Urheberrecht per einschreiben sichern? aber wie genau?

Groovi

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Ich habe ja schon öfter gelesen, dass man seine urheberrechte am einfachsten sichert, indem man sich seine [g=420]CD[/g] mit eigenen Songs selbst per Einschreiben zuschickt, wobei natürlich das Datum des Stempels wichtig ist.
Wie geht das denn genau? Dann müßte ich doch den Umschlag auf jeden Fall versiegeln, oder? (sonst könnte man doch im Nachhinein den Inhalt austauschen) - und dann per Einschreiben an mich, mit Rückschein?
Irgendwo habe ich auch mal gelesen, das es mit POST-IDENT-Verfahren geht, was mir die Frau von der Post nicht bestätigen konnte, da dieses wohl nur für Banken oder Notare ist.
Angeblich ist dieses System doch so weit verbreitet bei Musikern, aber wie es genau funktioniert, weiß ich nicht.
Danke für ´ne Antwort!
 
Ich habe ja schon öfter gelesen, dass man seine urheberrechte am einfachsten sichert, indem man sich seine [g=420]CD[/g] mit eigenen Songs selbst per Einschreiben zuschickt, wobei natürlich das Datum des Stempels wichtig ist.
Das ist ein altes Märchen, genauso wie Spinat viel Eisen haben soll (was zum Glück inzwischen nicht mehr so verbreitet ist;) ).

Eine "Absicherung" bringt im Zweifelsfall nur, wenn du deine Songs (mit Text, Noten, etc.) rechtzeitig bei einem Notar zu hinterlegst.

Unser User "EarlGrey" bietet so einen Service recht günstig an.

http://homerecording.de/modules/newbb/viewtopic.php?topic_id=38848&forum=3
 
*kopfkratz*

Ich hab beides gemacht weil ichs auch nicht besser wußte. Texte+Midifiles+Aufnahme an mich selbst geschickt, dann mit ungeöffnetem Couvert zum Notar und im Safe hinterlegt. Kosten DM 50,- Egal wie viele Songs da drin waren. 1999/2000. Das Zeug schlummert jetzt noch dort.

MfG
Reiner
 
notariell hinterlegen. sonst nix.
 
Ist und bleibt ein Märchen. Jeder Richter oder der gegnerische Anwalt wird dir unterstellen den Inhalt ausgetauscht zu haben. Wie willst du beweisen das du es nicht hast? Auch versiegeln zählt nicht oder Versand an Freunde, Verwandte, Bekannte etc.. Nur an rechtlich unbeteiligte Dritte, die in keiner Verbindung zu dir stehen. Im besten Fall halt ein Notar oder den Link von bensommerfeld.
 
Oder bei der [g=119]Gema[/g] anmelden !
 
Woher kommt eigentlich die Idee, dass die Anmeldung bei der [g=119]GEMA[/g] irgendeinen Schutz brächte?

Sry, aber die Aussage von DjGravityBochum ist ganz einfach FALSCH.

Wenn Du der [g=119]GEMA[/g] ein Werk meldest, dann machst du das auf einem Formular. Ohne Noten und ohne Tonträger.
Die [g=119]GEMA[/g] verteilt dann das Geld, dass sie einnimmt, nach einem bestimmten Schlüssel an die angeschlsosenen Mitglieder. Nicht mehr und nicht weniger. Und von dem Geld, was übrig ist, verklagen sie Webseiten. Aber das ist ein anderes Thema :roll:


Gruß,
Stu
 
Wiso,

wenn ich jetzt einen Track bei der [g=119]Gema[/g] anmelde dann bin ich doch der jenige der die z.B. Melodie gemacht hat !

Und wenn jetzt jemand kommt und meint : "hey die Melo ist cool die verwende ich mal!"
Dann kann man doch der Person direkt auf die Füße tretten !
Also das finde ich schon ne gute sicherung.

genau so wie Songtexte usw. !
 
Mit der [g=119]GEMA[/g] Meldung hast du zwar einen Nachweis das du einen Titel XYZ angemeldet hast, mit Datum und evtl. Uhrzeit des Eingangsstempel, aber nicht über den Inhalt.

Hier der Originaltext bzgl. Urheberecht aus den FAQ der [g=119]GEMA[/g]. Man staune, auch hier das Märchen mit dem Einschreiben an sich selbst......

Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt das Recht des Urhebers an seinem Werk, und es regelt den Schutz dieser Werke (§ 1 UrhG).

