Tonstudio freiberuflich oder gewerblich ???

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erazor666

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hallo,
zugegeben das ist nur eine von vielen fragen.
ich habe vor kurzem extra ein 3 tägiges existenzgründer seminar besucht, aber das hat dann doch eher verwirrt als aufgeklärt. ich denke auch das der seminarleiter nicht ganz verstanden hat was ich eigentlich vor habe...
naja, zu meinen fragen:
darf man, vorrausgesetzt man ist ing. oder architekt, ein tonstudio in dem man auch andere musiker aufnimmt freiberuflich betreiben oder ist das immer gewerblich ???
weiss jemand wie das rechtlich aussieht wenn ich das ganze nebenberuflich, neben einer anderen selbstständigkeit auf eigenem grundstück ausübe ?
also keine gewerberäume angemietet habe ? darf ich dann trotzdem musiker aufnehmen oder kommt dann das bauamt und prüft toiletten, mindesthöhe der räume etc. ?
es wäre sehr nett wenn mir jemand ein paar links zu rechtlichen auflagen oder einem tonstudio-selbsständig-macher tutorial schicken könnte oder einfach nur seine eigenen erfahrungen mitteilen könnte.
das wäre sehr nett.
MFG
erazor
 
Servus,

bin selbst Architekt. Die Abgrenzung Freiberuflich/Gewerblich erfolgt unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten. Als Ing./Arch. bist du ziemlich sicher Freiberufler (ausser du hast noch ne Baufirma am laufen). Als Studiobetreiber, wenn Du andere Musiker recordest.... da würde ich mal zunächst davon ausgehen, dass dies ne Dientleistung ist, die ins gewerbliche fällt.


Im WWW bin ich auf ne informative Seite gestoßen...
http://www.steuerschroeder.de/freiberufler.htm#Kunst

Zu deiner anderen Frage:
Falls "Tonstudio" gewerblich ist (und davon gehe ich mal aus, lass mich aber gerne belehren, weil mich das selbst interessiert) und Du Publikumsverkehr/Kunden hast, gehe ich davon aus, dass Du bauordungsrelevante Dinge (Stellplätze/Fluchtweg/Brandschutz etc) zu beachten hast. Zudem wäre die Frage nach der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit (siehe Baunutzungsverordung, Thema störendes/nicht störendes Gewerb) je nachdem, was im Flächennutzungsplan ( in der Lage wo sich das Tonstudio befindet) dargestellt ist.

Das obige ist lediglich meine Einschätzung/Vermutung. Ganz sicher bin ich mir da nicht.
 
Interessante Frage erazor, denn Ärzte, Anwälte, STeuerberater und andere sind alle Freiberufler. Der Kundenkontakt kann also eigentlich nicht der Maßstab sein. Genau so wenig wie Baunutzungsverordnung, denn auch ein Freiberufler kann Kunden empfangen, aber wird er denn überhaupt einen gewerblichen Raum bekommen, wenn er gar kein Gewerbe aufzuweisen hat. Keine Ahnung.

Ich würde mein Gewerbe auch wieder abmelden und mich als Künstler und Musiker einfach als Freiberufler beim Finanzamt anmelden. Dumm ist nur, dass ich ein kleines Label habe und dafür benötige ich wieder ein Gewerbe.
 
aber wird er denn überhaupt einen gewerblichen Raum bekommen, wenn er gar kein Gewerbe aufzuweisen hat.

Wenn er Freiberufler wäre, bräuchte er ja keinen zu gewerblichen Zwecken nutzbaren Raum.
Aber:
Ich gehe nach wie vor davon aus, dass das Betreiben eines Tonstudios ,wo andere, fremde Musiker gegen die Entrichtung eines Entgelds/Honorars) aufgenommen werden, ein Gewerbe ist (gewerblicher Betrieb im Sinne des Einkommensteuergesetztes).
Tonstudio fällt nämlich nicht unter die sog. Katalogberufe und auch nicht unter die katalogähnlichen Berufe (siehe § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Er wäre also KEIN Freiberufler.

