Sting nachgespielt. Rechtliche Probleme?

  • Ersteller djatzmo
  • Erstellt am
aggrotroll schrieb:
@HipHopMacher: das hier http://homerecording.de/modules/newbb/viewtopic.php?topic_id=111676

ob bushido die sachen gesamplet oder nachgespielt hat wird sich kaum nachweisen lassen, mittlerweile kann man ja sogut wie alles mit genug zeit und geld reproduzieren,

Theoretisch hast Du natürlich Recht.
Man kann alles irgendwie nachspielen.
Jemand, der sowas nachspielen kann,
hätte aber auch die Fähigkeiten, etwas
ähnliches zu erschaffen, dass sich immer
noch deutlich genug vom Original unterscheidet
und somit keine Rechte anderer Musiker verletzt.
Und genau das haben die bei Bushido nicht gemacht.
Unprofessionell nennt man das.
Amateure.

Soweit mir bekannt ist, handelt es sich
um Samples von Originalaufnahmen.
Die Aufnahmen wurden lediglich in eine
andere Tonart gepitcht. Es bleibt deutlich
erkennbar, dass es Samples sind.
Wären es keine Samples, dann hätten Bushidos
Leute doch sicher irgendwelche Files, die sie sofort
auf den Tisch legen könnten, wo alle
Elemente der musikalischen Phrase einzeln
vorliegen, so dass wenigstens nachweisbar
wäre, dass sie es selbst nachgespielt haben.
Aber das haben die nicht.

Eine von den (Original) Bands verlangt, dass
die gesamte [g=420]CD[/g]-Auflage vernichtet wird.

Das wäre endlich ein Achtungszeichen.
Sowas hat es vorher auch schonmal gegeben.
 
Vielleicht hilft das etwas weiter.

Ich denke auch dass das rechtlich nicht OK ist.

Grüße don_huberto
 
Ich weiss garnicht was es da zu diskutieren gibt,geklaut ist geklaut.

Deine Frage müsste wohl eher heissen wo kann ich nachfragen um mir das genehmigen zu lassen um keine Probleme zu bekommen.

Hatten wir da nicht erst vor ein paar Tagen einen ähnlichen Fall,meine Fresse,seid ihr alle so unterbelichtet oder was geht in euch vor?

Wärst Du nicht sauer wenn man Dir etwas weg nimmt?
 
du hast dir den thread nicht durchgelesen, beschimpfst die nutzer, weißt offenbar nicht wovon du redest und gibst auch noch eine falsche antwort. glückwunsch.
 
Muss Alpenjodel und Rotten voll zustimmen. Ideen von anderen zu klauen, ist für mich als kreativen Künstler eine Horrorvorstellung. Das wünsche ich mir selbst nicht und auch keinem anderen, dass er seine eigenen Ideen mal (ohne seine Zustimmung) in einem anderen Song hören muss. Da gibt's für mich nix schönzureden von wegen gesampelt oder nachgespielt. Macht für mich keinen Unterschied.
 
der threadersteller klaut aber nicht sondern möchte lediglich ein cover auf seine seite stellen, da muss nichts vom urheber genehmigt werden, das darf jeder wenn er an die [g=119]gema[/g] zahlt.
 
aggrotroll schrieb:
der threadersteller klaut aber nicht sondern möchte lediglich ein cover auf seine seite stellen, da muss nichts vom urheber genehmigt werden, das darf jeder wenn er an die [g=119]gema[/g] zahlt.

In seinem ersten Beitrag steht, dass er das Ding verkaufen will. Etwas verkaufen, was eine fremde Idee beinhaltet. No-Go für mich.
 
der threadersteller klaut aber nicht sondern möchte lediglich ein cover auf seine seite stellen, da muss nichts vom urheber genehmigt werden, das darf jeder wenn er an die [g=119]gema[/g] zahlt.
=>
diesen track will ich nun bei einer design-agentur, wo ich für die musik zuständig bin, verkaufen.

lg
flox
 

Danke für diese wertvolle Information. Vielleicht könnten wir dann wieder zum Thema kommen - es gibt Leute die interessiert das...

Grüße don_huberto
 
klar kann er ihn verkaufen, er verkauft nicht die komposition, sondern die aufnahme, es sind ja seine leistungsschutzrechte. das ist genauso als ob du eine sting-cover-[g=420]cd[/g] veröffentlichst oder auf itunes verkaufst, das darf mit [g=119]gema[/g] jeder.

wenn er den song nur produziert zahlt der threadersteller nichtmal [g=119]gema[/g], das muss er nur wenn er ihn auf seine homepage stellen will.

er kann seinem kunden nur keine verwertungsrechte an den urheberrechten einräumen, die besitzt der urheber/verlag. wer das also als werbung für sein unternehmen benutzen will, muss trotzdem bei sting anfragen.

wie sinnvoll das für den werbekunden ist, hab ich aber schon in meinem ersten beitrag geschrieben http://homerecording.de/modules/newbb/viewtopic.php?post_id=1126307#forumpost1126307
 
kopieren kann jeder armleuchter - sicher.
aber die erste frage ist das wie.

und im blues ist es gang und gebe, ganze stücke oder teilstücke bis hzin zu den pregnanten licks zu kopieren und dem seinen eigenen stempel zu geben. sind dann alle blueser armleuchter?
 
