Song geklaut, GEMA, Urheberrecht

  • Ersteller Bumsbirne
  • Erstellt am
Bumsbirne

Bumsbirne

Registriert
28.05.06
Beiträge
2.041
Reaktionen
130
Punkte
2.621
Hallo,

ich habe vor einigen Monaten einen kompletten Song mit allem PiPaPo professionell produzieren lassen. Es gab verschiedene Versionen in unterschiedlichen Stilrichtungen. Alle Versionen wurden von mir in meinem Studio hergestellt und für die Aufnahmen benutzt.

Jetzt hat die Band (bzw. die Sänger, 3 Jungs) in einem anderen Tonstudio zu der kompletten Gesangsmelodie einfach ein neues Arragement erstellen lassen und geht damit auf Tour hausieren.

Ich bin Eigentümer des bei der [g=119]GEMA[/g] angemeldeten Werkes, sowie Komponist und Textauthor, habe aber niemals zu irgendeinem Zeitpunkt mein Einverständnis für eine Bearbeitung gegeben. Von Cover-Song kann ja da nicht mehr die Rede sein.

Soll ich meinen Rechtsanwalt damit beauftragen oder ist das Sache der [g=119]GEMA[/g], die ja die Rechte ihrer Mitglieder vertritt?

Wäre cool, wenn ich einen kleinenTipp bekommen könnte, bevor mir das Weihnachtsfest komplett versaut wird.

Gruß
Die Bumsbirne
 
Ich habe da keine große Ahnung von, glaube aber nicht, dass die [g=119]gema[/g] da irgendwas machen wird. Such dir nen guten Anwalt und mach die Jungs fertig :)
Aber: EarlGrey wird dir sicher ein paar gute Tipps zu dem Thema geben können...
 
Hi Bumsbirne,

wie immer ohne Gewähr und Pistole:;)

die [g=119]Gema[/g] ist ein Inkassobüro für Deine Urheberlizenzen, aber sie macht für Dich z.B. keine Unterlassungsansprüche wegen unerlaubter Bearbeitung eines Werkes geltend. Das musst Du selber machen.

Die Frage ist für Dich doch:

Genehmigst Du denen nachträglich die Bearbeitung und lässt sicherstellen, dass sie brav Dich als Urheber angeben, so dass Du evtl. auch von ihren Auftritten über die [g=119]Gema[/g] finanziell profitierst,

oder

untersagst Du ihnen, die Bearbeitung Deines Werkes aufzuführen oder sonstwie zu veröffentlichen.

Ersteres kannst Du evtl. selbst mit ihnen regeln. Dass Du der Urheber bist, werden sie ja nicht abstreiten.

Zweiteres kannst Du getrost Deinem Anwalt übergeben. Wegen der Urheberrechtsverletzung werden sie die Anwaltskosten wohl auch noch tragen müssen.

Gruß Rainer
 
ist alles gesagt, die [g=119]gema[/g] ist nicht für den schutz verantwortlich.
das musst du selber mit deinem anwalt machen,
aber es ist auf jedenfall super, wenn man bei der [g=119]gema[/g] gemeldet war.
das ist ein "beweißstück" und sehr wertvoll.

bevor du aber viel geld ausgibst, dann schreib den 3 jungs eine abmahnung natürlich per einschreiben.
schreib auf, dass deine werke bei der gama gemeldet sind
und das sie keine chance haben.
gib den jungs 2 wochen zeit dich zu kontektieren.
sollten sie sich nicht melden,
dann rechtsanwalt.

was ich nicht verstanden habe,
wie die 3 jungs zu deinem song kommen.
hast schlecht beschrieben.
viel glück
 
Ich denke die Frage ist letztlich vor allem was bedeutet "neues Arragement", dass heißt, ob es sich wirklich um eine echte Bearbeitung handelt, die ausreichend von deinem Original abweicht.

Wenn sie Deinen Text ohne Veränderungen singen und die von Dir komponierte Musik verwenden (auch neu eingespielt) ist das ja erst mal legitim und du kannst gar nichts dagegen machen. Die entsprechenden Rechte dazu hast du ja mit der Mitgliedschaft und Meldung bei der [g=119]Gema[/g] an selbige abgegeben und diese ist wiederum verpflichtet, jedem die Nutzung zu erlauben.

Wenn es also Dein Song in Text und Melodie nicht verändert wurde und diese Verwendung bei der [g=119]Gema[/g] abgerechnet wird, ist es rechtens.

vermutet mal der Gerd
 
Entscheidend ist nicht das Arrangement, sindern der Text und die Melodie der Singstimme. Wenn das beides von Dir ist, müssen sie dafür [g=119]Gema[/g]-Gebühren bezahlen. Egal, wie das nun arrangiert ist. Deren eigene künstlerische leistung liegt lediglich in ihrem Arrangement.
Wie ich Dich verstanden habe, haben sie aber auch die von Dir angefertigten Originalaufnahmen des Gesangs benutzt.

Von der Sache her wäre es für Dich sicher am zweckmässigsten, wenn Du ihnen das nicht verbietest, denn auf diese Weise sorgen sie ja dafür, dass dein Werk populär wird. Das kann ja niemals schaden.

