K
klipp
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Hallo,
Ich habe folgende Frage:
Ich habe vor ein paar Jahren mit einer Sängerin eine EP produziert und auch als Musik mitgewirkt und eigene Teile geschrieben.
Leider habe ich damals das Material herausgegeben, ohne einen Vertrag abzuschließen, um meine Arbeit als Musiker und Miturheber zu schützen.
Auch später konnte ich nie eine schriftliche Regelung erwirken. Meine Anfragen wurden immer ignoriert nach dem Motto..."das brauchen wir nicht...ich werde dir immer deinen Teil geben..."
Das Material wird seitdem als selbstgebrannte CD bei Konzerten verkauft und ich werde daran beteiligt.
Da die Sängerin (mit der ich schon lange nicht mehr arbeite) Teile des aufgenommenen Materials anderweitig verwerten wollte und dieses auch schon getan hat (Ausstrahlung bei ARTE) ist es jetzt für mich notwendig, dass meine Arbeit und mein kreatives Schaffen auch bei der GEMA registriert wird und dass auch generell eine zukünftige Nutzung geregelt wird.
Ich habe lange versucht, mit Ihr darüber zu sprechen, aber Sie lehnt alles ab.
Ich bin jetzt also leider in der Situation, ein Druckmittel nutzen zu müssen, um ein Gespräch und eine Vereinbarung für die Zukunft zu erwirken... Total ätzend....geht aber leider nicht anders.
Ich hatte also damals mündlich dem direktem Verkauf von selbstgebrannten CDs zugestimmt. Ich habe aber nie, weder schriftlich, noch mündlich, meine Leistungsschutzrechte abgetreten. Für den CD-Verkauf will ich aber auch nichts beanstanden, da ich diesem zugestimmt hatte.
Ich habe aber nie für eine Nutzung, die über diesen Verkauf hinaus geht, meine Leistungsschutzrechte abgetreten.
Darf Sie die Musik ohne eine generelle oder spezifische schriftliche Abtretung meiner Leistungsschutzrechte einfach so weiterverwerten?
Ihr Anwalt sagt (ja...soweit sind wir leider), daß für die Nutzung bei ARTE (für die die Sängerin unterzeichnen musste, daß sie alle Rechte besitzt) meine mündliche Abtretung der Leistungsschutzrechte, die an den Verkauf der selbstgebrannten CDs gebunden war, völlig ausreicht und das überhaupt nichts weiter notwendig sei... (kommt mir absurd vor)
Die Sängerin hat definitiv auch mit ARTE einen Vertrag über die Nutzung der Musik abgeschlossen. (Ich wurde an diesen sehr geringen Einnahmen beteiligt, habe aber nie einen Vertrag gesehen, geschweige denn unterzeichnet).
Hat Sie in diesem Fall illegal gehandelt, sodass ich dadurch ein Druckmittel habe, um endlich eine außergerichtliche Einigung zu erwirken?
Ich bin nicht scharf darauf, wegen so einer albernen Geschichte vor Gericht zu gehen. Ich würde aber gerne eine Schlußstrich unter die Geschichte ziehen und meine Rechte offiziell durch GEMA und GVL geschützt wissen.
Vielen Dank!
Ich habe folgende Frage:
Ich habe vor ein paar Jahren mit einer Sängerin eine EP produziert und auch als Musik mitgewirkt und eigene Teile geschrieben.
Leider habe ich damals das Material herausgegeben, ohne einen Vertrag abzuschließen, um meine Arbeit als Musiker und Miturheber zu schützen.
Auch später konnte ich nie eine schriftliche Regelung erwirken. Meine Anfragen wurden immer ignoriert nach dem Motto..."das brauchen wir nicht...ich werde dir immer deinen Teil geben..."
Das Material wird seitdem als selbstgebrannte CD bei Konzerten verkauft und ich werde daran beteiligt.
Da die Sängerin (mit der ich schon lange nicht mehr arbeite) Teile des aufgenommenen Materials anderweitig verwerten wollte und dieses auch schon getan hat (Ausstrahlung bei ARTE) ist es jetzt für mich notwendig, dass meine Arbeit und mein kreatives Schaffen auch bei der GEMA registriert wird und dass auch generell eine zukünftige Nutzung geregelt wird.
Ich habe lange versucht, mit Ihr darüber zu sprechen, aber Sie lehnt alles ab.
Ich bin jetzt also leider in der Situation, ein Druckmittel nutzen zu müssen, um ein Gespräch und eine Vereinbarung für die Zukunft zu erwirken... Total ätzend....geht aber leider nicht anders.
Ich hatte also damals mündlich dem direktem Verkauf von selbstgebrannten CDs zugestimmt. Ich habe aber nie, weder schriftlich, noch mündlich, meine Leistungsschutzrechte abgetreten. Für den CD-Verkauf will ich aber auch nichts beanstanden, da ich diesem zugestimmt hatte.
Ich habe aber nie für eine Nutzung, die über diesen Verkauf hinaus geht, meine Leistungsschutzrechte abgetreten.
Darf Sie die Musik ohne eine generelle oder spezifische schriftliche Abtretung meiner Leistungsschutzrechte einfach so weiterverwerten?
Ihr Anwalt sagt (ja...soweit sind wir leider), daß für die Nutzung bei ARTE (für die die Sängerin unterzeichnen musste, daß sie alle Rechte besitzt) meine mündliche Abtretung der Leistungsschutzrechte, die an den Verkauf der selbstgebrannten CDs gebunden war, völlig ausreicht und das überhaupt nichts weiter notwendig sei... (kommt mir absurd vor)
Die Sängerin hat definitiv auch mit ARTE einen Vertrag über die Nutzung der Musik abgeschlossen. (Ich wurde an diesen sehr geringen Einnahmen beteiligt, habe aber nie einen Vertrag gesehen, geschweige denn unterzeichnet).
Hat Sie in diesem Fall illegal gehandelt, sodass ich dadurch ein Druckmittel habe, um endlich eine außergerichtliche Einigung zu erwirken?
Ich bin nicht scharf darauf, wegen so einer albernen Geschichte vor Gericht zu gehen. Ich würde aber gerne eine Schlußstrich unter die Geschichte ziehen und meine Rechte offiziell durch GEMA und GVL geschützt wissen.
Vielen Dank!