Song geklaut, GEMA, Urheberrecht

  • Ersteller Bumsbirne
  • Erstellt am
Nun ich weiß nicht, wer Dich diesbezüglich informiert hat, aber die [g=119]Gema[/g] bekommt bei der Werksanmeldung keine Noten. Wozu auch? Die [g=119]Gema[/g] überprüft welche Musiknutzer welche Werke, die bei ihr gemeldet sind nutzen und gibt die dafür erforderliche Gebühren als Vergütung an die Urheber weiter (nach Abzug der Verwaltungskosten). Das ganze basiert lediglich auf Daten, nicht auf Noten, oder gar hinterlegten Audioaufnahmen.

Die [g=119]Gema[/g] übernimmt also für die Urheber treuhänderisch die Abrechnung mit den Musiknutzern und es ist nicht ihre Aufgabe ein Werk als solches in dem Sinne zu schützen, dass kein anderer mehr behaupten kann, er sei der Urheber. Das wurde aber auch hier sicher schon oft erklärt, nehme ich mal an.

sagt nochmal der Gerd
 
DJTommyM schrieb:

soweit ich informiert bin,
muss man die noten auch gleich bei der [g=119]gema[/g] abgeben.
das ist denke auch wichtig:

stell dir mal vor, du meldest bei der [g=119]gema[/g] "the power of love" an.
ohne noten usw.

ein paar monate später der musiker xy.
der meldet aber auch the power of love an.

willst du ihn jetzt verklagen, nur weil er den namen vom song
verwendet hat?

ich kann es mir nicht vorstellen, aber mach mich schlau.
lg :)

nein du willst ihn nicht verklagen, weil er vielleicht den selben titel anmeldet, aber wahrscheinlich einen anderen interpreten und einen anderen autor bzw. komponisten und texter (die ja zusammen der autor sind), wie im falle des beitrageröffners...also was willst du da verklagen?...und noten schickt man nicht ein als angeschlossenes mitglied...

...es ist wie GerdausMA sagt...und ich finde er hat es verständlich erklärt...also zurück zum thema...beweise...die grundfrage ist, hat der "produzent" der den song nach-ver-bearbeitet hat die spuren einzeln, so wie du sie auf deinen musiksaves hast?
 
hatte leider keine zeit den bekannten der bei der [g=119]gema[/g] seine songs gemeldet hat. anzurufen.

mir gehts doch darum:
wenn ich was komponiert habe unser beispel: the power of love.
melde nur den namen an, aber nicht die komposition.
dann kann ich doch gar nicht beweisen, dass das meine komposition ist.

ich weiss: [g=119]gema[/g] ist nicht zum schützen da, aber hab gelesen, dass
man die noten schon bei der [g=119]gema[/g] abgeben muss.
hoffe, dass ich morgen anrufen kann
:)
 
das mit den noten ist zB relevant, wen man vom angeschlossenen miglied zum ausserodentlichen werden will, dann muss man glaube ich 5 werke mit notensäten einreichen, aber kann sein, dass ich das falsch im kopf habe, bin da nicht so sicher...unter normalen umständen jedoch nicht...

...aber wenn du einen song anmeldest bei der [g=119]gema[/g]...dann meldest du ja titel !, interpret !! und autor !!! an...wie sollen die denn sonst wissen von wem as ist und wer das geld bekommen soll ?...du kannst nich nur einen titel anmelden uns sagen der gehört mir...oder vrstehe ich dich jetzt falsch?
...und wie schon von gerd gesagt, die [g=119]gema[/g] ist kein rechtschutzverein, die [g=119]gema[/g] interessiert es ÜBERHAUPTNICHT, wenn jemand deinen komponierten titel unter seinem namen als autor anmeldet, woher sollen die denn das überhaupt wissen...
...btw...wieviele musikproduzenten, zB dance-dj-s oder hiphop-dj-s etc können gar keine noten lesen und komponieren da ja auch gar nicht nach (zB mit samples), wie sollen die denn ihre noten einreichen...
 
hi,

ich sehe es genauso wie ReinerReibach und GerdausMA. Sowei ich weiß, muss man nur Nachweise mit Noten führen, um die Voraussetzungen für die Aufnahme als "Stamm-Mitglied" mit Stimmrecht etc. zu erfüllen. Aber für die Anmeldung des Werkes nicht.

Die [g=119]Gema[/g] ist eine Inkassostelle für [g=119]Gema[/g]-Gebühren, sie prüft aber nicht die Urheberrechte oder ob jemand ein Plagiat angefertigt hat.

Letztlich kommt es darauf an, ob projectb genug Nachweise zusammenkriegt, um seine Urheberschaft am Werk nachzuweisen. Wenn ja, kann er sich die Hände reiben und überlegen, welche Rechte er durchsetzen will.

Gruß Rainer
 
Hallo EarlGrey,

danke für Deinen Komentar, danke auch den Anderen.

Nun liegt mir der Song in seiner kompletten (geklauten) Version vor.

