UAD Ultimate 6 Bundle - Sammelkauf

sondern mit dem netten, vertrauenswürdigem Freund, Nachbarn, Kumpel, Kollegen, Vater, Mutter, Bruder, Schwester, Oma oder Opa

Genau das war ja die Argumentation der File-Sharer: wenn eine Privatkopie zulässig ist, dann kann mein "Freund" doch aus Übersee kommen.

Was dabei übersehen worden ist: Die Quelle muss rechtmässig sein, d.h. eine Original CD und die Verbeitung über öffentliches Zugänglichmachen im Internet fällt unter Senden / Vervielfältigen, nicht aber 1:1 Kopie.

Das nur am Rande.

Das Accountsharing verstößt nunmal gegen den Vertrag, den man mit UAD abschließt und als naheliegende Sanktion entziehen sie einem Zugang zu Hardware und Plugins.

Ich persönlich fände dieses Damenkloschwert über mir so anstrengend, dass ich - soweit keine Barmittel für UA verfügbar wären - lieber 100% nativ arbeiten würde.
 
sondern mit dem netten, vertrauenswürdigem Freund, Nachbarn, Kumpel, Kollegen, Vater, Mutter, Bruder, Schwester, Oma oder Opa

Genau das war ja die Argumentation der File-Sharer: wenn eine Privatkopie zulässig ist, dann kann mein "Freund" doch aus Übersee kommen.

Was dabei übersehen worden ist: Die Quelle muss rechtmässig sein, d.h. eine Original CD und die Verbeitung über öffentliches Zugänglichmachen im Internet fällt unter Senden / Vervielfältigen, nicht aber 1:1 Kopie.

Das nur am Rande.

Das Accountsharing verstößt nunmal gegen den Vertrag, den man mit UAD abschließt und als naheliegende Sanktion entziehen sie einem Zugang zu Hardware und Plugins.

Ich persönlich fände dieses Damenkloschwert über mir so anstrengend, dass ich - soweit keine Barmittel für UA verfügbar wären - lieber 100% nativ arbeiten würde.

Kann den Zusammenhang mit Filesharing nicht ganz verstehen.. Wenn mir UA erlaubt das ich das Ultimate Bundle mit 6 Karten GLEICHZEITIG betreiben kann und ich diese auch bezahlt habe dann ist es doch meine Sache was ich damit mache! Diese 6 Karten müssen sich ja nicht zwingend an einem Rechner oder in einem "Haushalt" befinden.

Wenn der Studionachbar mir eine kleine einmalige oder monatliche Nutzungsgebühr bezahlen will, was spricht dann dagegen das ich ihn die Plugins für seine Karte mitnutzen lasse?
Ist doch schließlich mein Eigentum, kann ich doch mit mache was ich will oder nicht?

Oder anderes Beispiel:

Ich hab mir die Hardware-Vorbilder der UAD Plugins gekauft die jetzt rechtmäßig mir gehören. Wer will mir jetzt verbieten das ich diese netten Gerätschaften dem Nachbar gegen eine Nutzungsgebühr leihe oder er das Equipment in meinem Studio nutzen kann?

Das gleiche gilt auch für iLok Plugins. Wenn ich jmd meinen iLok leihe, kann dieser meine Plugins verwenden. Der Unterschied von iLok und Hardware ist hier nur, dass es nicht von mehreren gleichzeitig betrieben werden kann, während UAD das ja unterstützt.
 
Wenn der Studionachbar mir eine kleine einmalige oder monatliche Nutzungsgebühr bezahlen will, was spricht dann dagegen das ich ihn die Plugins für seine Karte mitnutzen lasse?
Ist doch schließlich mein Eigentum, kann ich doch mit mache was ich will oder nicht?

Es verstößt gegen die "Terms & Conditions" von Universal Audio. Simple as that. Die Plugins sind nicht dein Eigentum, du erwirbst lediglich eine Lizenz zur Benutzung.
This means, among other things, that Customer shall not:
...
(iii) Copy, rent, sell, sublicense or grant access to the Licensed Materials, except as (A) expressly set forth in this Agreement or (B) expressly authorized by UA, in writing, in advance
Klar, kannste machen. Aber falls es auffliegt, wirst du mit Konsequenzen zu rechnen haben.
 