Gratulation, was hier wieder zusammenkommt, beginnend mit bambis Weisheiten - immer noch nicht kapiert, was der Unterschied zwischen Cover und Bearbeitung ist.

Wenn der Threadsteller einen Jingle verkaufen will, in dem er etwas von Sting verwurstet hat, scheint das - ohne das jetzt gehört und verglichen zu haben - eine Bearbeitung zu sein, für die nicht nur [g=119]Gema[/g]-Gebühren anfällt bei VÖ, sondern wofür auch die Zustimmung der Rechteinhaber zur VÖ einzuholen ist.

Wenn er vor "Verkauf" des Jingles nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass 1. [g=119]Gema[/g] anfällt und 2. die VÖ mit der Erlaubnis der Rechteinhaber steht und fällt, dann hat sein Produkt aber sowas von rechtliche Mängel, dass der Käufer es ihm wieder um die Ohren hauen kann.

Klärt er über diese Tücken auf, wird er ein eher praktisches Problem bekommen: Wer bitteschön kauft Jingles, die nicht gemafrei sind?

Gruß Rainer
 
EarlGrey schrieb:

Wenn er vor "Verkauf" des Jingles nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass 1. [g=119]Gema[/g] anfällt und 2. die VÖ mit der Erlaubnis der Rechteinhaber steht und fällt, dann hat sein Produkt aber sowas von rechtliche Mängel, dass der Käufer es ihm wieder um die Ohren hauen kann.

Klärt er über diese Tücken auf, wird er ein eher praktisches Problem bekommen: Wer bitteschön kauft Jingles, die nicht gemafrei sind?

Gruß Rainer


Danke Rainer.
Also ist es für IHN als "Produzent" dieses Jingels nicht gefährlich/strafbar ein Stück zu verkaufen in dem er eine bekannte Melodie nachspielt, richtig?
Solange er darauf hinweist.

(Natürlich fraglich wer sowas kauft, aber rein rechtlich wird IHN keiner belangen können im Nachhinein, denn er hat ja angegeben das die Melodie nicht seine ist)
 
Wenn er NICHT darauf hinweist und der gutgläubige Käufer das veröffentlicht und dafür belangt wird... DANN kann er sich als Möchtegern-Jingle-Produzent aber mehr als warm anziehen bei den Regressforderungen, die auf ihn zukommen!
 
ich bin zwar kei jurist aber meiner meinung nach muss er als produzent des jingles nicht nur darauf hinweisen sondern auch vorher die erlaubnis für seine bearbeitung eingeholt haben bevor er diese verkauft...ein einfacher hinweis an den käufer dürfte da nicht reichen denke ich? oder wie sieht das aus Earl?
 
naja.... ist die Frage, ab welchem Punkt genau Urheberrechtsverletzung beginnt.

§23 UrhG sagt, dass Bearbeitungen nur mit Einwilligung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden dürfen.

Beim Verkauf des jingles liegt noch keine VÖ vor. Ob Verwertung auch schon der Verkauf des Jingles an den eigentlichen Nutzer ist, kann sein; aber das kann ich ohne Recherche nicht beantworten.
 
Ob Verwertung auch schon der Verkauf des Jingles an den eigentlichen Nutzer ist, kann sein

Ich kann vielleicht einspringen (letztens Artikel dazu gelesen):

Hauptaugenmerk liegt dabei auf dem Vertrag der beiden Parteien selbst, bzw welche Schuld ausgemacht ist.

1.
Einspielen/Mischen, etc...? Reine Verwertung der aufgezählten Punkte -> keine Verwertung der "Komposition", "Bearbeitung", etc...

2. (häufigerer Fall)
Komposition oder allgemein "Produktion" vertraglich festgehalten -> Verwertung.
 
Wenn man als Jurist die Antwort nicht kennt, muss man sagen: "Kommt drauf an...". Damit liegt man immer richtig! :D
 
Wenn man als Jurist die Antwort nicht kennt, muss man sagen: "Kommt drauf an...". Damit liegt man immer richtig! :D

Rischisch 8)

...und als Student kommst du dir damit solang schlau vor bis ein Prüfer einmal entgegnet: "Worauf?" :D
 
naja, kommt drauf an...
 

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