Urheberrecht bei verwendung von Sampler und sounds.

  • Ersteller wilsonrecords
  • Erstellt am
@"racing" wilson

ist halt schwierig, wenn manche Sachen etwas unklar rüberkommen, bei schwerer Kost, liegt dann das Thema noch deftiger in der Magengrube.

Bei "vom Computer erstellter Musik" könnte man einerseits meinen

ausschließlich algorithmisch und nur durch den Computer erstellte Musik, wobei man hier ja Vorgaben machen kann, die wiederum meiner Urheberschaft zuzurechnen sind?! Denke da an jamstix... oder früher IPS von den Steinis

Und man könnte meinen "mit dem Computer" ich meine das jetzt mit Hilfe des Computers und mit meinem kleinen Komponisten-Geiste, da ist der REchner ja nur Werkzeug und es ist ja Wurst ob ich auf Papier meine Elaborate niederschreibe oder in den Rechner aufnehme.

... es kann viel klar und unklar sein grins
 
... alles nicht leicht
 
wilsonrecords schrieb:
mag sein das ich manchmal unverständlich bin weil ich scneller denke als schreibe.

wir aus kreisen von betroffenen haben angst davor dass unsere werke auseinander genommen werden und teile davon in andere werke übernommen werden kann.

wenn da schon einige auszüge nicht mehr unter urheberecht sind dann weitet sich das aus und bald kann man nehmen was man will.
ich muss mit dem kopf schütteln wenn ein "profi" mit so manchen aussagen kommt.
in der musik gilt:
entweder ist die musik so gut, dass man sie nicht klauen kann, weil es sofort als "geklaut" erkannt wird...

oder

ist die musik so von den anderen "geklaut"/"inspiriert" geworden, dass sie nicht eigenes mehr hat, und deswegen man sie "schützen" muss.

also wenn jemand eure "werke" so leicht übernehmen kann dass ihr schon angst davon habt, dann prostmahlzeit...
nix für ungut,
vg
dragan
 
@wilsonrecords
Hallo Jack
du sagst:

wir diskutieren bei der ifpi und im orchester und komponistenverband wie wir die uns gegebene erleichterung durch einen sound den der computer macht wieder in ein werk bringen welches dann in seiner gesamtheit wieder dem urheberecht unterliegt.

aber in der Mitgliederliste der IFPI tauchst du garnicht auf, wie kannst du da sagen "wir" diskutieren, wenn weder ordentliches noch außerordentliches Mitglied bist?

Habe auch den von dir in einem anderen Thread angeführten Song nicht im [g=119]Gema[/g]-Werksverzeichnis finden können... :nonono:
 
da hast du recht jack wilson ist in meinem ausweis als künstlername eigetragen.
bei der ifpi werde ich geführt unter DE GN3
eine Mitgliedschaft bei der [g=119]GEMA[/g] ist nur unter dem bürgelichem namen möglich.

habe mich aber an einer maßgeblichen stelle hier im forum geoutet. möchte jedoch dies nicht in einem forum offentlich machen.
 
@wilsonrecords

Hallo Jack,

du irrst dich:
man kann auch unter seinem Künstlername Mitglied werden:

lt. [g=119]Gema[/g]:
Kann man unter einem Künstlernamen oder einem Pseudonym Mitglied werden?[g=119]GEMA[/g]-Mitglieder können entweder unter ihrem bürgerlichen Namen oder unter ihrem ständigen Künstlernamen geführt werden. Dafür muss der Künstlername allerdings im Personalausweis eingetragen sein. Auch Pseudonyme sind neben dem bürgerlichen und dem Künstlernamen erlaubt. Allerdings muss, um Verwechslungen zu vermeiden, gemeinsam mit der [g=119]GEMA[/g] vorab geklärt werden, ob Künstlername oder Pseudonym nicht schon von einem Dritten benutzt werden.

du magst zwar einen IFPI-Code haben, aber in der Mitgliederliste habe ich dich nicht gefunden?!?

