
smithers
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Hallo zusammen,
folgendes Fallbesipiel :
Ich habe als Mitglied einer A-capella-Gruppe (5-stimmig) etwa 35-40 Sätze für bereits existierende Songs wie "My Girl", "Rosanna" usw, geschrieben oder zumindest adaptiert. Dabei ist sozusagen häufig in den Stücken "ein eigenständiger musikalischer und kompositorischer Fingerabdruck" entstanden. In einigen Fällen wurden dabei Songs durch eigenkomponierte Abschnitte erweitert.
Frage nun:
Greift bei bei solchen Notensätzen das Urheberrecht im Sinne "Schutz geistigen Eigentums" ?
als Folge daraus :
Könnte ich die Rechte an den Notensätzen im Falle eines Verlassens der Gruppe für mich beanspruchen ?
Gruss
smithers
folgendes Fallbesipiel :
Ich habe als Mitglied einer A-capella-Gruppe (5-stimmig) etwa 35-40 Sätze für bereits existierende Songs wie "My Girl", "Rosanna" usw, geschrieben oder zumindest adaptiert. Dabei ist sozusagen häufig in den Stücken "ein eigenständiger musikalischer und kompositorischer Fingerabdruck" entstanden. In einigen Fällen wurden dabei Songs durch eigenkomponierte Abschnitte erweitert.
Frage nun:
Greift bei bei solchen Notensätzen das Urheberrecht im Sinne "Schutz geistigen Eigentums" ?
als Folge daraus :
Könnte ich die Rechte an den Notensätzen im Falle eines Verlassens der Gruppe für mich beanspruchen ?
Gruss
smithers