stark überarbeitete Samples – Veröffentlichung erlaubt?

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mucartist

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Hallo,

ich möchte für meine elektronisch Musik (eher Noise) Soundschnipsel von anderen (z.B. Trentemöller, Can) überarbeiten und in meine Komposition einbauen.

Die Originalsounds sind oft sehr kurz (1 Sekunde und kürzer). Zudem werden Sie von mir mit Filtern und anderen Verfahren stark verfremdet und überarbeitet bis sie soundtechnisch reinpassen passen. Ich würde darin eine kreative Eigenleistung sehen. Teils sind die Original kaum noch erkennbar. Eigentlich wird das ja auch auf professioneller Ebene dauern gemacht, sogar bewusst als Zitat.

Dennoch:
Wäre das bei Veröffentlichung ein Verstoß gegen irgendwas, wenn man vorher nicht fragt?
Falls ja, wie wäre der korrekte Weg?

Bei Trentemöller nachfragen ist ziemlich aufwendig, zumal ich nicht weiß, ob ich je veröffentlichen werde. Ich steh erst am Anfang.

Danke für Antworten
mucartist

(hab schon im Forum gesucht, aber keinen ähnlichen Fall gefunden)
 
..und wie machen das die anderen,da findet sich ständig was gesampeltes..?
 
Wenn du dich bei Fremdproduktionen bedienst, brauchst du m. E. grundsätzlich die Zustimmung des Urhebers. Daran ändert deine kreative Eigenleistung nix.
 
..und wie machen das die anderen,da findet sich ständig was gesampeltes..?
Ich glaube, es hilft dir nicht, auf andere zu zeigen. Entweder die haben's abgesprochen oder riskieren Probleme.
 
ja das klingt logisch.
Dann kann ich (als Nobody) das also vergessen.
Na servus.

Danke für Antworten
mucartist
 
na wenn du gerne mit samples arbeiten willst wäre die legale alternative, dir sample packs zu kaufen (loopmasters, sounds to sample, etc.).
 
ich hörte mal, alles unter 2 sekunden wäre free, es sei denn es hat einen individuellen wiedererkennungswert oder ist lick/thema eines songs.

bin mir da aber nicht sicher, ist nur hörensagen...
 
das ist ein gerücht...
 
ich hörte mal, alles unter 2 sekunden wäre free, es sei denn es hat einen individuellen wiedererkennungswert oder ist lick/thema eines songs.

bin mir da aber nicht sicher, ist nur hörensagen...


Dann wären ja alle Schlagzeugsamples frei verfügbar.
Das kann nicht sein.
 
hm...ich dachte, man könne sich ohne probleme ne snare aus einem anderen song "aneignen".
das hat doch keinen wiedererkennungswert.
 
naja, rein rechtlich ist es nicht erlaubt. ob man wegen z.b. einer snare dann stress kriegt, steht wieder auf einem anderen blatt.
 
Urheberrechtlich ist ein einzelner Ton nicht schützbar. Egal, ob es eine Snare oder ein Orchsterakkord oder sonstwas ist.

Allerdings entstehen bei *jeder* Aufnahme Leistungsschutzrechte. Und die können auch für einzelne Gräusche eingeklagt werden.
 
Meine Meinung: solange es Dir keiner nachweisen kann, dass Du Material gestohlen hast mach es halt.
Dass jegliches Samplen von urheberrechtlich geschütztem Material verboten ist, ist aber Fakt.
 
Dann wären ja alle Schlagzeugsamples frei verfügbar.
Das kann nicht sein.

Es gibt keine Zeitliche Begrenzung, gab es noch nie. Jedoch gibt es bei Samples, die keinen eindeutigen Wiedererkennungswert haben, eine Grauzone, zB. einzelne Drumsounds...was in etwa so viel aussagt wie: alles nehmen was man nicht eindeutig einem Urheber zuordnen kann und damit glücklich werden ;)

Gibt dazu übrigens Merkblätter (ich kenne nur die von der SUISA, GEMA hat sowas aber ganz sicher auch)
 

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