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wilsonrecords
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aufsatz zu urheberechten bei be und verarbeitung von sampler und die herstellung von sounds auf Computern.
da hier sehr viele rechtsfragen aufkommen und beantwortet werden ist der beitrag als aufsatz geschrieben und gibt meine auffassung und wissen der rechtslage wieder.
songs die heute entstehen werden zum grössten teil auf rechnern hergestellt
oft geschiet dies durch sampler extrem gesehen macht ihr euch die arbeit und baut einen song mit sampler auf überspielt das mit einem sound. dann meint ihr es wäre euer song.
ein sound auf dem computer hergestellt hat kein urheberecht. wenn auch gerade der sound oft das werk ausmacht.
bei einem song der aus sampler entstanden ist liegt das urheberecht bei den leuten die den / die sampler geschrieben haben.
im grunde ein witz.
Ihr verwendet wie so oft hier angeführt sampler aus [g=420]CD[/g]´s die frei sind.
oder wie kürzlich aus dem magixprogramm.
das gilt für den privaten gebrauch und macht da auch keine probleme.
wollt ihr dann aber den song veröffentlichen gibt es probleme.
§ 76 urhebergesetz dürfen auch sampler lediglich zum privaten gebrauch kopiert werden.
Sampling ist im endeffect nichts anderes als das aneinandereihen von kopien.
nach dem urhebergesetz sind die erschaffer des samplers die urheber.
Wer einen ton aus einem sampler herausnimmt und diesen durch den compi laufen lässt und durch zufallsgenerator oder andere art eine melodie entwickelt hat auf diese melodie kein urheberecht. da die art des entstehen keine geistige urheberschaft hat.
bei sounds ist das noch einfacher ein sound entsteht am computer der sound wird durch eine maschine erstellt auf die bedienung einer maschine kann man kein urheberrecht ableiten.
die gesamte abmischung wiederum ist ein werk welches unter dem urheberecht steht. da greift dann die position des arangeur und ein aragement ist nun wieder ein kunstwerk. dann ist die urheberschaft bei euch und den musikalichen schaffern der sampler.
wer nun aus eurem song den sound herausfiltert und verwendet begeht keine urheberrechtsverletzung.
genauso ist es wenn so wie bei meinem song "amzing Grace" einer die gittarre in der art von Sting oder Beck der andere in der art von santana spielt. ist das nicht anderes als die bedienung eines gerät.
wir haben die scheibe auf dem markt.
an der melodie haben wir kein urheberecht.
auf die art des gitarrenspiel haben wir kein urheberrecht.
auf das rarangement ja
und auf leistungschutzrechte der produktion und der darbietung auch.
ich weiss ist verwirrend aber bin ma gespannt was earlgray dazu sagt.
da hier sehr viele rechtsfragen aufkommen und beantwortet werden ist der beitrag als aufsatz geschrieben und gibt meine auffassung und wissen der rechtslage wieder.
songs die heute entstehen werden zum grössten teil auf rechnern hergestellt
oft geschiet dies durch sampler extrem gesehen macht ihr euch die arbeit und baut einen song mit sampler auf überspielt das mit einem sound. dann meint ihr es wäre euer song.
ein sound auf dem computer hergestellt hat kein urheberecht. wenn auch gerade der sound oft das werk ausmacht.
bei einem song der aus sampler entstanden ist liegt das urheberecht bei den leuten die den / die sampler geschrieben haben.
im grunde ein witz.
Ihr verwendet wie so oft hier angeführt sampler aus [g=420]CD[/g]´s die frei sind.
oder wie kürzlich aus dem magixprogramm.
das gilt für den privaten gebrauch und macht da auch keine probleme.
wollt ihr dann aber den song veröffentlichen gibt es probleme.
§ 76 urhebergesetz dürfen auch sampler lediglich zum privaten gebrauch kopiert werden.
Sampling ist im endeffect nichts anderes als das aneinandereihen von kopien.
nach dem urhebergesetz sind die erschaffer des samplers die urheber.
Wer einen ton aus einem sampler herausnimmt und diesen durch den compi laufen lässt und durch zufallsgenerator oder andere art eine melodie entwickelt hat auf diese melodie kein urheberecht. da die art des entstehen keine geistige urheberschaft hat.
bei sounds ist das noch einfacher ein sound entsteht am computer der sound wird durch eine maschine erstellt auf die bedienung einer maschine kann man kein urheberrecht ableiten.
die gesamte abmischung wiederum ist ein werk welches unter dem urheberecht steht. da greift dann die position des arangeur und ein aragement ist nun wieder ein kunstwerk. dann ist die urheberschaft bei euch und den musikalichen schaffern der sampler.
wer nun aus eurem song den sound herausfiltert und verwendet begeht keine urheberrechtsverletzung.
genauso ist es wenn so wie bei meinem song "amzing Grace" einer die gittarre in der art von Sting oder Beck der andere in der art von santana spielt. ist das nicht anderes als die bedienung eines gerät.
wir haben die scheibe auf dem markt.
an der melodie haben wir kein urheberecht.
auf die art des gitarrenspiel haben wir kein urheberrecht.
auf das rarangement ja
und auf leistungschutzrechte der produktion und der darbietung auch.
ich weiss ist verwirrend aber bin ma gespannt was earlgray dazu sagt.