Jetzt kommt der Oberhammer. Der Arrageur hat sogar knapp 30 Sekunden (!!!) an einer Stelle ein Sample aus meinem Original benutzt. Es handelt sich um das Solo der E-[g=422]Gitarre[/g] inkl. Pad und Drums usw. im Hintergrund. Etwas verfremdet durch [g=43]Filter[/g] jeweils am Anfang und Ende des Samples.

Damit handelt es sich ja wohl definitiv nicht mehr um ein Cover-Song im herkömmlichen Sinne.

Langsam dreh ich hier am Rad. Wo bin ich denn?
Ich mache mir monatelang die Arbeit und passiert so eine Sch....

Das Jahr fängt ja gut an.

In diesem Sinne...Frohes Neues 2007

Bumsbirne
 
Auch Dir ein frohes Neues!

Damit kommt zu den nicht lizensierten Urheberrechten noch ein fehlendes Sample Clearing. Wer hat denn die Rechte an den Aufnahmen? Du selber?
Das ist ja frech.

Gruß Rainer
 
Ich habe den Song komponiert und den Text dazu geschrieben.
Die Musik habe ich komplett alleine eingespielt und am PC aufgenommen.
Dann habe ich den Song komplett in einem andern (teuren) Studio einsingen und mastern lassen.

Die drei Musiker/Sänger haben jetzt von einem "Arrageur" zu der gleichen Gesangsmelodie mit dem zu 100% übereinstimmenden Text ein neues Arragement erstellen lassen.

Im Solo wird aber ein Teil meines Songs benutzt ([g=422]Gitarre[/g] und Drums).
Der Rest ist neugemacht. Musik(am PC) und Gesang.

Naja, die haben mich noch nichteinmal gefragt, ob ich das will. Oder muss ich das dulden?

Das ist doch kein Cover-Song mehr?
 
Wenn die Gesangsmelodie und der Text nicht verändert wurde, dann wird es sich höchstwahrscheinlich schon um ein Cover handeln und nicht um eine Bearbeitung. Ein neues Arrangement, veränderte Tonart, geringfügiges kürzen, oder verlängern, stellen keine Bearbeitung da. Wenn du wie du sagst Mitglied der [g=119]Gema[/g] bist und den Song angemeldet hast, kannst du dagen nichts machen. Sie müssen die Veröffentlichung unter Angabe deines Namens als Urheber bei der [g=119]Gema[/g] melden und du Bekommst dafür das Geld.

Anders sieht es dagegen mit dem verwendetem Stück, aus deinem Original aus, das du eingespielt hast. Das dürfen sie nicht ohne deine Einwilligung benutzen. Dagegen kannst du berechtigt vorgehen.


der Gerd
 
Die Frage ist nur:

Wen verklagt man?

1. Die Sänger, die den Auftrag gegeben haben?

oder

2. Den Arrangeur, der es gemacht hat?


Die Sänger können ja sagen: "Wir wussten ja nicht das er das so macht."


Gruß Bumsbirne
 
Mensch Bumsbirne!
Hast du die Leute (ob Sänger oder Arrangeur) mal kontaktiert?
Hast du die mal gefragt was das eigentlich soll?
Mach das doch mal!!! Frag sie was in sie gefahren ist...und was sie mit der neuen Version vorhaben.
Wenn sie sich dummstellen, dann musst du ihnen halt mit rechtlichen Schritten drohen und diese zur Not auch anwenden.
Vielleicht wollen Sie aber auch mit dir zusammenarbeiten. Das solltest du herausfinden.
Stell dir vor das wird ein one hit wonder....und der einzige , der was dran verdient bist du! ;)
gruss, mEmI
 
Ich seh das erst mal ähnlich. Warum gleich verklagen? Redet doch mal zusammen und versucht eine Lösung zu finden. Ansonsten verdienen nur Anwälte daran, aber nicht du.

meint der Gerd
 
Ja - so kann das passieren. Selbst den größten Superstars passieren Fehler bei der Sicherung von Urheber- und Autorenrechten. So wird
es richtig gemacht:

1) Die [g=119]GEMA[/g] sichert keine Urheberrechte. Die [g=119]GEMA[/g] ist ein Inkassobetrieb und kassiert Gebühren für bei ihr angemeldete Werke. Wer der echte Autor des Werkes ist, ist der GE;MA erst einmal egal. Durch den Mitgliedsvertrag mit der [g=119]GEMA[/g] ist man verplichtet nur wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Und darauf verlässt sich die [g=119]GEMA[/g].

2) Urheber- und Autorenrechte vor Gericht geltend zu machen ist nur dann einfach, wenn man beurkundete und versiegelte Unterlagen vorlegen kann. Hier bei uns werden alle neuen Werke kurz angespielt, in einem PreFile gespeichert, auf [g=420]CD[/g] als [g=420]CD[/g]-Audio gebrannt, mit allen schon fertigen Unterlagen wie Texte und Notationen einem Notar vorgelegt. Auch dem Notar ist es egal was ihm vorgelegt wird. Er beurkundet den Tag und die Uhrzeit zu welchem wir ihm Material vorlegen. Dieses wird dann in einen verschlossenen Umschlag gegeben versiegelt und beim Notar aufbewahrt. Eine beglaubigte Kopie davon nehmen wir wieder mit.
Damit sind die Autorenrechte für alle Zeit dingfeste gesichert.

