Umgang mit gecoverten Song

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Annika

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Hallo zusammen,

bisher konnte mir niemand richtig weiterhelfen, deshalb probiere ich es einmal hier. Ich möchte in meinem Homerecording Studio die Dienstleistung anbieten, das Personen Songs bekannter Künstler einsingen können und ich dementsprechend das jeweilige Lied nachspiele. Das soll natürlich entgeldlich geschehen und der Kunde erhält dann den Song auf [g=420]CD[/g] ausgehändigt.

Meine Frage ist jetzt, muß ich die entsprechenden Formulare für die [g=119]Gema[/g] fertig machen und denen zusenden oder kann man dies auf den Kunden übertragen? Und sofern dies der Kunde tun kann, inwiefern wäre ich haftbar falls er dem ohne meines Wissens nicht nachkommen sollte?

Hoffe jemand hat einen Tipp für mich. Die [g=119]Gema[/g] hatte ich ebenfalls angeschrieben, aber außer das man mir entsprechende Formulare zugeschickt hatte, gabs keine Antwort wie man in solchen Fällen vorgeht.

Viele Grüße,
Annika
 
wenn ich mir ne [g=420]CD[/g] kaufe, bekomme ich ja auch nicht an der Kasse ein [g=119]Gema[/g]-Formular in die Hand gedrückt...
und so ist es auch bei dir, du verkaufst gemapflichtige Songs, also musst du sie auch melden, du beamst die Dinger ja auch auf [g=420]CD[/g]
Die [g=119]Gema[/g] hat die Formulare dir geschickt.
 
Klar, das stimmt.
Hatte nur bei einigen professionellen Musikstudios in den AGBs gelesen, das dort der Kunde alle rechtlichen Punkte im Vorfeld regeln muss, also das er bei gecoverten Songs alle Rechte klären muß und das Studio dies nur technisch umsetzt.
 
ich denke was du meinst betrifft nur songs die ein kunde von dir dann
zb weiter kostenpflichtig anbieten will...
dann müsste er/sie vorher das einverständnis des künstlers einholen..,
dann muss vorher eine schriftliche abmachung getroffen werden oder sowas.
so sollte der wisch da von der [g=119]gema[/g] ausgefüllt und an sie zurück gesendet aber vermutlich reichen.
würd mich ja nun auch mal interessieren.. .
ich habe bisher ein cover gemacht und dafür aber auch alle rechte, auch für einen möglichen verkauf zugesprochen bekommen, aber das war auch ein spezieller grund / spezielelr song. das habe ich dann schriftlich bekommen.

MFG Vyn
 
Hallo Annika,

Du selber erbringst lediglich eine Dienstleistung, indem Du eine Einspielung vornimmst - mehr oder weniger anspruchsvoll.

Gemagebühren fallen bei Veröffentlichung an. Schon beim Brennen einer kleineren Auflage, die zur VÖ bestimmt ist, muss [g=119]Gema[/g] abgeführt werden. (Im Gegensatz dazu, wenn Du z.B. zwei Freunden eine [g=420]CD[/g] zum privaten Gebrauch brennst).

Du veröffentlichst aber nichts und bist auch nicht als Tonträgerhersteller tätig. Daher denke ich, dass Du mit der [g=119]Gema[/g] nichts zu schaffen hast.

Du solltest mit Deinen Auftraggebern aber vereinbaren, inwieweit sie zur Verwertung Deiner Aufnahmen berechtigt sind und wo die Grenzen liegen. (Also z.B. keine Vervielfältigung über Privatkopie hinaus, keine kommerzielle Verwertung ohne Deine Einwilligung oder was Du sonst so denkst).

Alles ohne Gewähr ;)

Gruß Rainer
 
Annika schrieb:

Ich möchte in meinem Homerecording Studio die Dienstleistung anbieten, das Personen Songs bekannter Künstler einsingen können und ich dementsprechend das jeweilige Lied nachspiele. Das soll natürlich entgeldlich geschehen und der Kunde erhält dann den Song auf [g=420]CD[/g] ausgehändigt.

EarlGrey schrieb:

Du [...]bist auch nicht als Tonträgerhersteller tätig

Das passt für mich irgendwie nicht zusammen... :vermut:
 
Wieso passt das nicht zusammen? Sie ist doch kein Presswerk, sondern liefert nur eine selbst angefertigte Aufnahme ab. Auf irgendeinem Medium muss sie das doch tun.

Wenn sie allerdings 200 Stück aushändigen sollte, sieht das anders aus.
 
Erst einmal danke für Eure Antworten.

Also pro Kunde wird es wohl nur eine [g=420]CD[/g] mit seinem nachgesungenen Song geben. Und in den AGBs wird auch darauf hingewiesen das er diese [g=420]CD[/g] jetzt nich zich-fach kopieren darf, ohne dies mit der [g=119]Gema[/g] abgeklärt zu haben.

Allein um auf Nummer sicher zu gehen, werde ich wohl jedesmal das Formular für die [g=119]Gema[/g] fertigstellen und denen schicken. Finde es halt nur irgendwie blöd, das man von denen keine Antworten bekommt, wie man sich in so einem Fall richtig verhält, ohne später da vielleicht Schwierigkeiten zu bekommen. Finde auch deren Formulare und Tarife als Anfänger etwas undurchsichtig, da sich die Kosten ja nach dem Abgabepreis der [g=420]CD[/g] richten. Wenn ich jetzt also einem Kunde die [g=420]CD[/g] aushändige, bezahlt er ja die kompletten Kosten für Aufnahme, Mixing, [g=420]CD[/g] usw., nur das wäre dann ja eher der Paketpreis und nicht der [g=420]CD[/g] Abgabepreis.

Danke Euch.

Gruß Annika
 

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