Wenn der Studionachbar mir eine kleine einmalige oder monatliche Nutzungsgebühr bezahlen will, was spricht dann dagegen das ich ihn die Plugins für seine Karte mitnutzen lasse?
https://www.uaudio.de/eula-ua.html

This means, among other things, that Customer shall not:

(i) Translate, adapt, reverse engineer, decompile (except as expressly permitted under applicable law), disassemble, create derivative works of, modify or unbundle the Licensed Materials or any portion thereof;

(ii) Attempt to circumvent technical measures in the Licensed Materials or any UA Hardware Device that are intended to detect and/or prevent unlicensed use of the Licensed Materials;

(iii) Copy, rent, sell, sublicense or grant access to the Licensed Materials, except as (A) expressly set forth in this Agreement or (B) expressly authorized by UA, in writing, in advance;

(iv) Transfer any portion of the Licensed Materials to any third party (except as expressly permitted under applicable law); provided, however, that Customer may transfer Licensed Materials that are described as "transferable" under the applicable license grant set forth in Section 1 above if:...


Ist doch schließlich mein Eigentum, kann ich doch mit mache was ich will oder nicht?
Niemals
 
Unterm Strich ist es das selbe wie mit gecrackten Plugins.

In solchen Threads merkt man immer gut wer irgendwo halbwegs professionell oder voll professionell das Ganze macht und wer die Kids sind die Zuhause mit ihrem Cubasis rum spielen.

Rob
 
Wenn mir UA erlaubt das ich das Ultimate Bundle mit 6 Karten GLEICHZEITIG betreiben kann und ich diese auch bezahlt habe dann ist es doch meine Sache was ich damit mache!

Nein, lies dir die EULA durch.

Diese 6 Karten müssen sich ja nicht zwingend an einem Rechner

Das stimmt.

oder in einem "Haushalt" befinden.

Das nicht.

Wenn der Studionachbar mir eine kleine einmalige oder monatliche Nutzungsgebühr bezahlen will, was spricht dann dagegen das ich ihn die Plugins für seine Karte mitnutzen lasse?

Die Lizenzvereinbarung, die du mit UAD abgeschlossen hast.

Ist doch schließlich mein Eigentum, kann ich doch mit mache was ich will oder nicht?

Nein, das habe ich ja genau mit dem Filesharingbeispiel versucht zu erklären: die Karte mag zwar in rein pyhsischer Hinsicht dein Eigentum sein, wie du sie benutzen darfst, ist Gegenstand der Endnutzervereinbarung.

Ich hab mir die Hardware-Vorbilder der UAD Plugins gekauft die jetzt rechtmäßig mir gehören. Wer will mir jetzt verbieten das ich diese netten Gerätschaften dem Nachbar gegen eine Nutzungsgebühr leihe oder er das Equipment in meinem Studio nutzen kann?

Niemand, du kannst ja auch dein Auto verleihen. Oder deine Boxen.

Das gleiche gilt auch für iLok Plugins. Wenn ich jmd meinen iLok leihe, kann dieser meine Plugins verwenden. Der Unterschied von iLok und Hardware ist hier nur, dass es nicht von mehreren gleichzeitig betrieben werden kann, während UAD das ja unterstützt.

Auch falsch, hier gibts wieder eine Lizenzvereinbarung, die genau das verbietet.

Was nicht in des (Rechts-) Laien Kopf gehen will ist, dass es zulässig ist, die Nutzung von Software oder urheberrechtlichen Werken zu reglementieren. Wenn ich eine CD kaufe, kann ich sie hören, aber nicht senden.
 
Unterm Strich ist es das selbe wie mit gecrackten Plugins.

In solchen Threads merkt man immer gut wer irgendwo halbwegs professionell oder voll professionell das Ganze macht und wer die Kids sind die Zuhause mit ihrem Cubasis rum spielen.