Nun sind wir also im Bereich "Gewerbe". Da gibts halt schon Unterschiede ob ich ein "störendes Gewerbe" habe oder nicht "störendes Gewerbe".
Beispiel: Ein produzierendes Gewerbe, in dem laute Maschinen 24 Std. rund um die Uhr laufen ggf. noch mit anderen Emmissionen (also Lärmemission, Geruchsemission und dgl.) ist in einem Wohngebiet (z.B. sog. "Allgemeines Wohngebiet" oder "reines Wohngebiet" NICHT zulässig, sishe BauNVO).
Ok, issn krasses Beispiel, aber es soll hier lediglich zur Verdeutlichung dienen.

Ich bin mir auch nicht sicher, ob Räume, die (ursrprünglich) zu Wohnzwecken angemietet wurden, einfach so für gewerbliche Zwecke "mitbenutzt" werden dürfen. Beispiel:
In meiner Wohnung mache ich nicht nur ein bissl Homerecording für mich alleine zum Spaß, sondern es kommen mehrmals und dauerhaft Musiker rein und tröten da rum. In einem Wohnhaus/Mietshaus, in einer Mietwohnung...hmm...da gibts schon Gerichtsurteile drüber und so weit ich weiß gibts da durchaus Konflikte.

Was anderes ist nun ein privates Einfamilienhaus. Und das war ja die Frage de TE. Er möchte ja ggf auf "eigenem Grundstück" andere Musiker aufnehmen und sein Tonstudio betreiben. Aus steuerlicher Sicht ist klar, dass er die Einnahmen aus dem Studio versteuern muss, auch wenn er nebenberuflich unterwegs ist.
Wie es allerdings hinsichtlich der baulichen Zulässigkeit (Stichwort: "Nutzungsart") aussieht....das iss mir auch nicht klar.

In meiner Praxis hat ich folgenden Fall:
Bauherr plant EFH und im UG ein Kosmetikstudio. Ich dachte zuerst, kein Problem, Kosmetikstudio ist freiberuflich. Iss es aber eben nicht, sondern Gewerbe. Hier mussten alle bauordnungsrechtlich relevanten Dinge eingehalten/nachgewiesen werden, also Stellplätze, ausreichende Raumhöhe, Fluchtwege/Brandschutz usw.

Und in dem Fall des TE, also Tonstudio->gewerblich, sehe ich das ähnlich gelagert. Sicher bin ich mir aber nicht....

Ggf. beim zuständigen Bauordnungsamt/Stadtplanungamt nachfragen....
 
Hi,
also wenn Du Dir zuhause ein Studio einrichtest, müsste dieses als Gewerbe gelten, da Du entgeltlich Dienstleistungen erbringst. Das müsste als Nebentätigkeit möglich sein.
Die Einstufung der Bauordnung richtet sich jedoch nicht nach der Tätigkeit die Du persönlich ausführst, sondern nach dem Nutzungsvorhaben der Räume. Ob und inwiefern ein Studio unter die Bestimmungen der BauO fällt, vermag ich nicht zu sagen. Irgendwelche Leute die vielleicht gewerblich ein Studio betreiben und sich damit auskennen?

Am besten wäre es, Du informierst Dich bei der zuständigen Handwerkskammer oder bei der IHK. Denke mit einem Anruf wirst Du da schon weiterkommen.
Ansonsten noch beim zuständigen Bauamt anrufen.

Und natürlich berichten, was bei rumgekommen ist! Finde die Frage sehr interessant!
 
Ein Tonstudio ist ein gewerblicher Bereich.

Der Bereich der "Musikproduktion" scheint da aber nicht so festgefahren zu sein.

Die Frage nach der Anmietung gewerblich nutzbarer Räume ist nicht wichtig, anmieten kann man grundsätzlich alles.

