß,
splitterbox
 
splitterbox schrieb:
Hä?

Man sollte so covern, wie man es für richtig hält, oder?
eigentlich besteht doch gerade der reiz darin, vom original abzuweichen, egal ob in struktur oder sound. erlaubt ist was gefällt.

Ich vermute, DJJ-Cut meint, dass er sonst eine "Bearbeitung" im urheberrechtlichen Sinne vornimmt. Und diese muss vom Rechteinhaber, bzw. Vertreter genehmigt werden.

Beispiel:
Oli P.s "Flugzeuge im Bauch" war eine Bearbeitung, die von Grönemeyer (warum auch immer ;) ) genehmigt wurde.
 
ein cover ist ein werk in länge melodie und text 1 : 1

es wird nicht gesagt mit welchen instrumenten und effecten du das spielst.

wenn du einen bestehenden song im original mit anderen effecten mischen willst brauchst du eine bearbeitungslizenz als remix

das gilt aber nur bei veröffentlichungen, wenn das für dich privat ist spielt das keine rolle wie du das machst. findest du das so gut es veröffentlichen willst, schick ein eine kopie an den originalverleger und hol dir die erlaubnis zur veröffentlichung.
Die bekommst du mit sicherheit wenn der song schon aus dem handel genommen wurde oder bei der [g=119]gema[/g] keine tantiemen mehr einspielt.

dann gibt es noch eine möglichkeit einen song zu covern da kannst du sogar deine eigenen vorstellungen komplett mit einbringen.

mach einen sogenannten LIVE MITSCHNITT "fritzchen singt heino"
da ist es wichtig, dass aus der tonträgerbezeichnung klar hervorgeht welchen ursprung das hat.
es fragt auch keiner wie du den song tonträgerfähig bearbeitet hast.

oder was auch noch möglich ist, was ich jetzt mit einem interpreten und textdichter mache.

songs der 60iger 70iger usw mit einem anderen text zu versehen.

hierzu gibt der originalverleger das recht des spezialtextdichter - das wird auch durch den originalverleger bei der [g=119]gema[/g] so eingetragen.

so wird von mir im moment "pretty woman" mit einem ganz anderen text neu gemacht.

bei einer solchen produktion hast du oft in der melodie viele möglichkeiten offen. die rechteinhaber wollen hier oft nur noch einen hohen wiedererkennungswert der melodie haben.

wie die rechte da eingetragen werden und ob du aus der [g=119]GEMA[/g] ausschüttung was bekommst entscheidet der vertrag oder die lizenz
 

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