was wenn online produktbeschreibung vom produkt abweicht

Attila

Attila

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hallo,
wieder mal etwas "rechtliches"....

ich möchte mir eine line6 variax 300 (gitarre) kaufen und habe mir online shops "namhafter" händler angeschaut.
in einem der shops finde ich eine etwas irritierende abweichung zur beschreibung des herstellers und anderer shops.

dort gehört nämlich zum lieferumfang nicht nur ein gigbag, sondern auch ein a/b schalter, der eigentlich zum umschalten zwischen den zweir ausgängen der gitarre gedacht ist.

jetzt besitzt die variax 300 meines wissens nicht den zweiten [g=15]xlr[/g] ausgang wie die 500er bzw. höheren Serien.

wie weit muss der anbieter für seine beschreibung auf der seite gerade stehen, da die ja einfluss auf eine kaufentscheidung hat.
 
ich bin mirjetzt nich sicher in wie weit das stimmt,

aber des habe ich ganz untern aus einer seite von einem "namenhaften" händler kopiert:

Für Druckfehler und Irrtümer wird keine Haftung übernommen.

...in wie fern das dann im echten leben stimmt weiß ich jedoch leider auch nich

greez
martin
 
Wenn das da steht, kann man sie nicht am #### kriegen,
wenn im KAtalog steht :" Original Gibson [g=73]Humbucker[/g] "
und der Verkäufer dann nach der Beschwerde sagt:
(ich zitiere Spock aus Star Treck 6)
eine Lüge?
"Nein, nur ein Irrtum!"
--
natürlich waren Epiphone By Gibson [g=73]Humbucker[/g] gemeint.
 
Attila schrieb:

wie weit muss der anbieter für seine beschreibung auf der seite gerade stehen, da die ja einfluss auf eine kaufentscheidung hat.

Grundsätzlich soweit wie er etwas anbietet, präsentiert. Sobald du bestellst, kommt der Vertrag zustande. Wenn er das Angebotene zu den vertraglichen Konditionen nicht liefern kann, kannst du vom Vertrag zurücktreten und dann halt beim anderen Händler einkaufen.

Edit: In diesem Zshg. ist Haftung etwas anderes. Du hast ein Gig. Du versprichst den Kollegen ein Gerät zu liefern. Dein Händler kann nicht liefern oder eben Irrtum. Gig kann abgeblasen werden. Schaden entsteht. Dein Händler haftet nicht für DIESEN Schaden.

ohne gewähr
 
jo,
im impressum steht ein haftungsausschluss.

was ist, wenn ich den betreiber auf diese abweichung hinweise und er sie
nach einiger zeit immer noch drin stehen hat ??
kann man den "abmahnen" , weil ja dann der eindruck entsteht das es
absicht sein könnte, oder darf man als verkäufer so schlampig sein ;-) ??
 
am besten du schreibst denen ne email und fragst was nun sache ist. Ob se darauf sofort die webseite ändern liegt in deren hand. Immerhin werden se dir ne antwort per email geben und damit weißt du schonmal bescheid und kannst dann kaufen oder nicht.
 
hi,

warum den Stress überhaupt? Bestell doch einfach wo anders.... Der Anbieter hat dadurch schon genug "Schaden" weil du ja nicht bei ihm gekauft hast, sondern zur Konkurenz gegangen bist...

Irgendwie versteh ich dich nicht ganz... Oder gehörst du zu den Typen "hey Nachbar es is 5 nach 22.00 Uhr mach die Mukke leiser oder ich hol die Polizei!" - wenn dem so is, wünsch ich dir viel Spaß mit dem Anbieter^^ :D

greets XS
 
Was ist denn deine Motivation?

Abmahnen tut die Wettbewerbskomission. Kann schon als unlauter Wettbewerb gelten, aber es gibt keine unfaire Kundenaquisition. Der Vertrag ist nichtig.

Der einzige Vorteil dieses Händlers ist, dass er den Kunden am Telefon hat, ihm mitteilt, dass es nicht klappt und in diesem Telefonat, das ja nur zustande kam wegen dem falschen Angebot, ihm ein anderes Produkt andreht. Ist aber schon sehr weit her geholt.
 
also wenn sie falsch ist, ignoriert diese antwort bitte :D :

bei so baustellen hängen ja oft so schilder "eltern haften für ihre kinder"
aber ich glaube mal gehört zu haben das dies nich stimmt und die des da halt hinschreiben um sich scheinbar abzusichern.

könnte des nich sein das des da auch der fall ist???


martin


PS: ich glaube das diese antwort vollkommener schwachsinn ist, aber da es ja sein könnte das da nen fünkchen wahrheit dahintersteckt schreib ich es doch hier her :D
 
Ich glaube mich zu erinnern, wenn die Baustelle vorschriftsgemäss abgeriegelt ist, haften die Eltern, wenn nicht der Bauherr. Unsicher.
 
hi,
also punkt 1:
ich habe eine email mit der frage an den anbieter gestellt.