Die Musikurheber (Komponist und Textdichter) sind somit von Gesetzes wegen in ihren "geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes" gesichert (§ 11 UrhG). Es bedarf, anders als beim Patentschutz, keiner besonderen Anmeldung oder Registrierung des Werkes. Vielmehr wird nach § 10 UrhG vermutet: "Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes ... in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen"

Kommt es im Streit um die Urheberschaft an einem Musikwerk zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, so sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Die [g=119]GEMA[/g] ist in solchen Fällen verpflichtet, eine neutrale Haltung einzunehmen und kann und darf keine gutachterlichen oder rechtsberatenden Stellungnahmen abgeben. Beweisentscheidend ist in der Regel die Feststellung über den Zeitpunkt des Vorliegens der fertigen Komposition (bzw. der Veröffentlichung): das früher entstandene Musikwerk ist im Zweifel das zuerst geschaffene.

Ein Nachweis über diesen Zeitpunkt kann durch Hinterlegung der Noten, eventuell des Tonträgers, bei einem Notar erbracht werden. In der Praxis wird beispielsweise auch auf das Mittel der an die eigene Adresse gerichteten Einschreibsendung (die verschlossen bleibt) zurückgegriffen. Auch Zeugen können bei der Beweisführung hilfreich sein. Im Übrigen gelten die allgemeinen Beweisregeln.

[g=119]GEMA[/g]-Mitglieder schaffen durch die Anmeldung ihres Werkes bei der [g=119]GEMA[/g] ein Indiz für den Zeitpunkt der Veröffentlichung ihres jeweiligen Werkes, wobei jedoch über eine Indizwirkung hinaus der Anmeldung im Hinblick auf den Nachweis der Urheberschaft keine weitere Bedeutung zukommt. Aus diesem Grund ist auch in den [g=119]GEMA[/g]-Verteilungsplan unter § 5 Abs. 3 folgende Bestimmung aufgenommen worden: "Treten Ansprüche mehrerer in Widerstreit, so ist die [g=119]GEMA[/g] verpflichtet und berechtigt, die Auszahlung so lange zu verweigern, bis eine gemeinsame Erklärung der streitenden Parteien oder eine für die Parteien verbindliche Entscheidung über die Berechtigung vorliegt. Die [g=119]GEMA[/g] kann eine Frist von sechs Monaten zur Geltendmachung der Ansprüche (im ordentlichen Rechtsweg oder nach Vereinsrecht gemäß § 16 der Satzung) setzen. Wird der Nachweis der Geltendmachung innerhalb dieser Frist nicht erbracht, ist die [g=119]GEMA[/g] zur Auszahlung an das Mitglied berechtigt, das nach der Werkanmeldung die Priorität hat."
 
Ja dieser Unsinn ([g=119]Gema[/g]) hält sich genau so lange im Gespräch wie die "per Einschreiben" - Geschichte :)

Nur komisch, wenn es jemand schreibt der von Beruf Produzent ist? :roll:

findet der Gerd
 
Ist nur seltsam das ein Herr (A&R) von EMI Music das auch sagt !

Also wer sagt den nun die Wahrheit !?!
 
Die Behauptung wird nicht dadurch richtig, dass sie von einem A&R von EMI kommt.

Es ist einfach nicht richtig, dass die [g=119]Gema[/g] einen Urheberschutz in diesem genannten Sinne bietet.

Gerd
 
Ein A & R erzählt viel wenn der Tag lang ist. Der Will auch aus gutem Grund, dass alles in der [g=119]Gema[/g] und bei ihm im Verlach angemeldet ist ... :D

Es kann jeder Depp hingehen, kann sich einen Gemafreien Song aus dem Netz laden, z. B. hier auf hr.de, und den dann bei der [g=119]Gema[/g] anmelden. Die [g=119]Gema[/g] prüft NICHT, ob er wirklich der Urheber ist, oder wann das Lied gemacht wurde. Wenn der echte urheber den Song vorher beim Notar hinterlegt hat, kann er den Depp jetzt schön verklagen. Der Depp hat gar nix davon trotz [g=119]Gema[/g] ...


Anderer Fall: Der Urheber meldet seinen Song bei der [g=119]Gema[/g] an. Leider hat er vorher Demos verteilt und war nicht beim Notar mit den Liedern. Jetzt hat jemand das Demo als seins beim Notar abgelegt und will den wahren Urheber über den Tisch ziehen. Von der [g=119]Gema[/g] hat der Urheber kaum Hilfe zu erwarten, weil die im Normalfall keine Beweise hat, dass er der Urheber ist. Es sei denn er hat Noten abgegeben bei der [g=119]Gema[/g] ... allerdings hätte er die gleich zum Notar tragen können.
 
Stop mal, die [g=119]Gema[/g] ist sicher nicht unnütz - ich habe erst vor einem Monat meine Abrechnung fürs erste Halbjahr 2006 bekommen und kann mir nicht erklären, wie manche Leute darauf kommen so Zeug wie

Die [g=119]GEMA[/g] verteilt dann das Geld, dass sie einnimmt, nach einem bestimmten Schlüssel an die angeschlsosenen Mitglieder. Nicht mehr und nicht weniger. Und von dem Geld, was übrig ist, verklagen sie Webseiten. Aber das ist ein anderes Thema

zu verbreiten.