3) Computerdateien haben bei Gericht so gut wie keine Aussicht auf Beweiserbringung. Jeder Sachverständige wird vortragen, daß die Datumsangaben von z.B. Windows XP durch Rückstellung der Systemuhr jederzeit manipulierbar sind. Damit ist dieser Beweisvortrag gefallen.

4) Schriftliche sonstige Unterlagen gelten mit Zeugenbeweis als Beweis.
Also: Wer kann in Deinem Fall bezeugen, daß Du und nicht der andere
der Urheber bist. Dies ist der Weg um möglicherweise auch außergerichtlich so viel Druck aufzubauen, daß die Gegenseite sich Gedanken macht.

5) Im Falle einer falschen Behautpung einer Urheberschaft und in dem Fall, daß diese zweifelsfrei bewiesen werden kann, macht sich der andere
unter Umständen sogar strafbar. Das geht durchaus bis zum Betrug,
sollten die falschen Angaben tatsächlich beweisbar sein.

6) Es lohnt sich darüber nachzudenken, wieviel der Song wert ist. Es
wäre ja nicht ganz so falsch, wenn der Song ein Erfolg geworden ist, an den Tantiemen, die saftig sein können, zu profitieren.

Viel Erfolg
Marc
 
Hallo marc,

na klar kann ich das beweisen. Der Song wurde natürlich bei meinemAnwalt und Notar im Tersor vorher hinterlegt.

Die Deppen geben ja zu, das sie den Teil aus meinem Song benutzt haben.

Der ursprüngliche Song bringt mir schon einm paar Kröten. Du kannst die [g=420]CD[/g] ja fast überall mittlerweile kaufen. Aber eben meine Version.

Die Deppen behaupten, sie hätten ihre Version "nur für sich zum Spass" machen lassen.

Treten damit aber auf.

Aber erst mal danke. Werde nächste Woche mal meinen Anwalt konsultieren.

Greetings Bumsbirne
 
Na wenn man den Song auf [g=420]CD[/g] fast überall kaufen kann, dann kannst ja auch mal sagen, worum es sich eigentlich handelt. Wäre doch nett zu wissen, worüber wir hier eigentlich reden.

Gerd


PS.: Was willst du denn nun eigentlich erreichen durch deinen Anwalt und lässt sich das nicht vielleicht auch ohne ihn erreichen?
 
Guten Morgen,

also ich blicke bei dem ganzen sowieso nicht durch.
Wir haben es jedenfalls vorsichtshalber so gemacht:
Ich habe die Texte, die [g=32]Midi[/g]-Files und einen Grobmix auf Kassette (damals) per Einschreiben an mich selbst geschickt. Diesen ungeöffneten Umschlag haben wir dann bei einem Notar hinterlegt. Dort schlummert das ganze immer noch in seinem Safe. Kosten: DM 50,-

Diese Tatsache hat aber einen damals kontaktierten Produzenten sofort abgeschreckt und er wollte dann nichts mehr damit zu tun haben als er das erfuhr. Das war alles so ca. 1999/2000

MfG
Reiner
 
@Blinschleichl: Nette Kombination. Das Einschreiben vorneweg hättest Du Dir sparen können, denn der Notar versiegelt Deine Werke bei einer Prioritätsverhandlung sowieso. :D

@Bumsbirne: Jedenfalls kannst Du uskunft von denen verlangen, wann und wo auf welchen Veranstaltungen sie Deinen Song gespielt haben und ob sie oder der Veranstalter eine Playlist gemacht haben und ob [g=119]Gema[/g]-Gebühren abgeführt wurden für die Veranstaltungen (sollte aber normalerweise durch Pauschalgebühren vom Veranstalter der Fall sein).

Dann kannst Du ja mal mit denen verhandeln, was sie für die Verwendung Deiner Aufnahme an Lizenzgebühren zahlen. Davon kannst Du abhängig machen, ob Du die Samples nachträglich genehmigst oder Unterlassungsansprüche durchsetzt.

Letztlich würde ich mein eigenes Verhalten davon abhängig machen, wie kooperativ und einsichtig die sind. Erstmal kann man ja miteinander reden. Obwohl ich das nach wie vor echt frech finde.

Gruß Rainer
 
Wenn du es eh bei einem Notar hinterlegst brauchst du es dir nicht noch als Einschreiben zuschicken lassen.
 
Als [g=119]GEMA[/g] Mitglied würde ich zunächst nachfragen / nachschauen, ob diese als Bearbeiter eingetragen sind....Ansonsten mit sofortiger Wirkung Strafanzeige stellen, da dies ein absoluter Verstoß gegen das Urheberrecht / Urhebergesetzt ist !
 

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