Schlagerproduktion - Honorar?

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Liebe Recording-Community,

erst mal danke für Eure tollen Themen, hier fühlt man sich auf Anhieb zuhause :) Bin bei Euch neu hier - als Gast zwar eine gewisse Zeit, aber nun auch aktiv. Es tut schon gut, wenn man sich themen- und interessenmäßig unter seinesgleichen fühlen kann - im Prinzip sind wir das ja alle, gleich welche Musik-Sprache man spricht :) Bin stilmäßig nicht festgelegt - es soll halt immer möglichst optimal klingen, dann passt mir (fast) alles - Trash-Metal, Volksmusik, Jazz, Schlager, Klassik, Techno - is alles ok, wir gehören ja alle zusammen :)

Eine Frage an Euch. Ich weiss, das Thema ist auch schon auf die eine oder andere Weise angesprochen worden, nur so exakt auf meine Situation hat nix gepasst - bitte um Korrektur, falls ich einen Beitrag übersehen hätte. Ein Schlager-Interpret (relativ bekannt) hat Interesse an einem Titel von mir. Der Titel ist von mir komponiert, musikalisch (sagen wir so gut als möglich) arrangiert und ausproduziert (Keyboards + PC ...), Text auch von mir, nur die Aufnahme der Vocals würde ich nicht selbst in die Hand nehmen, da bei mir die räumlichen/akustischen Erfordernisse fehlen (die Vocals für die Demo hab ich nach besten Möglichkeiten selbst eingesungen). Kann jemand von Euch etwa eingrenzen, welchen finanziellen Rahmen ich hierfür stecken kann - sprich, was ich in Rechnung stellen kann? Die Sache dann mit Finanzamt, GEMA etc. in Folge ist mir schon einigermaßen klar.

Würde mich sehr freuen, wenn ein Feedback von Euch käme, zumindest ist auch eine konstruktive Diskussion gerne erwünscht :)

Danke für Euer Feedback und schöne Grüße,
WhatsMusic
 
WhatsMusic...Ein Schlager-Interpret (relativ bekannt) hat Interesse an einem Titel von mir...nur die Aufnahme der Vocals würde ich nicht selbst in die Hand nehmen, da bei mir die räumlichen/akustischen Erfordernisse fehlen...
Den willst DU doch jetzt nicht nochmal einsingen, oder? Denn, wenn ein Interpret Interesse hat, dann macht er das gewiss selbst.

Du willst jetzt wissen, was Du für den Rechteverkauf an ihn nehmen kannst, richtig?



:welcome:


.
 
Sorry, da hab ich mich nicht deutlich ausgedrückt. Ich meinte natürlich, dass ich nicht die Vocal-Aufnahmen des Interpreten bei mir in meinem Projekt-Studio selbst durchführen würde - da wäre ein professionelles Umfeld hierfür erforderlich. Also "nur" das Honorar für die Komposition, Arrangement, Produktion und Text. Das Urheber-Recht bleibt ohnehin ja in Folge bei mir.
 
...Also "nur" das Honorar für die Komposition, Arrangement, Produktion und Text. Das Urheber-Recht bleibt ohnehin ja in Folge bei mir.
Ich glaube, er hat es gerade auf das Urheberrecht abgesehen, weil er künftige Einnahmen hieraus nicht dauerhaft mit Dir teilen will.

Meines Wissens hat man an Kompositionen & Text ein "allgemeines Nutzungsrecht" - so, wie es Heino gerade mit Titeln von Rammstein & Co. macht. Er tritt dort ja lediglich als Interpret auf. Jedesmal, wenn nun seine Interpretationen aufgeführt werden (Live, Radio, Disco etc.), verdienen Rammstein & Co. als Urheber mit (GEMA und ggf. ausländische Pendants).

Dein Interessent könnte Dich mit einem Einmalbetrag für das Urheberrecht abspeisen wollen und verdient - in the long run - mehr Geld. Die Höhe des vorgenannten Einmalbetrages ist frei verhandelbar. Wenn er wirklich schon "relativ bekannt" ist, dann hätte ich mich an seiner Stelle nicht direkt an einen Urheber gewandt, weil dadurch mitunter Begehrlichkeiten geweckt werden. Ich hätte eine unbekannte, neutrale Person zwischengeschaltet, damit eben der Preis moderat bleibt.

Bist Du GEMA-Mitglied?

