Was passiert, wenn man unbeabsichtigt mal etwas 'gesamplet' hat?

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Elrohir

Elrohir

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Hi,

eine eigentlich relativ doofe und naive Frage, die mir aber gerade in den Sinn kam, während ich hier im Musikrecht und -finanzen Forum gestöbert habe.

Und zwar gibt es ja quasi endlos viel Musik auf der Welt. Theoretisch könnte es doch passieren, das man irgendeine Passage entwirft, die sehr ähnlich einer Passage eines einem selber unbekannten, schon existierenden Songs ist. Dabei könnte man theoretisch in Schwierigkeiten kommen, oder? Obwohl man den anderen Song nicht kennt und nie gehört hat.

Ich weiss, das mag wohl eher Unwahrscheinlich klingen das soetwas passieren könnte. Aber denkbar wäre es doch, oder? Wie würde solch ein Fall gehandhabt werden? Ich denke vor Gericht, wird dieser Person wohl eher kein glauben geschenkt, sondern wohl eher eine dumme Ausrede vorgeworfen.

Was meint Ihr dazu?

Lg Elrohir
 
Derjenige der nachweislich eher veröffentlicht hat, hat hier die besseren Karten.

Ich kann mir schon vorstellen, dass ein Gericht den Zufall eines unabhängigen Entstehens ein bischen mit gewichtet und einräumt.

Aber irgendwelche "handfesten" Nachweise der Urheberschaft sollten dir schon vorliegen.
Einfach die Wahrscheinlichkeitsrechnung anführen hält kein Wasser.

Wenn so etwas eintritt, ist es sicherlich besser zuerst eine aussergerichtliche, kaufmännisch zu verhandelnde, Einigung zu suchen als das Recht zu bemühen.
Die Kosten, die Laufzeit und der unklare Ausgang... pffttt...

Nerven und Kapital brauchst allemal :)
 
Okay Danke. Naja die Frage war auch eher ein Gedankenspiel und ich hoffe das soetwas keinem von uns hier passieren wird.

Naja, das mit dem eher veröffentlicht ist ja klar, das wäre im dem Fall immer der andere, da man selber ja eine Passage entwirft die schon existiert, allerdings mit eigenem Unwissen.

Wäre ja das selbe wie wenn ich eine neue, knoblauchabweisende Zahnpasta entwickle, ohne zu wissen das sowas schon existiert. Dann habe ich quasi etwas imitiert, von dem ich nicht wusste das es existiert. Die Frage wäre dann eben, ob ich dann dennoch haftbar bin, oder davon ausgegangen wird das ich es eben doch absichtlich imitiert habe.
 
zu den Termini:

Sampeln ist das Aufnehmen von Audio, heutzutage vorwiegend das Kopieren von Ausschnitten aus fremden Tonträgern / -dateien.

Du meinst, dass man zufällig etwas schon Bestehendes neu komponiert.

Wenn die Passage, die Du komponiert hast, Schöpfungshöhe erreicht und dieselbe Passage bereits in einem anderen Werk existiert, wenn der Urheber sich weiterhin daran stößt und Dich auf Unterlassung etc. in Anspruch nimmt, dann muss er zunächst beweisen, dass diese Passage wirklich fast eine Kopie ist und nicht einfach nur "ähnlich" ist. Nehmen wir den unwahrscheinlichen Fall, dass du eine Musikpassage mit Schöpfungshöhe tatsächlich zufällig 1:1 nachkomponiert hast und Melodie, Rhythmik etc. alles 1:1 übereinstimmen, man also wirklich von einem Plagiat ausgehen könnte - dann hast Du noch die Chance zu beweisen, dass Du das Original nicht kennen konntest. Wenn Du diesen schwierigen Beweis nicht führen kannst, dann hast Du Pech gehabt. So wie Gary Moore.
 

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