Rob

aso also wenn ich mein Studio untervermieten will, muss ich jetzt dem Kunden jedesmal sagen die Hardware dürft ihr zwar verwenden aber fast bloß nicht die Software und die Plugins an oder wie soll das funktionieren?! Schließlich könnte man mir ja in einem Forum von irgendwelchen Knallköpfen unterstellen ich wäre ein Crack-Junky..

Mann Mann immer das selbe, gerade die wo gerne mit dem Finger auf andere zeigen, sind meistens die wo ins Geheim selber Dreck am stecken haben!
Aber egal. Ich bin ja hier niemandem ne Rechenschaft schuldig. Weiß echt nicht warum man hier immer so persönlich werden muss und oberflächlich so tut, als würde man sich persönlich bereits ein Leben lang kennen?!
 
aso also wenn ich mein Studio untervermieten will, muss ich jetzt dem Kunden jedesmal sagen die Hardware dürft ihr zwar verwenden aber fast bloß nicht die Software und die Plugins an oder wie soll das funktionieren?!

Das ist schon wieder eine andere Situation. Da bleiben die Lizenzen ja wo sie sind und das ganze Equipment wird vor Ort genutzt.
 
aso also wenn ich mein Studio untervermieten will, muss ich jetzt dem Kunden jedesmal sagen die Hardware dürft ihr zwar verwenden aber fast bloß nicht die Software und die Plugins an oder wie soll das funktionieren?!

Das ist schon wieder eine andere Situation. Da bleiben die Lizenzen ja wo sie sind und das ganze Equipment wird vor Ort genutzt.

Die Lizenzen bleiben doch so oder so da wo sie sind. Nämlich bei mir oder bei dir als Käufer! Diese können immer nur auf eine Person übertragen werden und UAD erlaubt die Nutzung dieser Lizenzen auf 6 Karten. Diese müssen sich nicht zwingend an einem Ort oder an einem Rechner befinden.

Hab ich also ein Studio in Hamburg und ein Studio in München wird mir UA sicherlich nicht vorschreiben: "Du darfst unsere Plugs nur in Hamburg benutzen" oder?

Also ob jetzt die Plugins vor Ort genutzt werden, nebenan, obendrüber oder in Australien dürfte hierbei eigentlich keine Rolle spielen.
 
Jetzt mal kurz ein anderes Beispiel an die juristisch veranlagten Menschen hier..

Institute wie die SAE, Abbey Road etc. nutzen an ihren Rechnern u.a. doch auch überall UAD Plugins. Die Kunden bezahlen hierfür auch nicht gerade wenig Geld damit sie Hard-UND-Software nutzen können.

Komisch da ist es doch auch völlig legitim? Und jetzt kommt mir an mit Argumenten wie: Jaaaaa Aaaaaber, die haben auch Sonderverträge, arbeiten zsm oder werden gesponsert blah
 
Wenn DU diese Studios in M und HH betreibst, dann hat UA selbstverständlich nichts dagegen. Nur wenn Person X sechs Karten kauft und einige davon an ihr bis dato völlig unbekannte Personen weiter verkauft oder vermietet, zu denen er keinerlei weitere geschäftlichen Beziehungen hat.

Und das ist nicht der Wille der User hier im Forum, sondern völlig logische Interessen einer Softwarefirma, die das in ihren Nutzungsbedingungen formuliert.

Eigentlich gibt es nichts, was daran nicht zu verstehen ist. Was du mit diesen Informationen machst, bleibt dir überlassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Is gut. Mach einfach.

Also bisher mach ich das ja nicht. Ich habe leider auch nur eine UAD Solo mit einer Hand voll Plugins. Hier ging es ja nur um etwaige Möglichkeiten. Wenn einem die Fahrt von A nach B zu teuer ist, bildet man halt Fahrgemeinschaften. Das Auto gehört hierbei immer noch dem Fahrer aber alle Insassen können halt günstig mitfahren..
 