punkt 2: nein, ich bin kein meckerer, habe aber langsam die faxen dicke, da
manche anbieter ihren job nicht ernst nehmen und im prinzip alles auf den kunden schieben, sprich....... wieviel zeit benötige ich heute um "vernünftige" und zuverlässige informationen zu bekommen.

punkt 3: ich habe keine lust mehr mich als kunde von irgendjemanden verarschen zu lassen, denn dafür sind die meisten sachen zu teuer und mir meine zeit zu kostbar !!

punkt4: telefonische aussagen sind nach meine erfahrungen was für den ######, da du eventuell nen praktikanten in der leitung hast (schon passiert) der auch keine ahnung hat, oder aber dir jeder was anderes erzählt und am ende sich keiner an seine aussagen erinnern kann.

deswegen habe ich alles lieber schriftlich, egal ob im internet, oder aber als email.
aber selbst bei emails halten sich einige anbieter zurück, oder es dauert bis fragen beantwortet werden.

hm, man kann sich ja gerne über solche sachen lustig machen, aber der spass hört bei euch auch auf, wenn ihr mal an eure schlechten erfahrungen denkt, die ihr vielleicht mit händlern schon hattet, oder ?? ;-))

trotzdem, danke für die konstruktiven hinweise...........
 
hi,

wollte dir mit meiner Aussage oben auch nicht zu nahe treten! Ich würd genauso reagieren (bzw hab grad nen ähnlichen Fall laufen). Aber da du das Teil ja noch nicht bestellt hast und auch noch andere Anbieter das Gerät verfügbar haben würd ich lieber wo anders bestellen, als da nen Ast zu brechen! Oder is dieser Anbieter besonders günstig?

greets XS
 
Off-Topic:
"Eltern haften für ihre Kinder" Niemals! Wir haben hier in (D) doch keine "Sippenhaft"... Wenn Kinder auf'm Bau oder sonstwo irgendwas kaputt machen, können allerdings unter Umständen die Eltern wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht schadenersatzpflichtig sein.

Zum Thema:
Haftungsausschluss meint hier etwas anderes, nämlich -wie soultan schon schrub- den Ausschluss der Haftung für Folgeschäden.

Wenn ein Produkt nicht der Beschreibung entspricht, liegt ein Sachmangel gem. §434BGB vor. Die Rechtsfolgen weiß ich jetzt nicht so genau, Rücktritt vom Vertrag müsste aber möglich sein.

Alle Angaben wie immer ohne Gewähr...
 
ich habe meine gründe warum ich mich für diesen abieter entscheiden würde und habe mich ja zum glück auf anderen seiten informiert, musste aber wirklich an die armen irren denken, die solch ein teil bestellen und sich wundern, wenn sie es auspacken.

klar passiert einem so etwas nur einmal, aber wenn ich z.b. auf die seite eines anderen anbieters schaue, wurde dort in der beschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen, das die variax 300 nicht mit einem gigbag und auch ohne a/b schlater ausgeliefert wird.

die scheinen also dazu gelernt zu haben.....

ich bin für noch härtere regeln zum schutze des kunden, auch wenn keine absicht dahinter steckt !

klar könnte ich in einen laden gehen und mich vor ort informieren, das internet bietet allerdings gerade den vorteil das man vieles eventuell mit weniger zeit und zum teil "günstiger" erledigen kann.
klar kann ich auch innerhalb von 14 tagen vom kauf zurücktreten, aber die zeit und der aufwand ist schon ärgerlich.

mir geht es halt darum, den schlampigen auch auf die füsse treten zu dürfen, damit es zwischendurch mal weh tut, so wie mir manche händler durch ihr "schlampiges" verhalten schon weh getan haben.
 
Generelle Zustimmung zu darthfader.

Gruß Rainer
 
Aich bin für noch härtere regeln zum schutze des kunden, auch wenn keine absicht dahinter steckt !

klar könnte ich in einen laden gehen und mich vor ort informieren, das internet bietet allerdings gerade den vorteil das man vieles eventuell mit weniger zeit und zum teil "günstiger" erledigen kann.
klar kann ich auch innerhalb von 14 tagen vom kauf zurücktreten, aber die zeit und der aufwand ist schon ärgerlich.

mir geht es halt darum, den schlampigen auch auf die füsse treten zu dürfen, damit es zwischendurch mal weh tut, so wie mir manche händler durch ihr "schlampiges" verhalten schon weh getan haben.

word!
 
da tun mir ganz andere Sachen weh. Ich sag nur Post und Telekom.
 
post/telekom: die anbieter sind natürlich austauschbar :))

ich fühle mich sehr häufig als kunde ohnmächtig und diese wut treibt mich dann zu solchen threads :))

wenn ich mich informiere, weiss ich am ende wnigstens ob ich was gegen diese ohmacht habe, oder wenigstens nicht alleine dastehe.

ich bin eh ein info junkie und nehme mir zeit, aber muss ich nen wandelndes rechtslexikon sein um einkaufen gehen zu können ;-)
 

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