Songtext für nicht profitables lied nutzen?

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Blaq

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hallo

möchte demnächst ein lied covern.
das lied wird weder verkauft noch wird sonst damit irgendwie geld gemacht.

will das lied neu aufnehmen und im internet bisschen verbreiten.

youtube, myspace etc halt

muss ich dafür irgendwas bezahlen oder ist das nicht weiter schlimm?

lg
 
Ja, es ist egal ob Du Geld dafür nimmst oder nicht!


Youtube ist aber imho eine ausnahme da die Gema abführen, aber am besten nochmal genau in den Youtube Faq´s nachschauen!




Gruss....
 
hallo

danke erstmal für die schnelle antwort.

das lied selber hat für den original sänger auch kein profit eingebracht. d.H. es war ein freetrack. gilt das auch für solche lieder?
 
Das gilt für alle Lieder die bei der Gema gemeldet sind, ist es ein Gemafreier song musst Du den Urheber um Erlaubnis fragen!



Gruss...
 
Was verstehst Du unter Freetrack?

Entweder Du führst für ein Cover Gema-gebühren ab, wenn Du es veröffentlichst (mal abgesehen von Youtube), oder Du musst den Urheber um Erlaubnis fragen und mit ihm selber klären, ob Du es verwenden darfst.

Oder er hat den Song selber unter einer CC-Lizenz veröffenlticht wonach jeder, der keine Kohle damit macht, es weiterverwerten darf.

@Lacuna: Und schon wieder kreuzen sich unsere Wege heute abend.
smil451c7211b9e19.gif
 
ok dann werd ich das wohl nicht machen können.

dann setz ich mich mal an meinen eigenen text
smil451c71f7edf7c.gif


ich hoffe es ist nicht weiter schlimm wenn sich 1-2 sätze ähneln xD

ps. es geht um diesen songtext welches auch im forum veröffentlicht wurde.
http://www.ramsialiani.de/forum/showthread.php?t=442
 
"Ich liebe Dich" habe ich urheberrechtlich schützen lassen. Deswegen bin ich jetzt Millionär.
smil470009513826a.gif
 
@ earl grey
Entweder Du führst für ein Cover Gema-gebühren ab, wenn Du es veröffentlichst (mal abgesehen von Youtube), oder Du musst den Urheber um Erlaubnis fragen und mit ihm selber klären, ob Du es verwenden darfst.

Da bin ich anderer Meinung. Das Urheberrecht gestattet es dem Urheber, JEDE nicht genehmigte Nutzung seines Werkes jederzeit ohne Begründung untersagen zu können. Es gibt kein automatisches Recht auf Coverversionen, solange man brav den Autoren angibt.

Wenn es trotzdem im allgemeinen keine Probleme beim Covern gibt, zeugt das höchstens von Gewohnheitsrecht. In den meisten Fällen profitiert ja der Urheber als Tantiemenempfänger.

Meine Schlußfolgerung: nur mit einer nachweisbaren Genehmigung des Autoren ist man auf der absolut sicheren Seite.

Stimmen wir darin überein?
 
@artname: Wir stimmen nur dann darin überein, wenn wir von einer Bearbeitung sprechen. Wobei dann weniger der Urheber als vielmehr dessen Verlag das Sagen hat.

Wenn es um reine Cover geht, dann reicht es bei Gema-Material völlig aus, die Gebühren zu zahlen. Das ist im System so vorgesehen. Du überträgst der Gema die Verwertungsrechte, und sie verwertet, d.h., schaut nur auf Zahlung.

In Ausnahmefällen (z.B. wenn Rechtsradikale einen Song missbrauchen wollen o.ä.) hat man allerdings Chancen, daegegen vorzugehen. Im Normalfall nicht.

Gruß Rainer
 
Zitat:
"glaub mir ich könnte wein"


Ich lach micht tot!
smil451c7211b9e19.gif
 
@ earl grey

Wenn es um reine Cover geht, dann reicht es bei Gema-Material völlig aus, die Gebühren zu zahlen. Das ist im System so vorgesehen. Du überträgst der Gema die Verwertungsrechte, und sie verwertet, d.h., schaut nur auf Zahlung.

Ich habe bisher Nutzungsrecht und Verwertungsrecht immer getrennt gesehen. Unter Nutzungsrecht verstand ich nicht NUR die Vergabe eines Urheberbearbeitungsrecht, sondern auch mein generelles Recht, bestimmten Personen die Nutzung meines Werkes untersagen zu dürfen. Besonders dann, wenn mich keine Verlagsverträge einschränken. Hab das nie angewendet, aber immerhin...

Ok. Im März wird es in Berlin eine Sondertagung der GEMA geben. Dort werde ich die Frage nochmals recherchieren und das Thema gegebenenfalls fortsetzen.

Eine erste Netzrecherche scheint allerdings DIR rechtzugeben. Man lernt nie aus.

lg
 

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