Und ich muss leider nochmals nachbohren "Bad town" taucht nirgendwo in der [g=119]GEMA[/g]-Datenbank auf und auch nicht die Bearbeiterin A. Koe. Ich verstehe das nicht.
 
1) Ein Sample - im Sinne einer kurzen Aufzeichnung mit nicht erkennbarer / vorhandener Melodie - kann keinen Urheberschutz ausloesen.
Wenn ich also einen Klavierton sample, den dann irgendwie spiele, ist m. E. der Klavierton nicht schutzwuerdig, das Ergebnis - die sebstgebaute Melodie - aber schon. Nur nicht fuer den, der den 2originalen" Klavierton gespielt hat.

2) Schutzwuerdig im Sinne des Urheberschutzgesetzes gelten Samples nur dann, wenn sie eine Melodie enthalten. damit kommt zwar die Frage auf, wie eine Melodie definiert ist - ein Klaviertonsample alleine ist aber keine Melodie.

3) Sounds aus Synthies, Samplern und dergleichen Maschinen lassen sich nicht urheberrechtlich schuetzen. Bestenfalls gibts dann irgendwelche Leistungsschutzrechte. Die sind aber dem Urheberrecht nicht ebenbuertig, sondern nur etwas aehnliches und m. W. lange nicht so strikt gehandhabt.

Anmerkung zu 3):
Ich persoenlich wuerde derartige Maschinen oder Programme, bei denen irgendwelche Leistungsschutzrechte auf den Sounds liegen, erst garnicht benutzen, denn ich bin der Ansicht, dass mit dem Kauf des Systems saemtliche Verbindlichkeiten abgedeckt sind.

[UTOPIE On]
wenn man sich gegen solche Machenschaften nicht wehrt - uhd sei es nur durch Enthaltsamkeit - kommen frueher oder spaeter alle hersteller von Instrumenten auf den trichter, und verlangen dann fuer ihre Instrumente Kohle - und fuer die damit erzeugten Sounds auch....
Wenn man dann seiner Billigklampfe SeymourDuncan-Pickups draufschrauben will, bezahlt man nicht nur den physikalischen Pickup, sondern auch die Sounds, die er zu erzeugen faehig ist.... :D
[UTOPIE Off]

PS:
Ich habe natuerlich nichts dagegen, wenn jemand, der sich mit diesem Zeugs besser auskennt - zb EG - meine "Wahrheiten" geraderueckt.... ;)
 
@ sbv0001

ich habe in meinen beiträgen auch nichts anderes gesagt.

Deine anmerkung UTOPIE

das ist der fakt gegen den sich einige wehren, im deutschen komponistenverband sind mehr deligierte der industrie. da richtet man als freischaffender nichts mehr aus und diese, verzeiht, "rechtsverdreher" formulieren und bringen dies durch lobbyismus als gesetz durch.

andere und ich sind nicht ausgetreten weil wir wollen das unsere stimme mitgezählt wird.
sonst heißt es in kürze der DKV hat einstimmig durch seine mitglieder beschl.


zu 3) gerade das wollen wir genauer definiert haben

ein großteil meiner werke besteht aus mitelalterlichen liedgut.
das wäre traditional. also kein urheberrecht.

durch otavieren verschiedener passagen umsetzen der einzelnen takte.
also das werk in eine zeitgemässe form bringen. steht mir nur das recht des bearbeiter zu.

das gesammte dann in mit hilfe eines automatisch generiertem sound als neues werk anmelden geht nicht.

warum soll ich in der praxis acustic [g=118]bass[/g], [g=118]bass[/g] drum, hand claps [g=253]takt[/g] für [g=253]takt[/g] eingeben, dann ist da das urheberrecht. wenn mein rechner das macht nicht.

warum?????

im grossen und ganzen wird das hier im forum weniger zum tragen kommen. es sei denn da ist mal was dabei was sehr gut ankommt.

