Technische Produktion und resultierende Rechte

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Guest
Hallo,

wir haben für einen Verein gegen Erstattung der Unkosten einige kurze Filmsequenzen erstellt: Text und Darsteller hat jener Verein gestellt, die gesamte technische Produktion incl. Regie, Aufnahme, Cut, Endproduktion, Verwendung gemafreier Musik wurde von uns durchgeführt.
Uns ist nun "als blutige Newbies" nicht ganz klar, welche Rechte wir als Produzenten an dem Filmwerk besitzen und ob wir gegebenfalls davon Gebrauch machen können. Gibt es grundlegende juristische Texte zu der resultierenden Frage, welche (Mit)-Rechte der technische Produzent an einer solchen Produktion hat? Das könnte ja auch für entsprechende tontechnische Produktionen interessant sein. Aus dem Gesetzestext zum Urheberrecht werden wir diesbezüglich nicht ganz schlau...

Lithos :|
 
hi,
als erstes:
regie ist kein technischer vorgang. wenn du das drehbuch eigen nennst, dann bist du urheber und die verwertung deines werkes bedarf dein erlaubnis. das gilt auch für musik.
zweites:
cut, kodierung, etc. sind technische vorgänge.
welcher preis für diese vorgänge du ausgehandelt hast, ist dein bier. das wird einmalig bezahlt und hat mit den rechten nichts mehr am hut.

hoffe hilft dir was,
vg
dia
 
Danke, diagnostix! Klar: Das mit dem Drehbuch leuchtet ein. Allerdings haben wir nur kurze Sequenzen gedreht und die Regieanweisungen direkt vor Ort gegeben. Es gab also kein schriftlich fixiertes Drehbuch.
Ich dachte, dass auch die Kameraführung und der Schnitt nicht nur Teil eines technischen, sondern im weitesten Sinne auch eines künstlerischen Vorganges darstellen und auch damit Rechte am Gesamtwerk entstehen. Anders mag es bei einer bezahlten Auftragsarbeit sein. Wären dann auch in unserem Falle "Urheberrechte" geltend zu machen?

Lithos
 

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