Ja, eigentlich war es soweit durch. Das Ergebnis schien Herrn Pelham aber nicht ganz so gefallen zu haben, daher zog er damit vors Verfassungsgericht.
Und es gibt ja dann auch noch den EuGH...
Das BVerfG ist nicht dazu da, um (letztinstanzliche) Urteile des BGH zu überprüfen, genausowenig, wie der EuGH Urteile des BVerfG überprüft.
Das BVerfG wird - in diesem Fall - angerufen, weil Pelham der Ansicht ist, dass die Anwendung des Urheberrechts in seinem Fall sein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Kunstfreiheit über Gebühr einschränkt.
Der EuGH wird angerufen, wenn ein Urteil, ein Gesetz oder eine behördliche Maßnahme gegen Gemeinschaftsrecht verstößt - z.B. gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz oder die Freizügigkeit von EU-Bürgern.
Hier geht es darum, dass der BGH Pelham letztinstanzlich verboten hat, das Sample zu verwenden. Dabei wurden Fragen wie Schöpfungshöhe, etwaige Zitierfreiheit und ggf. Lizenzzahlungen abschließend behandelt.
Er will darauf hinaus, dass das Urheberrecht im Zweifel so auszulegen ist, dass Samplen gestattet sein muss, damit er seine Kunstfreiheit voll ausleben kann.
Im Grunde könnte man ja sagen: wer einen kurzen Ausschnitt aus einer Tonaufnahme als nur untergeordneten Teil seiner im Übrigen eigenen Kreation hernimmt und den Urheber benennt, darf dies tun.
Aber: da der Urheber u.a. auch das Recht hat, sein Werk vor Entstellung zu schützen (oder im Zweifel schlicht keinen Bock hat, dass einer wie "P" es verwendet), fände ich es persönlich gut, wenn es keinen "Sampleparagraphen" gäbe, der das regelmässig erlaubt. Meine Meienung.
Was besonders originell ist, dass Herr P. im Rahmen seiner Beteiligung an DigiProtect bzw. DigiRights Administration sich als besonderer Hüter des Urheberrechts geriert hat.
Das Motto war aber: Turn Privacy into Profit:
http://www.internet-law.de/2009/11/...t-und-kornmeier-eine-juristische-analyse.html
Ich habe in meiner ca. 2.5 jährigen Tätigkeit in einer Kanzlei, die Abgemahnte verteten / verteidigt hat, hunderte, wenn nicht tausende Fälle auf dem Tisch, in denen DigiX als Gegner aufgetreten ist. Und die waren äußerst beharrlich.