Das problem stellt sich bei rechtlichen auseinandersetzungen.
wenn es da zum vergleich kommt hat die gegenseite immer das argument
der sound hat kein urheberrecht - die melodie ist gesampelt - also darf die vergleichssumme nicht so hoch ausfallen.
also heisst das ich muss bei der erstellung so breit abmischen, dass ich für den gutachter eine frequenzkuve habe die eindeutig mich als urheber ausgibt was bei generiertem sound schwierig wird.
 
er meinte halt diese Construction-Kids [g=420]Cd[/g]´s

mit diesen fängt eigentlich jeder Musikanfänger an, der am Computer produziert. Klar auf diese Phrasen besteht Urheberrecht, denke ich mal.

Genauso wie diese Vocals-[g=420]Cd[/g]´s, meistens muss man da nochmal ne Lizenz erwerben. Aber die sind sowieso alle Dreck. Ich hatte mal ne Vocal [g=420]Cd[/g] mit Rap-Phrasen die war brauchbar, damit ließ sich arbeiten.

Aber er hat sich falsch ausgedrückt.
Er sprach ständig von Sampler.
Entweder gibt es den Sampler als Hardware.
Der Sampler in Form einer Compilation
oder das Sample
oder die Samples

hat mich ziemlich verwirrt.

Das wäre ja krass, wenn auf ne einzelne Kickdrum, oder [g=149]Snare[/g] Urheberrecht bestünde.
Dann würden 70% aller Technoproduzenten bereits das Urheberrecht verletzt haben.
Weil viele in Musikzeitschriften bei Interviews immer preisgaben,woher sie ihre Sounds bekommen, die ihre Songs so individuell machen.....loool na woher wohl von alten Schallplatten.

Mit Preset-Sounds darf man glaub ich schon Musik produzieren, nur man darf die Presets nicht selbst auf Sampling-[g=420]Cd[/g]´s veröffentlichen.
Wäre ja lächerlich wenn ein Komponist sich auch noch mit [g=379]Sounddesign[/g] beschäftigen müsste.
Das wäre das gleiche zu sagen, ich kaufe mir ne E-[g=422]Gitarre[/g] und nen Verstärker darf spielen aber die Lieder nicht kommerziel vertreiben, weil die E-[g=422]Gitarre[/g] nicht ich gebaut habe und auch nicht den Verstärker.
Müsste mir praktisch meine eigene E-[g=422]Gitarre[/g] bauen tssss wäre ja das gleiche. Dafür sind sie ja da die Module und Synths, als Maschine, um damit Musik zu erzeugen.

Soviel ich weiss, ist auch wenn nur kleine Auszüge einer Melodie in deinem Song erkennbar sind, das schon Urheberrechtsverletzungen.
Ausser du machst einen Coversong.

Da frag ich mich manchmal schon, was mit den ganzen kommerziellen Musikern da draußen ist, die seit Jahrzehnten immer wieder in ihren Liedern die gleichen Akkordfolgen drin haben, nur mal da ne Ghost-Note mehr oder weniger. Im Endeffekt können doch Akkordfolgen auch ne Melodie ergeben.
Aber für mich klingen manche Popproduktion wie die andere.
Immer gleiche Akkordfolgen seit jahrzenten. Nach der Steigerung kommt die Auflösung usw.
(Befasse mich gerade etwas mit Harmonielehre, der Grammatik der Musik)

Die klauen ja ständig. Unser Gehör hat sich halt so mit den Jahrhunderten an Gewisse Akkordabläufe gewöhnt. Was anderes klingt für uns nicht harmonisch....

Naja ich finde der ganze Song hat seine eigene Melodie und ist ein Kunstwerk ansich......
Mal ne kleine Phrase hier oder da tsss wer merkt das schon.....als Musiker wird man noch öfter auf gleiche Melodien stoßen, wenn man selbst komponiert.

