
Attila
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hallo,
wieder mal etwas "rechtliches"....
ich möchte mir eine line6 variax 300 (gitarre) kaufen und habe mir online shops "namhafter" händler angeschaut.
in einem der shops finde ich eine etwas irritierende abweichung zur beschreibung des herstellers und anderer shops.
dort gehört nämlich zum lieferumfang nicht nur ein gigbag, sondern auch ein a/b schalter, der eigentlich zum umschalten zwischen den zweir ausgängen der gitarre gedacht ist.
jetzt besitzt die variax 300 meines wissens nicht den zweiten [g=15]xlr[/g] ausgang wie die 500er bzw. höheren Serien.
wie weit muss der anbieter für seine beschreibung auf der seite gerade stehen, da die ja einfluss auf eine kaufentscheidung hat.
wieder mal etwas "rechtliches"....
ich möchte mir eine line6 variax 300 (gitarre) kaufen und habe mir online shops "namhafter" händler angeschaut.
in einem der shops finde ich eine etwas irritierende abweichung zur beschreibung des herstellers und anderer shops.
dort gehört nämlich zum lieferumfang nicht nur ein gigbag, sondern auch ein a/b schalter, der eigentlich zum umschalten zwischen den zweir ausgängen der gitarre gedacht ist.
jetzt besitzt die variax 300 meines wissens nicht den zweiten [g=15]xlr[/g] ausgang wie die 500er bzw. höheren Serien.
wie weit muss der anbieter für seine beschreibung auf der seite gerade stehen, da die ja einfluss auf eine kaufentscheidung hat.