In wie weit das zuständige Finanzamt bei der Freiberuflichkeit mitspielt kann ich dir nicht sagen, es scheint KEINE einheitliche Regelung zu geben, wie ich am eigenen Balg mitbekommen musste.
Was in einer Region als Freiberuflich galt, galt in einer anderen (nichtmal Länderübergreifend) als gewerblich...warum auch immer das so ist.

Letztendlich kommt es darauf an, was DU auf die Rechnung schreibst, solange das im weitesten Sinne "künstlerisch" klingt ist das freiberuflich und damit ist das gut. Dann kommst du um Pflichtbeiträge usw herum und unterliegst auch keinen baulichen Vorschriften und Abnahmen usw., welche eventuell auf dich eintrommeln können, aber auch hier nicht zwingend müssen.

Auch der Verkauf bei einem Freiberufler ist, wenn es ein bestimmtes Mass nicht überschreitet (!!!) eben NICHT gewerblich, sondern immer noch freiberuflich. Allerdings wird das hier und dort bei CD und Merch Verkäufen einer eigenen Band dann doch wieder schwierig...aber nunja..Deutschland, Einig-Dummes-Behörden-Land...;-)

Die Seminare, die du ansprichst, sind für den künstlerischen, musischen Bereich, völlig ungeeignet und richten sich in der Tat eher an eindeutige gewerbliche Geschichten.

Mach dir darüber aber keinen zu grossen Kopf...melde dich beim Finanzamt als Freiberufler an. Somit hast du auch eine Arbeitsstätte, das ist alles KEIN Problem. DAs kann auch ne SCheune auf dem Hinterhf sein, das juckt KEINEN.

Auf die Rechnungen schreibst du immer sowas wie künstlerische Beratung usw drauf und gut....wenn dann irgendwann mal einer was will, dann ist es immer noch Zeit was zu ändern, was aber meistens nicht notwendig ist.

Wichtig ist aber von Anfang an, einen Steuerberater an der Seite zu haben (auch die wechselt man wie Unterhemden, also nicht dran klammern ;-) ), der GENAU versteht, worum es letztendlich geht.

In diesem Sinne...gutes Gelingen.
 
tontechnik ist eine freiberufliche dienstleistung. ich habe vor wenigen wochen mein (vorheriges) gewerbe auf freiberuflertätigkeit umgestellt. das spart gewerbesteuer & IHK beitrag :)
wenn deine andere tätigkeit ebenfalls unter "freiberuflich" fällt (du bist ing.), gibts da (von finanzamtseite) keine probleme.
 
Eben...auch wenn die Beiträge usw minimal sind...immerhin sind es Ausgaben, die man sich eigentlich sparen kann...schlimmer wird´s wenn eventuelle Abnahmen kommen usw, wenn jemand mal zu neugierig ist....
 
mhh, schon klar, dass ein Tontechniker Freiberufler sein kann. Aber wie schauts aus, wenn man ein EIGENES Studio betreibt. Ist man dann nicht eigentlich Gewerbetreibender?
 
Meiners Erachtens und Erfahrung nach wird sich das unterhalten eines Tonstudiobetriebes immer gewerblich einordnen lassen.
Und so würde ich mich auch aufstellen.

Versuche durch Umwidmung des Themas sich, zum Beispiel, zuständige Behörden und Organisationen vom Hals zu halten gehen eigentlich regelhaft schief.

Ist wie ein Haus schwarz zu bauen.
 
Ist korrekt...aber er muss nicht Tnstudio schreiben...Musikproduktion z.B. funktioniert auch und wird in den meisten Fällen wieder als freiberfulich eingestuft....

Leider gibt es, wie gesagt, offensichtlich KEINE einheitliche Regelung von Finanzamt zu Finanzamt, waurm auch immer...somit bleibt nur...Gespräche führen....

Lass es irgendwie künstlerisch klingen und dann ist die Sache klar und eindeutig freiberuflich und fertig.
 

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