Vielmehr stellt sich für mich die Frage, wie das denn alles weitergehen soll.
Als die ersten Unternehmer den Stellenwert der Musik erkannten und darin auch die Möglichkeiten, damit Geld zu machen, war die Euphorie anfangs groß.
Nun sind doch aber schon einige Jahrzehnte vergangen und die ganze Diskussion über Urheberrecht usw. verläuft sich so langsam ins Unüberschaubare.

Irgendwann muß Du, weil Du auf der ersten Viertel ein C spielst [g=119]Gema[/g] zahlen weil ein anderer Komponist auch schon mal ein C auf der ersten viertel gespielt hat. So kommts mir langsam vor.

Genauso könnte ich auch sagen, das die Arppegiator-Phrasen in vielen Songs geklaut sind.
Hm mir hängt das so zum Hals raus, so daß ich sie selbst programmiere.

Ihr habt 12 Noten fast acht Oktaven, schon bei einer Phrase einem einzigem [g=253]Takt[/g] mit jeweils 16 16teln ergeben das soviele unzählbare Möglichkeiten, Melodien zu erstellen.

Ist hier kein Mathematiker:

Also erstmal eine Note

12 Noten hoch 16 Möglichkeiten mal 8 Oktaven= 1479074036800552960
Möglichkeiten

dann die fünf Dreiklänge mal 3 (2 Umkehrungen) mal 12 mal die 8 Oktaven hoch 16 Möglichkeiten=∞ (ts schon hier hatte der online-Potenzrechner schlapp gemacht)
Möglichkeiten

dann die 7 Vierklänge mal deren 4 Umkehrungen mal 12 Noten mal die 8 Oktaven hoch 16
usw usw..

allmächt soviele Möglichkeiten kann das gar nicht ausrechnen!


Gene Ferrol
 
dage doch in einer nacht ein werk gemacht- 1jahr diskutieren ob das oder jenes geklaut gehört oder inspiration war.

wir haben ende der 60iger nachts an dem radio gehangen AFN oder holländische piratensender das in den proben nachgespielt. die songs kammen meist erst nach 2 - 3 monaten auf den deutschen markt aber wir hatten ihn bis dahin schon im programm.

da hat kein hahn danach gekräht.
die [g=119]gema[/g] kannte die sachen gar nicht wenn man die musikfolge abgegeben hat.

vor 2 jahren "schleier vor deinen augen" im sprechgesang veröffentlicht.

war gemacht wie Spiegel von tic tac to. bestimmt 100 mails geschrieben man soll sich die melodie anhören wäre eine ganz andere.

klar der song war bewusst so aufgemacht weil spiegel gut verkauft wurde.

aber bei einem song der eh nur 500 mal gepresst wird kümmert das keinen schwanz. die dinge kamen erst als der verkauf auf die 10.000 zuging.

die form des urheberecht ist heute etwas übertrieben.

El Lute (spanisches Volkslied) von frank farian ging noch durch

oft finde ich midis aus dem mittelalter da hat mal eben einer ein 2 takte drin geändert klatscht sein (C) rein und dann darfst du das von rechts wegen nicht bearbeiten .
da bleibt dir nur eines übrig kopfhörer an das [g=32]midi[/g] anhören und selbst die tasten vergewaltigen -

nimm nur mal franz schubert - im grunde DER komponist des romantischen song - die klaviersonate der tod des mädchen - oder gretchen am spinnrad gibt sovile inspiration zu romantischen balladen - aber da musst du aufpassen dass sich da nicht einer an das [g=32]midi[/g] gemacht hat und bearbeitet hat - dadurch eine neues urheberecht erworben hat.

das war nicht der sinn des neuen urheberecht - oder doch ?? weil die industrie das geld und vertragsschreiber hat und sich wirklich gute melodien sichern kann.
 

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