urheberrecht beim aufnehmen fremder bands

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k4rstn

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hallo ...

wie sieht das aus, wenn ich ne band aufnehme und abmische wer hat da die urheberrechte? sollte man ja sicher auch vertraglich absegnen.

danke für alle antworten.
 
Moin,

vertraglich muss da nichts geregelt sein.
Die Urheberrechte hat der Urheber und das ist im Zweifelsfall (solange es nicht um Coverversionen geht) die Band.
Die Band hat Lieder geschrieben und ist damit der Urheber. Dagegen kann auch kein Vertrag etwas machen. :)

Grüße
Markus
 
Du wiederum hast die Leistungsschutzrechte für die von Dir konkret gemachte Aufnahme. Die kann Dir die Band dann abkaufen oder sich von Dir schenken lassen.
 

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