Im Grunde würde ich, wenn es denn tatsächlich um das Urheberrecht gehen sollte, dies nicht verkaufen, sondern dieses Werk bei der GEMA einfach als Komponist und Texter unter meinem Namen anmelden. Er kann dann ja ruhig Deinen Song wo und so oft er will trällern. So generierst Du laufende und nicht nur Einmal-Einkünfte und die können durchaus spürbare Dimensionen einnehmen, da es sich ja anscheinend um einen bekannteren Interpreten handelt.

*Alle Angaben ohne Gewähr*


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Dein Interessent könnte Dich mit einem Einmalbetrag für das Urheberrecht abspeisen wollen und verdient - in the long run - mehr Geld. Die Höhe des vorgenannten Einmalbetrages ist frei verhandelbar.
Das, was du hier gerade behauptest, ist in DE nach den UrhG (Urheberechtsgesetz) NICHT im Geringsten so zulässig und wäre schlichtweg sitten- und rechtswidrig, denn die Urheberrechte sind nicht ansatzweise übertragbar!
~> http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__29.html
 
das ist richtig, was mccoy sagt. urheberrechte lassen sich in deutschland nicht übertragen. du kannst ihm lediglich exklusive rechte übertragen
also, wenn der schlagerfuzzi die komposition von dir will, kann er sie auch haben: aber ein teil der einanhmen die er mit dem song macht, gehört dir und deinen nachfolgern (kindern z.b.) 70 jahren lang. nach 70 jahren ist der song immer noch deins, aber frei von den abgaben.
 
Danke syrius und McCoy für die wertvollen Details!

Tatsächlich möchte ich nicht unterstellen, dass ein Interesse daran besteht, mich "über den Tisch zu ziehen". Die Anfrage läuft bislang regulär und seriös über dessen Management, es scheint also bislang alles sauber und ok zu sein.

Was halt das Honorar betrifft, bin ich bislang ratlos. Deshalb nach wie vor die große Frage für mich, was hier so üblicherweise verlangt/gezahlt wird.
 
@diagnostix
Das ist sicher eine zusätzliche positive Sache, schließlich möcht ich meinen Urenkeln auch noch Millionen hinterlassen :)

Aber im ernst, es gibt so viele Titel, die herumschwirren, da ist meine kleine Wenigkeit ein Staubkörnchen in der Masse. Allein ob der Titel dann auch ausreichend gespielt wird, um mir Tantiemen zu bescheren, steht in den Sternen. Deshalb sollte doch zumindest ein angemessener Betrag vorab üblich sein. Auch in der Werbung läuft das doch so ähnlich: Der Auftrag macht Hausnummer 1000 Euro aus (Studiozeit, Equipment, Musiker, Sprechen etc.). Bei jedem Senden via Rundfunk etc. gibts zusätzlich Tantiemen.

Seh ich das richtig, oder produziert die gesamte Musikbranche inzwischen nur mehr für die Mülltonne, um sich nur mehr um die Tantiemen zu balgen?
 
Die Anfrage läuft bislang regulär und seriös über dessen Management, es scheint also bislang alles sauber und ok zu sein.

Was halt das Honorar betrifft, bin ich bislang ratlos.
Dafür gibt es keine pauschale Regelung und Höhe, die man benennen könnte.
Aber, wenn es sowieso über das Management dieses Künstlers läuft, dann gehe ich mal davon aus, dass dort auch ein Label/Verlag dahintersteht und die wären dann nachher auch die Verhandlungspartner die mit dir die notwendigen Verträge machen.
Hier kannst du ja schonmal nachfragen, ob da tatsächlich ein Verlag dahintersteht und auch schonmal fragen, welcher Verlag das dann wäre.
Wenn du den weisst, dann kannst du anhand des Verlagsnamen anfangen dir anzuschauen, wie umfangreich und erfolgreich dessen Veröffentlichungs-Referenzen so sind.
Letztendlich bleibt dann aber nur auch abzuwarten, bis der Verlag sich dann wegen der Vewertungsübertragungen bei dir meldet und was er dir dann anbietet.
Aber immer darauf achten:
Verlage machen heute so gut wie gar nicht mehr Vorauszahlungen die nicht auf spätere Tantiemenleistungen gegengerechnet werden können.
Alles was du also dann an verrechenbaren Vorauszahlungen (im Vertrag von Verlagen auch als manchmal "Rolling Advances" betitelt) aushandelst, wird dann zu deinen Auschüttungsansprüchen (Tantiemenzahlungen an die GEMA z.B.) gegengerechnet und erst danach, wenn das mit der Vorausszahlung wieder ausgeglichen ist, wirst du weitere postive Zahlungen erwarten können.
Es bleibt also auch zu überlegen, ob man wirklich Vorauszahlungen in großer Höhe (wenn überhaupt) vereinbaren sollte (muss aber jeder selber entscheiden).