Ja, aber Auto und Software haben andere Nutzungsbedingungen - is halt so.
 
Es ist doch eigentlich gar nicht so schwer zu verstehen. Ein Auto erwirbst du, damit gehört es dir und du entscheidest, wem du das ausleihst, schenkst, weiter verkaufst etc.
Software erwirbst du nicht, du kaufst dir nur ein Nutzungsrecht und unterliegst damit den Nutzungsbedingungen des Besitzers/Herstellers.
Das wird man auch bei jedem Software-Kauf bestätigen - egal, ob man es sich durchliest oder nicht.
 
Is gut. Mach einfach.

Also bisher mach ich das ja nicht. Ich habe leider auch nur eine UAD Solo mit einer Hand voll Plugins. Hier ging es ja nur um etwaige Möglichkeiten. Wenn einem die Fahrt von A nach B zu teuer ist, bildet man halt Fahrgemeinschaften. Das Auto gehört hierbei immer noch dem Fahrer aber alle Insassen können halt günstig mitfahren..

Ich denke, das autobeispiel setzt die Nutzungsbedingungen von uad außer Kraft.
 
Es ist doch eigentlich gar nicht so schwer zu verstehen. Ein Auto erwirbst du, damit gehört es dir und du entscheidest, wem du das ausleihst, schenkst, weiter verkaufst etc.
Software erwirbst du nicht, du kaufst dir nur ein Nutzungsrecht und unterliegst damit den Nutzungsbedingungen des Besitzers/Herstellers.
Das wird man auch bei jedem Software-Kauf bestätigen - egal, ob man es sich durchliest oder nicht.

gut wie man vielleicht schon bemerkt hat, ich bin nur ein musikschaffender und kein Jurist und besitze leider auch nur Grundschul-Englischkenntnisse. Von daher tu ich auch meistens immer nur so als hätte ich mir den ganzen Lizenzkram wirklich durchgelesen. Trotzdem habe ich aber doch auch die Möglichkeit meine teuer erworbene Software wieder weiter zu verkaufen oder nicht? Meine UAD Karte und die darauf freigeschalteten Plugins habe ich schließlich auch gebraucht gekauft und die Lizenzen sind damals auf mich übertragen worden.

Meine gekauften CD's und Schallplatten, gehören die jetzt eigentlich mir oder hab ich nur das Recht die zu hören?
 
Wenn DU diese Studios in M und HH betreibst, dann hat UA selbstverständlich nichts dagegen. Nur wenn Person X sechs Karten kauft und einige davon an ihr bis dato völlig unbekannte Personen weiter verkauft oder vermietet, zu denen er keinerlei weitere geschäftlichen Beziehungen hat.

Und das ist nicht der Wille der User hier im Forum, sondern völlig logische Interessen einer Softwarefirma, die das in ihren Nutzungsbedingungen formuliert.

Eigentlich gibt es nichts, was daran nicht zu verstehen ist. Was du mit diesen Informationen machst, bleibt dir überlassen.

Das Interesse der Softwarefirma ist zwar nachvollziehbar. Das Interesse der User aber bestimmt genauso und über Geld lässt sich imemr bekanntlich streiten.

Apple sieht es bestimmt auch nicht gerne das es ganze Hackintosh-Communitys gibt oder sich die User (sofern möglich) ihre teuere Hardware selbst aufrüsten aber bewegt sich halt alles irgendwo noch im Grauzonenbereich ;)
 
Du weisst, welcher Heckmeck das ist, Plugin-Lizenzen zu übertragen?
Nicht nur bei UA. Einige Anbieter verlangen dafür „Transfergebühren“.
Da hilft nur schauen, ob man mit den Bedingungen einverstanden ist und im Zweifelsfall nicht kaufen. Oder woanders.
Ich bin kein Jurist, aber die meisten Bedingungen versteht jeder. Wenn er sie mal durchliest.
Im Falle von UA spricht nichts dagegen, dass du dir die übersetzten Bedingungen schicken lässt (wenn sie nicht sowieso schon in deutsch sind aktuell).
 

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