Wenn Du jedoch planst mit diesem Titel und vielleicht anderen Interpreten selber nochmal an den Start zu gehen, solltest Du es ihnen besser untersagen.

Das ist dann aber eine rein geschäftliche Entscheidung.
Dazu musst Du die Erfolgsaussichten dieses Titels einschätzen können.
Und ich denke mal, das kannst Du bestimmt ...

Viel Glück !
 
Dazu gabs in den letzten Tagen einiges online zu hören und zu lesen:

bei MUSOTALK

und die Seite des Anwalts aus dem Interview hat auch einige Workshops zum Thema
hier online!
(wann ist es eine Bearbeitung und wann ein cover zB)
Gruß
Tom
 
tom34 schrieb:
Dazu gabs in den letzten Tagen einiges online zu hören und zu lesen:

bei MUSOTALK

und die Seite des Anwalts aus dem Interview hat auch einige Workshops zum Thema
hier online!
(wann ist es eine Bearbeitung und wann ein cover zB)
Gruß
Tom

@tom34
sehr interessante links.
werde ich mir morgen reinziehn,
danke
:)
 
Nun es ist bei vielen ein Denkfehler, wenn man glaubt, die Werke sind nun sicher und dürfen von keinem mehr verwendet werden, wenn man sie bei der [g=119]Gema[/g] anmeldet. Im Grunde ist genau das Gegenteil der Fall. Bei der [g=119]Gema[/g] registrierte Titel darf jeder ohne zu fragen verwenden, insofern keine Bearbeitung vorliegt. Wenn das Stück nur neu instrumentiert wurde und keine Gesangsstimme (also als Audioaufnahme) von dir verwendet wurde, ist es der entsprechenden Band nicht zu verwehren, den Song vorzutragen oder auch auf Tonträgern zu veröffentlichen, wenn sie eben dieses über die [g=119]Gema[/g] melden und abrechnen. Das ist dann ja aber doch was gutes für dich, denn dafür gibt es Geld :)

Irgendwelche Verbote, Abmahnungen, etc. machen wirklich nur dann Sinn, wenn es sich absolut um eine Bearbeitung handelt. Das Recht darüber zu entscheiden ist immer noch deines.

ergänzt sich noch mal der Gerd :)
 
darf ich vielleicht auch mein problem hier einklinken....geht eigentlich in die selbe richtung... ich hab einem produzenten ne demo geschickt...diese wurde ausproduziert und von ihm über ein label released...ich hab mich bei der [g=119]gema[/g] angemeldet und jetzt sehe ich auf der [g=119]gema[/g] homepage , das ich NICHT als komponist aufgeführt werde...ich habe mich als komponist gemeldet und den produzenten als textdichter , da der text neu verfasst wurde...auch auf diversen discographien bin ich in keinster weise erwähnt...lediglich auf der platte steht mein name...das arrangement von mir wurde leicht verändert aber ist im größtenteil gleich geblieben und das wichtigste die melodien sind allesamt von mir und in unveränderter form veröffentlicht worden...

jetzt keimt in mir der gedanek auf sämtlichen scenenpages eine richtigstellung zu schreiben , da ich im nachhinein erfahren habe , das dieser produzent viele sehr erfolgreiche nummern hatte , die nicht aus seiner feder stammen sondern von irgendjemanden geklaut wurden...

aber wahrscheinlich kämpfe auch ich auf verlorenen posten...
 
die grundfrage lautet ja immer, kannst du das beweisen?

...
 
So ganz verstehe ich es noch nicht.

Du bist Mitglied bei der [g=119]Gema[/g] und hast den Song auch angemeldet?

Dabei dich als Komponist und den Produzenten als Textdichter angegeben?

Er hat den Song veröffentlicht und dabei nicht diese korrekten Daten angegeben?

Hat er den Song dann neu angemeldet und sich als Komponist angegeben?

Zumindest wäre das dann mal wirklich "geklaut" ;)

Letztlich aber die Bedenken meines Vorredners richtig: Kannst du es beweisen, dass es genau so ist und du der Komponist bist, dann stehen die alle rechtlichen Wege offen.

meint der Gerd
 
ReinerReibach schrieb:
die grundfrage lautet ja immer, kannst du das beweisen?

...

wenn er bei der [g=119]gema[/g] angemeldet ist,
dann kann er das beweisen.
 
Die [g=119]Gema[/g] Meldung reicht nicht als Beweis, dass er tatsächlich der Komponist ist.

sagt mal der Gerd
 
wie ist das denn mit den daten auf meinem rechner ? habe sämtliche originaldaten aufm rechner abgespeichert mit datum und allem...wird das als beweis annerkannt ?die single erschien gut und gerne ein 3/4jahr nachdem ich sie gemacht habe oder besser gesagt die nummer existierte bereits ein halbes jahr bis er die bearbeitet hat...

ja wir haben uns beide parallel angemeldet bei der [g=119]gema[/g]...hab auch mit denen telefoniert und alles so ausgefüllt , wie die nette dame am teflon gesagt hat , damit ich als alleiniger komponist eingetragen bin...

ich werd da am mittwoch mal anrufen...
 