Wichtiger wäre für dich in einem solchen Vertrag, darauf zu achten, dass die Verlagsbeteiligung an den Urheberanteilen möglichst niemals höher als 40% sind (es sei denn sie garantieren dir sehr viele fortlaufende jährliche Airplays in öffentlichem Rundfunk und Fernsehen, dann könnte man ggf. nochmal bis zu 2 - 3% mehr zugestehen).
Alles Sonstige ist immer frei verhandelbar und hängt vom eigenen Anspruch und Geschick ab.
 
Danke McCoy, das hilft mir schon sehr weiter :)

Ich hab nur von Bandübernahmeverträgen gehört, die generell offenbar in etwa so ablaufen, dass es eine Art Vorauszahlung für die entstandenen Produktionskosten sozusagen gibt. Diese Vorauszahlung wird jedoch hinterher gegengerechnet, wie Du ja auch anführst.

Allein wie der ganze Ablauf üblicherweise über die Bühne geht, erschließt sich mir noch wenig. Aber das bringt mir ja schon mal Licht in die Sache :)
 
Hallo,

einiges was hier geschrieben wurde stimmt leider nicht ganz :)

Bin gerade nur mit Smartphone online, wenn ich dazu komme schreibe ich Dir nachher nochmal ausführlich. Wenn Du magst könnten wir dann auch mal telefonieren.
 
Dein Interessent könnte Dich mit einem Einmalbetrag für das Urheberrecht abspeisen wollen und verdient - in the long run - mehr Geld. Die Höhe des vorgenannten Einmalbetrages ist frei verhandelbar.
Das, was du hier gerade behauptest, ist in DE nach den UrhG (Urheberechtsgesetz) NICHT im Geringsten so zulässig und wäre schlichtweg sitten- und rechtswidrig, denn die Urheberrechte sind nicht ansatzweise übertragbar!
~> http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__29.html
Hier kann man was lernen. Super! Danke ;-)
Aber ich schrieb ja zum Glück "...ohne Gewähr".


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zum Urheberrecht:

Wie schon festgestellt wurde bleibt das auf jedenfall dein eigen. Es ist allerdings nicht mit fortwährenden Zahlungen verbunden, diese müssten als Modalität in die vertragliche Regelung einfliessen. Dadurch, dass Du das Urheberecht inne hast kannst Du allerdings über weitere Lizenzierungen deines Songs in abgewandelter Form verfügen. Das heisst, Du verkaufst jetzt den Song in seinem Ist-Zustand als Schlager-Song, kannst diesen aber auch an andere Künstler verkaufen, wenn diese ihn in abgewandelter Form, etwa als Rockabilly- oder Dance-Version veröffentlichen wollen, dabei ist zu beachten, dass die abgewandelte Form musikalisch gesehen möglichst weit vom jetzigen Ist-Zustand, dem "Original" also, abweicht/entfernt ist.


Was Du an deinem Song in seiner Ist-Version als Schlager-Song verkaufen kannst, sind die Vertriebs- und Verwertungsrechte, diese können dabei zeitlich und räumlich (geographisch) begrenzt sein. Ob das mit einer einmaligen Zahlung oder Beteiligungen an den Umsätzen oder erzielten Gewinnen verbunden ist, wäre, wie zuvor angesprochen, teil der vertraglichen Regelung zwischen Dir als Verkäufer und dem Käufer.


Die GEMA hat damit auch erstmal nichts zu tun, solange Du nicht selbst Mitglied bei selbiger bist. Wenn Du GEMA-Mitglied bist, könntest Du dich als Komponist, Arrangeur und Bearbeiter des Songs eintragen lassen, dann wärst Du über die GEMA-Regelung an erzielten Umsätzen prozentual zu beteiligen. Sowas lohnt sich aber idR nicht, wenn es sich um einen einzelnen Song handelt (wegen den GEMA-Gebühren und dem Verteilungsschlüssel die diese anwendet), ausser evtl. wenn Du deinen Song an einen wirklichen Big Player im Business (Heino z.B.)verkaufen solltest.


