UAD Ultimate 6 Bundle - Sammelkauf

gut wie man vielleicht schon bemerkt hat, ich bin nur ein musikschaffender und kein Jurist und besitze leider auch nur Grundschul-Englischkenntnisse. Von daher tu ich auch meistens immer nur so als hätte ich mir den ganzen Lizenzkram wirklich durchgelesen.

Interessant, dass Du dennoch eine Meinung hast, wie es sein müsste, ohne erst einmal zu klären, wie es tatsächlich ist. Das ist aber heute normal. Heute kommt jeder zum Arzt und weiss, er hat Zöliakie, das habe ich doch im Netz gelesen. Ergebnis: es sitzt einfach ein kapitaler Wind quer.

Trotzdem habe ich aber doch auch die Möglichkeit meine teuer erworbene Software wieder weiter zu verkaufen oder nicht?

Verkaufen ist ja ein nochmal anderes Feld, als Lizenz-Sharing. Jede Software, die in der EU mit Wissen und Wollen des Herausgebers / Lizenzgebers in den Verkehr gelangt ist, kann "2nd Hand" weiter verkauft werden. Dazu gibt es diverse BGH und EUGH Urteile.

Der Herausgeber kann jedoch auch ein Stück weit regeln, wie dieser Verkauf zu geschehen hat, z.B. durch Gebühren. Dadurch dürfen aber keine tatsächlichen und finanziellen Barrieren geschaffen werden, die einem Verkaufsverbot gleichkommen.

Electronic Arts hatten vor einer Weile versucht, den Gebrauchtmarkt von Konsolenspielen dadurch zu killen, dass jedem Spiel ein Onlinepass beilag, der auf den PS-Account des Ersterwerbers registiert werden musste.

Für den 2nd Hand Käufer war das Spiel nicht mehr nutzbar. Er konnte sich aber für 15 EUR einen neuen Online-Pass kaufen. 15 EUR Online Pass + 20-30 EUR gebrauchtes Spiel - da kauft man doch gleich neu.


Meine UAD Karte und die darauf freigeschalteten Plugins habe ich schließlich auch gebraucht gekauft und die Lizenzen sind damals auf mich übertragen worden.

Solange Du Dich der Erkenntnis widersetzt, dass bei Software kein Kaufen wie bei einem Apfel gibt, sondern Nutzungsbedingeungen, kann dies eine lange Nacht werden.

Wenn Du die UA Lizenzen und Karte gebraucht gekauft hast, weisst Du ja, dass Du ohne die Mitwirkung von UA nichts geht. Du kannst niemandem ne Quad in die Hand drücken und er geht damit nach Hause und es geht.


Meine gekauften CD's und Schallplatten, gehören die jetzt eigentlich mir oder hab ich nur das Recht die zu hören?

Die Scheibe gehört Dir, Du darfst sie hören, privat Freunden vorspielen und vom Original eine Privatkopie anfertigen. Und die CD wieder verkaufen. Du darfst sie nicht kommerziell vervielfältigen, vermieten, senden, online zugänglich machen, bei öffentlichen Veranstaltungen (mit Eintrittsgeld) abspielen, es sei denn du führst im letzteren Fall GEMA Gebühren ab.
 
Zuletzt bearbeitet:
aso also wenn ich mein Studio untervermieten will, muss ich jetzt dem Kunden jedesmal sagen die Hardware dürft ihr zwar verwenden aber fast bloß nicht die Software und die Plugins an oder wie soll das funktionieren?! Schließlich könnte man mir ja in einem Forum von irgendwelchen Knallköpfen unterstellen ich wäre ein Crack-Junky..

Mann Mann immer das selbe, gerade die wo gerne mit dem Finger auf andere zeigen, sind meistens die wo ins Geheim selber Dreck am stecken haben!
Aber egal. Ich bin ja hier niemandem ne Rechenschaft schuldig. Weiß echt nicht warum man hier immer so persönlich werden muss und oberflächlich so tut, als würde man sich persönlich bereits ein Leben lang kennen?!



Mein Post nahm keinen Bezug auf einen Post von dir . Du musst dich davon nicht angesprochen fühlen.
 
Hallo,

also ich wollte auf gar keinen Fall eine so große Diskussion erzeugen.

Hier scheiden sich leider die Meinungen. Genauso wie im Recht. Da der Plugin Vertreiber - nehme ich mal an - aus den Staaten kommt überschneidet sich hier das EU Recht mit deren AGB.
Ich habe das Ganze sein lassen. Dafür ist mir mein System, welches ich mir erst neu angeschafft habe, viel zu viel wert.
Warum ein Risiko eingehen, wenn es auch Alternativen gibt.

Ich bin derzeit auch mit SlateDigitals Everything Bundle sehr zufrieden und nutze die UAD Plugins nur geringfügig.
Klar, hätte man gerne alles. Aber ja, ich möchte mich nicht auf dünnem Eis bewegen. Es klang alles nur sehr verlockend.
Danke für eure Meinungen!
 
Da der Plugin Vertreiber - nehme ich mal an - aus den Staaten kommt überschneidet sich hier das EU Recht mit deren AGB.

Jein. Auch nach "EU" Recht bzw. internationalem Privatrecht dürften die Klauseln, die Lizenz-Sharing verbieten auch in DE wirksam sein. Eine andere Frage wäre eher, ob deren restriktive Policy, die Plugins nur mit Hardware und nur alle auf einmal zu verkaufen, Bestand hat.

DAS würde ich zB sehr stark anzweifeln, da es einem Wiederverkaufsverbot gleich kommt.
 
das einzig relevante ist ob Uad das verfolgt und wie damit umgeht

die machen sicher nix oder sollen die nix besseres zu tun haben?
das eigentliche Problem bei der Sache ist die brd gmbh, Rechststaat und so wo alle Recht haben ...
hab hier jetzt zu oft das Wort Recht gelesen
 

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