Verträge von künstller unterzeichnen lassen!?

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guten tag,
ich hätte da mal wieder eine frage.
und zwar hätte ich gerne gewußt, ob man als normaler hartz 4 empfänger, künstler musik verträge selber schreiben, und unterzeichnen lassen kann.

es geht darum das ich mir ein tonstudio aufgebaut habe, und mit mehreren künstlern dort arbeite. leider wurde ich sehr oft hintergangen, wie z.b. die aufnahmen wurden einfach ohne mein wissen mitgenomm, und normalerweisse hätte ich geld für diese arbeiten bekomm, da ich aber nicht immer anwesend bin bei jeder aufnahme, konnte ich das nicht kontrollieren.

nun würde ich gerne verträge schreiben, um mich vor solchen sachen zu schützen. im vertrag solln sachen drinne stehn wie z.b. monatliche studiomiete, 1-2 jahresverträge so das der künstler bei uns gebunden ist, studioaufnahm bleiben bis veröffentlichung im studio, bei vergehn 1000€ strafe usw.

kann ich solche verträge schreiben und unterzeichen lassen, so das diese im notfall auch vor gericht rechtsgültig sind?

mfg. calle
 
..tja, wenn Du weiterhin trotz selbständiger Arbeit Geld
vom Staat abkassieren willst dann logischerweise eher
nicht...
 
wer hat den gesagt das ich selbständig bin?
meine frage ist nur ob ich als hartz 4 empfänger künstler verträge schreiben, und unterzeichnen lassen darf!?

mfg.calle
 
Also hör mal - wenn du Verträge machst und auf eigene Rechnung arbeitest, so nennt man das gemein hin Selbststängig sein.
Schon alleine die Tätigkeit im Studio mit Gewinnerzielungsabsicht - katapultiert dich automatisch aus Hartz 4 raus. Ob du dich dabei betrügen lässt oder nicht ist dabei unerheblich!
 
...und macht seinen Nebenverdienst hiermit öffentlich
 
Für Verträge gilt das bürgerliche Gesetzbuch und Konventionalstrafen dürfen nur verhältnismäßig und nicht sittenwidrig sein!
Auch als Hartz-IV-Empfänger darfst Du selbständig tätig sein, Deine Erträge (Einnahmen minus Ausgaben aus der Selbständigkeit) werden aber mit Deinen Bezügen verrechnet.

Schon alleine die Tätigkeit im Studio mit Gewinnerzielungsabsicht - katapultiert dich automatisch aus Hartz 4 raus.

Die Gewinnerzielungsabsicht ist unerheblich. Selbständige Einkünfte sind von der Politik als Weg aus dem Bezug heraus ja sogar erwünscht. Was zählt ist der tatsächliche Ertrag bzw. Gewinn.
 
Soweit ich informiert bin, darfst du als Hartz 4 Empfänger sowohl einem Gewerbe als auch einer Freiberuflichkeit nachgehen.

Aber in jeden Fall MUSS das Amt das wissen udn es ist VORHER abzuklären, also wird das in deinem Fall schwierig, es sei denn, du gibst an, dass erst ab dem nächsten ersten zutun.

So oder so, werden dir die erwirtschafteten Erträge gegen gerechnet, ebenso wie bei einem gelichzeitig stattfindenden 400 Euro Job...und das ist ja wohl auch gut so.

Rechne dir das mal durch und frga auch mal ob für dich auch sowas wie ein Hamburger Modell in Frage kommt....dann kannst du ganz offiziell einem Teilzeit Job nachgehen, bekommst weiterhin Wohngeld UND darfst deiner Freiberuflichkeit fröhnen....aber immer schön Kontakt mit deiner Sachbearbeiterin hegen.

So oder so...mach das wenn offiziell, das Amt fordert wenn es auffliegt reichlich zurück und das geht schnell....
 

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