Was Du für deinen Song verlangen kannst/solltest/willst, liegt in deinem Entscheidungsbereich. Dabei solltest Du überlegen, wieviel Arbeit(szeit) Du in die Erstellung und Bearbeitung gesteckt hast, wie qualitativ das Produkt (also der Song) ist, in welcher Form das Material zur Verfügung gestellt wird (bspw. als fertiger Stereo-Mix oder in Einzelspuren), in welchem Rahmen die weitere Nutzung stattfindet (z.B. kleiner Künstler der am Anfang steht, ohne Verlag im Rücken, Aufführung auf kleinen festen oder Contests versus einem evtl. halbwegs etablierten Künstler der unter verlegerischer Betreuung steht und ein CD-Release mit mittlerer Auflage vorgesehen ist. Das sind natürlich viele Faktoren, dementsprechend kann/sollte man an dieser Stelle keine wirkliche Empfehlung aussprechen. Ich denke das eine Summe im mittleren dreistelligen Bereich angemessen sein dürfte.


Wenn Du jetzt quasi einen Glücksgriff getätigt hast, also keine weiteren Song-Verkäufe abzusehen sind und sich die durch den Verkauf erzielte Summe auf den von mir angesprochenen Bereich begrenzt, dann ist das keine regelmäßige Geschäftstätigkeit (wie in einem anderen Thread angesprochen, entspricht das dann eher so etwas wie als würdest Du ein oder zwei Mal im Jahr ein bisschen altes Zeug auf dem Flohmarkt verkaufen), entsprechend interessiert sowas das FA nicht.


Wie angedroht :D könnten wir bei weiteren Fragen auch nochmal kurz telefonieren, ich arbeite ja auch mit Verlagen zusammen, auch aus dem Schlagerbereich, wäre vielleicht auch für den Käufer interessant. Wenn Du das möchtest, kontaktier mich einfach via PM.
 
@ digital_dominion
Danke für Deine ausführlichen Details, man denkt ja gar nicht, wie kompliziert Musik sein kann :) Gerne komme ich bei Bedarf auf Dein Angebot zurück.

In Summe sieht die ganze Sache doch irgendwie lustig aus. Nachdem im Musikbusiness scheinbar keine Produktionskosten mehr verrechnet/gezahlt werden, sondern nur mehr alle nur mehr an den Folgezahlungen/Tantiemen etc. Interesse haben und daraus Profit generieren können, würde der Umkehrschluss lauten: Ich als Künstler z.B. könnte mir die besten Studios, Produzenten, Musiker, Texter etc. weltweit aussuchen, die produzieren für mich ein Weltklasse-Album, dass es nur so kracht. Kohle bekommen sie alle von mir jedoch keines, das müssen sie sich selbst dann im Nachhinein aus den Tantiemen etc. zusammenkratzen. Man denke nur allein an die Finanzierung all der teuren SSL- und NEVE-Mixingkonsolen, so muss die ganze Branche ganz schön lange ihrem Geld nachlaufen. Aber irgendwie auch nicht schlecht.

Endlich sind wir in der schönen Zeit angekommen - der Künstler ist König :)
 
Ich weiss nicht wie Du darauf kommst. Bei mir und anderen die ich kenne läuft das jedenfalls nicht so.:)
 
Das hab ich dann wieder mal etwas falsch verstanden.

Mir hat es sich so dargestellt, dass sagen wir jetzt mal bei dem Beispiel maximal pro Titel realistisch einige Hunderter verdient werden können (Folge-Tantiemen jetzt mal ausgenommen). Würde man somit eine Woche an einem kompletten Song arbeiten, ist im ganzen Monat Platz für +/- 4 Songs. Das würde dann nach meiner Rechnung sagen wir an die 1200 Euro aufwärts machen - das für Leute, die das professionell - und nix anderes - machen.

Ich hab ja inzwischen schon gehört, dass selbst "Star-Texter" in Deutschland inzwischen gratis (!) schreiben, die kommen auf etwa 1 Text pro Tag. Was in Folge dann dabei rausschaut, kommt erst auf. Wenn ein Text/Song gut läuft, bis zu 20000.- Euro (Tantiemen bei Superhit - aber wer hat den schon?), wenn Durchschnitt oder gar kein Erfolg, bekommen sie wenig oder keinen Cent. Die Texterin kommentierte dies: "Manchmal bin ich so depremiert, dass ich mit dem Texten zwischendurch aufhöre und lieber Fenster putze" :(
 

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