
muffy
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Aber zu Bildungszwecken dürfte man eigentlich auch Originaltitel sezieren oder?
Nein.
PS: Doch! - Wie?! - Uiiii! Ja, aber nur wenn das an (und innerhalb) einer Bildungseinrichtung zu Unterrichtszwecken geschieht. Das wird man bestimmt auch auf Online-Unterricht ausweiten können, solange die Bubis nicht heimlich mitschneiden.
Der Lehrer kann in der Tat in der Klasse den Titel anspielen ohne direkt in den chinesischen Exekutionsbus geschleift zu werden, vergl. §§ 60a UhrG ff.
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