Es stimmt, daß jeder Urheber automatisch kraft Gesetz in seiner Urheberschaft geschützt ist. Aber wie das in der freien Marktwirtschaft so ist: man muß auch die Macht haben, zu seinem Recht zu kommen.

Wenn Du nur einen Beweis für Deine Urheberschaft möchtest, ist die Möglichkeit mit dem Notar bestimmt OK.

Solltest Du jedoch in irgendeiner Weise die Möglichkeit haben, daß Deine Songs in größerer Stückzahl verkauft werden (dafür gibts nämlich auch [g=119]Gema[/g]-Gebühren) oder gar im Radio gespielt, ist die [g=119]Gema[/g] nur zu empfehlen.

So, wie ich Deinen Beitrag lese, reicht die Alternative mit dem Notar aus.

Ansonsten kann ich jedem Künstler mit Airplay zu einer [g=119]Gema[/g]-Mitgliedschaft raten, da sich kaum ein Ideendieb von einem Rechtsstreit schrecken läßt - davor schreckt doch jeder zurück, da es viel Geld, Zeit und Nerven kostet und der Ausgang ungewiß ist. Von der Gefahr, durch die [g=119]Gema[/g] verklagt zu werden, schrecken aber sehr viele zurück und ich halte diese 25,-€ pro Jahr-Methode für äußerst wirksam.

Gruß
 
Hallo,

also nochmal ganz klar: [g=119]GEMA[/g] und Prioritätsverhandlung beim Notar sind ganz verschiedene paar Schuhe. Die [g=119]Gema[/g] ist da zum Geld verteilen und zum Geld für Komponisten und Texter verdienen, der Notar ist dazu da, um dir zu einem Beweis zu verhelfen, dass du z. B. eine Melodie als erster hattest.

Beides schließt sich nicht aus.

Klar kann es sich eben lohnen in der [g=119]Gema[/g] zu sein, wenn du Airplay hast. Aber zwingend ist es nicht.

Wenn jetzt jemand nicht in der [g=119]Gema[/g] ist, finde ich es gar nicht verkehrt so vorzugehen:

1. Songs aufnehmen
2. Damit zum Notar
3. Demo machen und verteilen
4. Wenn überregionaler Erfolg und Airplay in sicht - [g=119]gema[/g]-Anmeldung.

Borna schrieb:
Stop mal, die [g=119]Gema[/g] ist sicher nicht unnütz - ich habe erst vor einem Monat meine Abrechnung fürs erste Halbjahr 2006 bekommen
[g=119]Gema[/g] nütz um so mehr, je mehr Erfolg du als Mitglied hast und je mehr erfolgreiche Songs du angemeldet hast. Für amateure und anfänger ist die [g=119]GEma[/g] halt eher ein lästiges Hindernis. Für mich wäre es ein Verlustgeschäft.

Solltest Du jedoch in irgendeiner Weise die Möglichkeit haben, daß Deine Songs in größerer Stückzahl verkauft werden (dafür gibts nämlich auch [g=119]Gema[/g]-Gebühren) oder gar im Radio gespielt, ist die [g=119]Gema[/g] nur zu empfehlen.
Ja klar ist die [g=119]Gema[/g] dafür gut, dir deine Tantiemen aufs Konto zu schaufeln. Aber für sonst nicht viel. Wenn jemand anders beweisen kann, dass er den Song vor dir gehabt hat, nützt dir die [g=119]Gema[/g] eben nicht viel.

Ansonsten kann ich jedem Künstler mit Airplay zu einer [g=119]Gema[/g]-Mitgliedschaft raten, da sich kaum ein Ideendieb von einem Rechtsstreit schrecken läßt - davor schreckt doch jeder zurück, da es viel Geld, Zeit und Nerven kostet und der Ausgang ungewiß ist. Von der Gefahr, durch die [g=119]Gema[/g] verklagt zu werden, schrecken aber sehr viele zurück und ich halte diese 25,-€ pro Jahr-Methode für äußerst wirksam.
Klar, ohne die [g=119]Gema[/g] fließt die Kohle fürs Airplay nicht zu dir. aber darum gings hier erstmal nicht. Das mit der Abschreckung halte ich doch für deutlich zur kurz gedacht. Bei der Urheberschaft geht es auch um mehr als nur ums Geld. Und wenn Du die Beweise für deine Urheberschaft nicht hast, wird dir die [g=119]Gema[/g] eben nicht viel nützen.

Es lässt sich nicht jeder von der [g=119]Gema[/g] einschüchtern. Im gegenteil, die wird jeden Tag geprellt.
 
Bei der Urheberschaft geht es auch um mehr als nur ums Geld.

worum sonst? Irgendein Fatzke macht mit Deinen Songs Geld und gibt Dir nix ab - das ist ein Grund, sich aufzuregen.
Wenn weder Du noch er Geld damit verdienen, ist es doch vielmehr schmeichelhaft, wenn jemand Deine Songs spielt, einfach nur, weil er sie cool findet. So jemanden würde ich auch nicht verklagen. Wozu?
 
Borna schrieb:
Bei der Urheberschaft geht es auch um mehr als nur ums Geld.

worum sonst? Irgendein Fatzke macht mit Deinen Songs Geld und gibt Dir nix ab - das ist ein Grund, sich aufzuregen.
Wenn weder Du noch er Geld damit verdienen, ist es doch vielmehr schmeichelhaft, wenn jemand Deine Songs spielt, einfach nur, weil er sie cool findet. So jemanden würde ich auch nicht verklagen. Wozu?
du siehst das so. Ich seh das auch relativ locker. Schlechte Bearbeitungen meiner Lieder könnte ich ertragen. Ich siedle das Recht auf Information und Kultur von VIELEN auch über den individuellen Rechten EINZELNER an, die angst haben, ihre Songs könnten verschandelt werden.

Andere können da keine Größe zeigen. Es gibt z. B. kaum Bearbeitungen von beatles Songs. Da gibts noch einige andere Komponisten und Rechteinhaber, die da sehr strikt sind. Da geht es eben nicht ums Geld. Eher um Eitelkeit und Sturheit. Oder um das Recht des Künstlers, über sein Werk zu herrschen. Was weiss ich.

Mach einfach mal ne Death Metal oder Dance Version von nem Beatles Song und probier, die Genehmigung zu bekommen. [g=119]gema[/g] zahlst du natürlich, ne ganz legale und reguläre VÖ. Da wirst du deine probleme bekommen ...
ich denk ja es liegt an der Yoko, die hat ja eh schon die Beatles aufm Gewissen. Aber der Paul ist ja auch nur noch ein Schatten seiner selbst ;)

Es gibt auch Erben von Malern, die wollen wegen ner 300er Auflage einen Andruck vom Cover sehen. Da sind einige Leute eben ganz genau. Warum?
Who knows?

Anyway, die [g=119]GEMA[/g] fällt manchmal lästig, aber die Major Labes sind eigentlich noch schlimmer. Wenn es nach denen gehen würde, würden die Komponisten viel weniger vom Kuchen bekommen ...
 
Was ich meinte, war eher, daß es mich nicht stören würde, wenn jemand unbekanntes meine Songs spielen würde. Das würde er dann sowieso in irgendeinem Mini-Club tun, wo´s nix zu holen gibt.

Aber warum sollte jemand, der Geld mit anderer Leute geistigem Eigentum verdient, das ganze Geld behalten dürfen? Man muß zwischen Dingen entscheiden, die wahrscheinlich eh irgendwann von jemand entdeckt werden (technische Neuerungen wie Internet usw.) und z.B. Popsongs, die nur von der einen Person so und auf keine andere Weise erfunden werden konnten.

Es ist ganz schön dreist, wenn man dem Original fast aufs i-Tüpfelchen gleichende Cover-Versionen hört, für die dann irgendjemand Bearbeitungskohle kassiert.

Löbliches Beispiel auf der Gegenseite: Tori Amos mit "Strange little girls", einem Cover-Album voller bis zur Unkenntlichkeit verfremdeter Lieder, bei denen man ,erkt, daß sie sich mit den Originalen auseinandergesetzt hat (hätte nicht gedacht, daß ich mal "Happiness is a warm gun" von den Beatles und "Reign in blood" von Slayer auf einer [g=420]CD[/g] finden würde ;-)).

Wie auch immer, ich vertrete ja auch den Standpunkt, daß die Notarslösung in diesem hier vorliegenden Fall am einfachsten ist. Die Auffassung, die [g=119]Gema[/g] sei so ne Art Musiker-GEZ, ist jedoch komplett fehl am Platz.

Daß es die Erben von Musikern (Yoko Ono), Malern (Picassos Erben) oder Schriftstellern (die Tolkien-Erben) manchmal arg genau nehmen, hat ja auch seine Vorteile. Tolkien z.B. hatte noch zu Lebzeiten verfügt, daß seine Bücher niemals von Disney verfilmt werden dürfen. Das halte ich für stur, aber in diesem Fall für berechtigt stur. Disney war damals ziemlich mächtig auf dem Gebiet der Fantasy, von daher sah aus stilistischen Gründen Tolkien eine Gefahr darin.
Es wird immer einen Bohlen oder Raab geben, der seine Wixfinger an einen schönen Song legen will, und davor muß man sich schützen können.

Was die Majors angeht, geb ich Dir recht - die sind nämlich wirklich an allem schuld. :)
 

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