Stupidedia

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Hallo.
Ich habe eine Frage an die Arrangeure, Auftragsmusiker und Leute, die sich damit auskennen. Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder ich bedenke einige "Parameter" nicht.

Kurz gesagt arbeite ich zZt an Arrangements, die ich im Auftrag eines Künstler aus vorhandenen, von ihm gekauften MIDIfiles, neu arrangiere, instrumentiere und abmische. Das Drumprogramming ist komplett von mir. Geschätzte Arbeitszeit gerade durch Sonderwünsche und damit folgende Nachbearbeitung meiner Arrangements bei 16 Songs ca 250-300 Stunden. Meist bleibt kein Stein auf dem anderen, mein Auftraggeber ist sehr zufrieden, die Stimmen seiner Mitbeteiligten, Freunde und "Kritiker" sind laut seiner Aussage positiv überrascht bis euphorisch.
Mein Auftraggeber erwartet von mir die vertragliche Zusicherung der Rechte an den neuen, von mir arrangierten MIDIfiles. Laut seiner Aussage zur Rechtewahrung bei Ideenklau durch Dritte, einmal fiel aber auch das Wort "Zweitverwertung". Meine Frage zielt dahin, wie ich mich absichere, daß nicht nur er, sondern auch ich an einem eventuellen Weiterverkauf verdiene. Ein Problem sehe ich in seinem Kauf der Ursprungsdateien.
Es geht mir nicht darum, meinen Auftraggeber in irgendeiner Art und Weise zu übervorteilen oder finanziell auszunutzen, sondern im Falle eines Erfolges an meiner Arbeit zu verdienen. Ich bin ansonsten mit seiner Handhabung der Sache sehr zufrieden und dankbar für sein Vertrauen in meine Arbeit.

LG Thorsten
 
hi,

die Zweitverwertung ist nicht der Verkauf von Tonträgern, sondern deren Sendung im Radio etc.

Ich denke, Du kannst Dich als Bearbeiter des ursprünglichen Materials sehen und hast folglich nicht am Ursprungsmaterial, aber durchaus an Deinen Bearbeitungen das Urheberrecht. Wenn er die Bearbeitungen nun verwerten will, dann hat er Dir dafür ein angemessenes Entgelt zu zahlen. Was angemessen ist, nunja, das ist oft schwierig zu sagen. Ich denke, ein Grundpreis für Deine Arbeit zuzüglich Umsatzbeteiligung an den Einkünften, weil Du der Urheber der Bearbeitungen bist, wäre nicht verkehrt.

Gruß Rainer
 
Danke für deine Antwort und deine Anmerkung mit mit der Zweitverwertung, das wußte ich noch gar nicht.
So, die nächsten bitte ;-)
 
Hi,
der Einzige der die Rechte zu dem Midifile vergeben kann, ist der Hersteller des von dir bearbeiteten Midifile. Wenn du jetzt noch Geld dafür kassierst, kannst du theoretisch sogar Probleme mit dem Midifilehersteller bekommen(Frag z.B. mal bei Hage nach. Die schicken dir gerade einen Rechtsanwalt auf den Hals).
Eine andere Sache wäre es, wenn du das Midifile komplett selbst erstellt hättest.
Und auch das kannst du nicht so ohne weiteres, da dazu die Genehmigung des Verlages usw. erforderlich ist.
Gruß
Wolfgang
 
hi nochmal,

ich denke, wenn man [g=32]MIDI[/g]-Files gekauft hat, dann beinhaltet dies normalerweise das Recht, diese in eigenen Produktionen zu verwerten, genauso wie bei Sample CDs.

Wenn die nun wie oben beschrieben so starkt verändert wurden, dass "kein Stein auf dem anderen blieb", dann entsteht durch die Bearbeitung ein eigenständiges Urheberrecht.

Aber in einem Punkt muss ich mich korrigieren und Wolfgang Recht geben: Ich hatte fälschlicherweise angenommen, dass die [g=32]MIDI[/g]-Files vom Partner selbst stammten. Unter dieser Voraussetzung ist es so, wie ich oben schrieb. Wenn er aber gar nicht der Urheber der ursprünglichen [g=32]MIDI[/g]-Files ist, sondern ein anderer, dann muss dieser andere seine Zustimmung zur Bearbeitung erteilen! Und dafür will er normalerweise auch etwas haben.

Also diese Hürde müsst Ihr wohl nehmen, wenn Ihr die Bearbeitung verwerten wollt.

Danke nochmal an Wolfgang für Deinen Hinweis!

Gruß Rainer
 
Danke, dann werde ich ihn mal auf diesen Punkt aufmerksam machen und eventuell eine Mail zum Hersteller der MIDIfiles senden.
 
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UND WIEDER MAL HAT DER BUG-TEUFEL ZUGESCHLAGEN
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