SUNO AI - Upload Funktion kann man nicht austricksen?

R

R-Kelly

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Moin,

habe gestern erst zufällig gesehen, dass SUNO.AI neue Funktionen am Start hat. Version 3.5 ist neu und eine Upload Funktion bei der man bis zu 60 Sek. beliebiges Audio Material hochladen kann. Naja das beliebig stimmt nur zum Teil, da das Material logischerweise am besten das eigene ist bzw. wo man die Rechte dran hat.

Das hab ich mal mit eigenem Material ausprobiert und war teilweise erstaunt und fasziniert was SUNO.AI aus kurzen Ideenschnippsel alles so zaubern kann.

Heute wollte ich es mal rein für mich selbst mit Fremdmaterial probieren um zu gucken was dabei rauskommt. Dazu habe ich ein kurzes Acapella eines Künstlers genommen und wollte es hochladen. Da wird natürlich direkt erkannt das es dieses File schon gibt und der Upload wird abgelehnt.

Gut, dachte ich dann versuche ich eine kleine Bearbeitung. Habe das mp3 Acapella in die DAW importiert. Dort habe ich mit Clarity VX DeReverb Pro den Hall entfernt. Das File gekürzt und sogar am Ende des Acapellas noch einen kurzen Drum Fill hinzugefügt und das ganze als ein neus Audio Wav File exportiert.

Beim zweiten Versuch es hochzuladen in SUNO AI wird es wieder abgelehnt.
Bildschirmfoto 2024-09-05 um 14.29.06.png

Wie kann sowas möglich sein?

Ist es technsich überhaupt möglich eine bestehende Datei so zu verändern das man SUNO AI austricksen kann?

Ich will natürlich kein Missbrauch betreiben und habe auch nicht vor das irgendwo zu veröffentlichen. Ich wollte nur für mich privat sehen was dabei rauskommt wenn ich das Ding mit kurzen Schnippsel meiner Favorite Artists bzw. Songs füttere
 
Folgender Vergleich:
jemand klaut Bildrechte, baut einen Flyer und lädt den bei einer Online-Druckerei hoch. Ist es nun an der Druckerei das zu prüfen? Was ist mit dem Unrechtbewußtsein/der kriminellen Energie des Kunden?

Zunächst finde ich gut, dass SUNO es ablehnt. Das ist doch in unser aller Interesse.
Ich könnte sogar damit leben, dass schon bei dem eindeutigen Versuch zu betrügen (Song 1zu1 hochladen) sofort eine saftige Strafe anfällt.

Natürlich möchte ich das für @R-Kelly im konkreten Fall und für seinen Test dann doch nicht. Aber wie wollen wir das denn nun mit unseren Songs, der KI und dann auch den bösen Interessen?
 
Folgender Vergleich:
jemand klaut Bildrechte, baut einen Flyer und lädt den bei einer Online-Druckerei hoch. Ist es nun an der Druckerei das zu prüfen? Was ist mit dem Unrechtbewußtsein/der kriminellen Energie des Kunden?

Zunächst finde ich gut, dass SUNO es ablehnt. Das ist doch in unser aller Interesse.
Ich könnte sogar damit leben, dass schon bei dem eindeutigen Versuch zu betrügen (Song 1zu1 hochladen) sofort eine saftige Strafe anfällt.

Natürlich möchte ich das für @R-Kelly im konkreten Fall und für seinen Test dann doch nicht. Aber wie wollen wir das denn nun mit unseren Songs, der KI und dann auch den bösen Interessen?
ohh shit.. ja ich bin jetzt ein hoch krimineller und geh mich gleich selber Anzeigen.. muss dann nur noch auf das SEK warten bis sie meine Bude stürmen wegen unerlaubten Versuch fremde Song zu uppen...
 
Wie kann sowas möglich sein?
Wie kann eine KI über KI-Algorithmen verfügen? Da ist eindeutig schwarze Magie am Werk.
Ist es technsich überhaupt möglich eine bestehende Datei so zu verändern das man SUNO AI austricksen kann?
Frag doch ChatGPT.
Ich will natürlich kein Missbrauch betreiben
Ich glaube Dir. :lalala:
ohh shit.. ja ich bin jetzt ein hoch krimineller und geh mich gleich selber Anzeigen..
Das hab ich schon für Dich erledigt. Kannst Dich in Ruhe zurück lehnen und auf das SEK warten. ;)
 
Zunächst bin ich froh, dass Ihr die Law- and Order-Sache mit viel Humor beantwortet!

Ich muss zum Glück kein Geld als Kreativer verdienen. Hier Forum sind aber bestimmt auch noch Kreative/Provis mit einer Meinung was sie von einer KI zum Thema Upload-Schutz erwarten.
 
Der Uploadschutz soll sicher in erster Linie den KI Betreiber vor der Begehung eigener Rechtsverletzungen schützen und weniger die Urheber, auch wenn die KI Betreiber sowas sicher gerne als als Rechtsschutz zugunsten der Urheber verkaufen.
 
Also ok. Abgesehen von den rechtlichen Dingen, da will man also einen bereits gemopsten Teil eines Werkes zu Suno hochladen, damit Suno einem dann was darum bastelt. Und wenn Sunos Algorithmus das dann merkt, will man den gerne austricksen. Aber hey, ok, das ist ja auch 'ne Eigenleistung. Fast so künstlerisch wertvoll wie das Drücken des Upload-Buttons.

Musikmachen 2024 = maximiertes-mit-fremden-Federn-schmücken.

Next? "Kann mir jemand sagen, wie ich den Prompt aus einem anderen Suno-Werk extrahiere?"
 
Ohh Mann Leute... chillt mal.. Immer gleich die rechtliche Keule schwingen oder Moral Apostel spielen.. Wo ist eigentlich der Orden Button?

Als ob das nicht interessant wäre mit seinen lieblings Songs rumzuspielen? Sowas in der Art wird doch eh schon seit Generationen gemacht.. Nennt sich Sampling, Looping, Chopping, Hip Hopping und blah

Das interessante an der extend Funktion ist aber das du im Prinzip Michael Jackson's Billie Jean auf deutsch singen lassen kannst mit eigenem Text oder meinetwegen KI generierten Text.

Aber nicht nur das.. es erweitert wie der Name schon sagt den ganzen Song komplett mit Gesangsphrasen, Harmonien, Chöre, Breaks, Chordchanges und orientiert sich dabei an der Vorlage des Uploads mit den originalen Sounds..

Ich find's einfach nur krass wie weit die Technik vorangeschritten ist und das ist bekanntlich erst nur der Anfang..
 
Ohh Mann Leute... chillt mal.. Immer gleich die rechtliche Keule schwingen oder Moral Apostel spielen.. Wo ist eigentlich der Orden Button?
Wirklich ernst nehmen kann man deine Anfrage ja eh nicht. Aber wenn man es täte, würdest du jemanden suchen, der dir zu deiner Urheberrechtsverletzung Beihilfe leistet.
 
Ohh Mann Leute... chillt mal.. Immer gleich die rechtliche Keule schwingen oder Moral Apostel spielen.. Wo ist eigentlich der Orden Button?

Als ob das nicht interessant wäre mit seinen lieblings Songs rumzuspielen? Sowas in der Art wird doch eh schon seit Generationen gemacht.. Nennt sich Sampling, Looping, Chopping, Hip Hopping und blah

Das interessante an der extend Funktion ist aber das du im Prinzip Michael Jackson's Billie Jean auf deutsch singen lassen kannst mit eigenem Text oder meinetwegen KI generierten Text.

Aber nicht nur das.. es erweitert wie der Name schon sagt den ganzen Song komplett mit Gesangsphrasen, Harmonien, Chöre, Breaks, Chordchanges und orientiert sich dabei an der Vorlage des Uploads mit den originalen Sounds..

Ich find's einfach nur krass wie weit die Technik vorangeschritten ist und das ist bekanntlich erst nur der Anfang..
Kunst ist Freiheit. Aber bitte schön nur in den von mir aufgestellten Grenzen!

Du Schuft du!
 
Es ist interessant das ganze rechtliche Zeug auf der Webseite mal zu lesen.
Das Suno Songs die es schon gibt nicht zulässt ist weder zum Schutz des Urhebers oder zum Schutz vor rechtlichen Konsequenzen der Person die diesen Song hochladen will sondern einzig und alleine zum Schutz von Suno.

Zitat aus der Webseite: "In den USA schützen Urheberrechtsgesetze das von Menschen erstellte Material. Musik, die zu 100 % mit KI erstellt wurde, wäre nicht urheberrechtlich geschützt, da weder die Texte noch die Musik von einem Menschen geschrieben wurden. Das Schreiben des Prompts stellt nicht die Entstehung des Liedes dar."
Weiters und das ist interessant:
"Wenn Sie mit dem Basic-Plan (kostenloser Account) Musik machen, ist Suno der Eigentümer der Songs. Die Nutzung der Songs ist für nichtkommerzielle Zwecke gestattet."

Würde also ein bereits existierender urheberrechtlich geschützer Song bei Suno veröffentlicht werden dann ist Suno haftbar, da Eigentümer des Songs, und nicht die Person die ihn hochgeladen hat.
 
und nicht die Person die ihn hochgeladen hat.
Doch, die auch. Alleine das Hochladen auf den Server ist eine Vervielfältigung. Und im Falle des Threaderstellers, der das Werk manipuliert, auch eine Bearbeitung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Doch, die auch. Alleine das Hochladen auf den Server ist eine Vervielfältigung.
Nein lies dir das ganze rechtliche bei Suno durch, mit dem hochladen ist Suno der Eigentümer des Song und sonst niemand. Das hochladen ist auch noch keine Vervielfältigung. So wäre jedes hochladen eines Songs zur Sicherung in einer Cloud eine Rechteverletzung. Du musst unterscheiden zwischen Vervielfältigung und Verölffentlichung. Vervielfältigung bedeutet eine physische Herstellung von Tonträger. Das hochladen ist keine Verfielfältigung und hat noch keine Bedeutung erst die Veröffentlichung ist eine Rechteverletzung und da nun der Eigentümer des Songs Suno ist wäre der davon betroffen.
 
Nein lies dir das ganze rechtliche bei Suno
Das interessiert mich nicht. Relevant ist, was im Gesetz steht.
mit dem hochladen ist Suno der Eigentümer des Song und sonst niemand.
Aber nicht an Urheberrechten Dritter.
Das hochladen ist auch noch keine Vervielfältigung.
Selbstverständlich ist es das. Das sind die urheberrechtlichen Grundlagen.
So wäre jedes hochladen eines Songs zur Sicherung in einer Cloud eine Rechteverletzung.
Wenn du keine Rechte und keine Erlaubnis des Rechteinhabers hast, ist es das. Ja.
Vervielfältigung bedeutet eine physische Herstellung von Tonträger.
Nicht nur. Der Begriff ist technologieneutral.
Das hochladen ist keine Verfielfältigung und hat noch keine Bedeutung erst die Veröffentlichung ist eine Rechteverletzung
Bitte informier dich mal. Das tut echt weh. Z.b.:

 
Bitte informier dich mal. Das tut echt weh. Z.b.:
Es tut weh deinen Kommentar zu lesen. Mein Job war einige Jahre Assistent in einer Wiener Film und Musikproduktion und das Medien und Urheberecht und deren Komplexität ist mir daher aus der Praxis mehr als bekannt un nicht nur von Google.
Da das europäische und US Urheberrecht sehr unterschiedlich ist und Suno eben nach dem US Recht geht ist es egal ob es dich interessiert oder nicht sondern es wird das US Recht angewandt. Weiter will ich darüber gar nicht disskutieren.
 
Es sollten sich hier einige über die Urheberrechte im deutsprachigen Raum und die Unterschiede zum US Urheberrecht informieren.
Im deutschprachigem Raum wird das Werk urheberrechtlich geschützt und dieses ist nicht übertragbar. Lediglich ein Nutzungsrecht kann der Urheber des Werkes vergeben. Komplex wird es bei Produktionen wo es verschiedene Personen gibt die einen maßgeblichen Beitrag, denn das ist notwendig um Urheber zu sein, zum Werk beitragen. Das ist aber jetzt nicht das Thema.

Im US Urheberrecht steht nicht das Werk im Mittelpunkt sondern die wirtschaftliche Nutzung und daher ist es möglich das die Urheberschaft auch an Produktionsfirmen übertragen wird.

Der Frimensitz von Suno ist in Cambridge, Massachusetts und es trifft hier das US Recht zu. Darauf weist auch Suno hin und das mit Zustimmung der AGB der hochgeladene Song beim kostenlosen Account in das Eigentum von Suno übergeht und damit auch die Nutzumg durch Suno. Lediglich eine nicht kommerzielle Nutzung wird der Person die den Song hochgeladen hat zugesprochen.

In deinem Link sagt übrigens Dr. Julia Wolf das gleiche wie ich.
Zitat: "Sowohl das Vervielfältigen als auch das öffentlich Zugänglichmachen sind urheberrechtlich relevante Handlungen. Beide bedürfen grundsätzlich der vorherigen Einwilligung des Urhebers bzw. des sonstigen Rechteinhabers, also desjenigen, der die Bilder, Texte, Musik etc."
Zitat Ende.
Nur das hochladen auf einen Server wo es nicht öffentlich zugänglich ist das ist keine Rechteverletzung.
Du kannst deine Ganze Songsammlung in eine Cloud (die ja auch ein Server ist ) als Sicherung gegen Verlust hochladen und solange sie dort nicht öffentlich zugänglich ist ist es auch keine Rechteverletzung und du brauchst auch keine Zustimmung des Urhebers.
 

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