Vertrag - Zustimmung der Eltern?

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samson80

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Hallo,

ich betreibe seit kurzer Zeit neben meinem eigentlichen Job ein kleines Musikstudio, eher Hobbymäßig jedoch als Gewerbe angemeldet. Die Tochter einer Bekannten (16 Jahre) würde gerne einen Song einsingen.

Wie sieht das grundsätzlich in solchen Fällen aus. Muß ein Elternteil dem dann schriftlich zustimmen, wenn das Kind unter 18 ist? Da ja auch eine Rechnung geschrieben wird, womit ja auch die AGBs akzeptiert werden.

Danke im voraus.
Tim
 
Hi,

vorab: Ich bin mir nicht 100%ig sicher, ob das, was ich gleich schreibe so richtig ist, also besser Anwalt fragen oder zumindest weitere Posts abwarten.

Soweit ich weiß greift in dem Fall der s.g. "Taschengeldparagraph".
Der besagt, dass auch Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren, also solche, die noch nicht voll geschäftsfähig sind, Verträge abschließen können (Bsp: Kind kauft sich eine Tüte Haribo im Laden = Vertrag ).
Das ist allerdings nur rechtsgültig, wenn der Preis unterhalb des angemessenen monatl. Taschengelds liegt.
Auf Deutsch: Je nachdem wieviel du dafür nimmst, müssen die Eltern unterschreiben.

Aber nochmals: Da bin ich nicht sicher!
LG
Plaudy
 
Würd ich auch sagen. Wenn die 16-jährige allerdings schon arbeiten geht und ihr eigenes Geld verdient, sieht die Sache schon wieder anders aus. Zur Sicherheit aber vielleicht trotzdem mal von einem Anwalt beraten lassen oder gleich die Zustimmung der Eltern/Erziehungsberechtigten holen.
 
Danke Euch beiden.
Ich denke auch das es wohl am sinnvollsten ist, wenn ein Elternteil dies unterschreibt.
 
Wäre mir neu, dass man unter 18 ein gewerbe aufmachen darf?

Womit dann das....

"Da ja auch eine Rechnung geschrieben wird, ......"

.....auch nicht zulässig wäre.
 
er ist doch nich unter 18 sondern die tochter der bekannten
 
@tubeless

Ich sage immer, wer lesen kann ist klar im Vorteil. :D
 
Das ändert ja nun nichts.
Und wer da nicht lesen kann, brauchen wir nicht diskuteren... ;)

Denn das Rechnung schreiben ist ja wohl Sache der Minderjährigen, schliesslich stellt sie ne Leistung (das Einsingen) in Rechnung, nicht wahr?

Noch Fragen? ;)
 
ähm. ich denke dass sie bezahln muss, dass sie das studio benutzen darf.
 
Das kann natürlich auch sein. ;)
 
siehste. XD
 
@samson80: Wenn Du Dein Studio an eine Minderjährige vermietest, dann ist der Vertrag schwebend unwirksam. D.h., wenn sie nachher nicht bezahlen will und die Eltern den Studiomietvertrag nicht gut finden und ihre Zustiommung dazu verweigern, guckst Du in die Röhre und kriegst kein Geld.

Daher lass vorher ihre Eltern zustimmen. Machst Du einen Vertrag? Den unterschreiben dann am besten die Eltern in ihrem eigenen Namen.

Taschengeldparagraph dürfte in diesem Fall wohl nicht greifen.

Gruß Rainer

Elfriede: Hobbystudio und zugleich Gewerbe? AUA!
 
tubeless schrieb:
Und wer da nicht lesen kann, brauchen wir nicht diskuteren...

Denn das Rechnung schreiben ist ja wohl Sache der Minderjährigen, schliesslich stellt sie ne Leistung (das Einsingen) in Rechnung, nicht wahr?

Noch Fragen?

Nein tubeless.
Sorry das ich so bescheuert bin.

Selbstverständlich stellt die minderjährige Sängerin dem Studiobesitzer
samson80 eine Rechnung dafür aus, damit Sie bei ihm Singen darf und sein teueres Equipment nutzt.

Für das ausstellen von Rechnungen in verbindung mit Ihrer Ausübung des Gewerbes hat Sie sich natürlich vorher die Zustimmung Ihrer gesetzlichen Vertreter eingeholt.

Ich habe keine Fragen mehr.
 
>> Sorry das ich so bescheuert bin.

Na wenn Du das meinst, dann will ich das mal glauben.

>> ... damit Sie bei ihm Singen darf und sein teueres Equipment nutzt.

Was wäre daran falsch, wenn man das so betrachtet, wie ich es verstanden hatte:
Dass das Mädchen für ihn was einsingt?

But: Forget it. Es ist sinnlos, über sowas zu streiten, nicht wahr?
 
tubeless schrieb:
>> Sorry das ich so bescheuert bin.

Na wenn Du das meinst, dann will ich das mal glauben.

>> ... damit Sie bei ihm Singen darf und sein teueres Equipment nutzt.

Was wäre daran falsch, wenn man das so betrachtet, wie ich es verstanden hatte:
Dass das Mädchen für ihn was einsingt?

But: Forget it. Es ist sinnlos, über sowas zu streiten, nicht wahr?

Was samson80 beschreibt, und was Du meinst persönlich für Dich zu interpretieren, oder verstanden zu haben hat noch lange nichts mit den vorliegenden Fakten des Eingangspostings zu tun.

- Das Mädel ist minderjährig.
- Singt bei ihm ein.
- bezahlt mit der Zustimmung der Eltern für die Studionutzung.
- Und stellt mit 16 garantiert keine Rechnungen ohne Zustimmung
der gesetzlichen Vertreter aus.

Fakt.
 
Lasst das Geld weg, dann bleibt auch der Stress aus und niemand muss irgendwelche Verträge unterschreiben. ;)

Man stelle sich nur vor die Eltern hätten eine geistige Behinderung. Dann müssten die Grosseltern unterschreiben, daß die Eltern unterschreiben dürfen, daß ihre Tochter einsingt. In der Zeit hat die das Lied schon wieder vergessen.
 
Es scheinen alle Klarheiten beseitigt zu sein .. :D

Und bevor wir hier Ahnenforschung betreiben müssen, schließe ich das Thema und verweise auf Posting #12. Solltest du - samson80 - noch eine ergänzende Frage haben, schreib mir eine PM, dann mach ich das Thema wieder auf.
 
@tubeless: Warum muss man seinen Bloedsinn, den man verzapft, immer bis auf´s Blut verteidigen?

Ehre und Respekt?

sixstringwarrior schrieb:
In der Zeit hat die das Lied schon wieder vergessen.

Wie, die Grosseltern leiden auch noch an Alzheimer?
 
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