Natürlich sind die Daten auf Deinem PC ein sehr viel größeres Indiz dafür, dass Du den Song komponiert hast. Die Meldung bei der [g=119]Gema[/g] lässt ja keine Rückschlüsse zu, um welche Melodie und welchen Text es sich bei dem Werk handelt. In wie weit aber Rechnerdaten generell als schlüssiger Beweis gelten, kann ich auch nicht sagen. Zeugen sind immer sehr gut, die bestätigen können, dass sie den Song so bei dir, zu einem bestimmten Zeitpunkt gehört haben.

Muss es denn aber überhaupt zu einem Rechtsstreit kommen? Wie steht denn der genannte Produzent zu dem ganzen? Behauptet er, dass er der Komponist ist? Besteht er darauf? Lässt sich vielleicht mit ihm eine gütliche Regelung finden?

Fakt ist, der eine Song darf nicht zweimal mit verschiedenen Urhebern bei der [g=119]Gema[/g] gemeldet sein und die Angaben müssen korrekt sein. Das ist ja nicht nur für diese, sondern auch für weitere Verwendungen und Verwertungen wichtig. Ist der Fall wie geschildert, so stehen Dir in jedem Fall die entsprechenden Vergütungen zu.

An einer Klärung sollte hier auch die [g=119]Gema[/g] interessiert sein.

Bin mal gespannt, was sie sagen.

Gerd
 
[g=119]GEMA[/g] Anmeldung ist ein schwacher Beweis. Die Stücke sollten am besten bei einem Notar hinterlegt werden (versiegelt), dann hat man hinterher einen Beweis, da der Zeitpunkt der Hinterlegung genau festgelegt wurde. Im Falle dass jemand deinen Song "enteignet" wird das hinterlegte Päckchen aufgemacht und reingehört. So kenne ich das zumindest.
 
[g=119]gema[/g] ist ein super-klasse schutz.
die werden gerichtlich für dich einsetzten,
wenn es drauf ankommt. ist aber auch nicht ihr job,
aber wenn du was bei denen gemeldet hast,
wo ist dann das problem?

ein beispiel:
wenn du 2004 eine melodie der [g=119]gema[/g] gemeldet hast,
dann kommt jemand 2006 mit deiner melodie raus.
du zeigst oder schreibst den an.
ne wer ist der urheber?

die lage ist denke ich klar :)
 
@DJTommyM: Leider ist das nicht so einfach. Die [g=119]Gema[/g] ist für diesen Fall kein Schutz. Man meldet ja keine Melodie bei der [g=119]Gema[/g] an, die überprüfbar wäre, sondern lediglich den Namen des Werkes, den Komponisten und den Textdichter. Daraus lässt sich nichts beweisfähiges ableiten, dass es sich bei dem Werk tatsächlich um das Musikstück handelt, bzw. eben um die Melodie, um die es in dem Streit geht.

Die [g=119]Gema[/g] ist nur ein ganz kleines Indiz dafür, dass der Betreffende der Urheber ist. Ein Beweis ist es in keinem Fall.

Mal als Beispiel. Ich könnte heute einfach einen Song bei der [g=119]Gema[/g] anmelden, unter dem Namen: "The Power of Love" und mich als Komponist und Textdichter angeben. Fertig. Die [g=119]Gema[/g] prüft ja nicht, ob es den Song tatsächlich gibt. Irgendwann in den nächsten Jahren kommt mal wieder ein Song mit dem beliebten Titel groß raus und ich sage einfach: "Guck, den hab ich damals schon bei der [g=119]Gema[/g] angemeldet. Der ist von mir! Geklaut! Meine Kohle!"

Aus dem sicher nachvollziehbarem Grund, nützt die [g=119]Gema[/g] als Beweis, ob ich wirklich der Urheber einer Melodie oder eines Textes bin nichts.

Gerd ... in der Hoffnung es gut und richtig erklärt zu haben
 
GerdAusMA schrieb:
@DJTommyM: Leider ist das nicht so einfach. Die [g=119]Gema[/g] ist für diesen Fall kein Schutz. Man meldet ja keine Melodie bei der [g=119]Gema[/g] an, die überprüfbar wäre, sondern lediglich den Namen des Werkes, den Komponisten und den Textdichter. Daraus lässt sich nichts beweisfähiges ableiten, dass es sich bei dem Werk tatsächlich um das Musikstück handelt, bzw. eben um die Melodie, um die es in dem Streit geht.

soweit ich informiert bin,
muss man die noten auch gleich bei der [g=119]gema[/g] abgeben.
das ist denke auch wichtig:

stell dir mal vor, du meldest bei der [g=119]gema[/g] "the power of love" an.
ohne noten usw.

ein paar monate später der musiker xy.
der meldet aber auch the power of love an.

willst du ihn jetzt verklagen, nur weil er den namen vom song
verwendet hat?

ich kann es mir nicht vorstellen, aber mach mich schlau.
lg :)
 

Ähnliche Themen

S
Antworten
40
Aufrufe
5K
schigge1605
S

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben