Moin,
Okay, dann lade ich halt eben 2700 afrikanische Stämme in unseren Proberaum ein und nehme sie mit meinem Mono [g=116]Mikrofon[/g] auf. Das is bestimmt besser...
... nein, so einfach ist das auch nicht

Rein rechtlich musst du mit jedem der 2700 afrikanischen Sänger einen Vertrag abschließen, einen sogenannten Abtretungsvertrag. In dem muss stehen, das die in Auftrag von euch eingesungen haben, und die Rechte der Verwertung gegenüber dem Produzenten abtreten.
Erst dann könnt ihr die komerziell verwenden.
Sollte dann der Song aber (mal eine utopische Summe als Beispiel) 1.000.000 Euro einspielen, dann müssen die Sänger trotzdem einen Anteil am Verkauf der [g=420]CD[/g] bekommen. Bekommen sie das nicht, dann können die Sänger dem Song Produzenten auf "Unzumutbarkeit" verklagen.
Vocal Samples sind da aber die Ausnahme. Bei Instruemntensamples ist der Hersteller der [g=420]CD[/g] im Rechtstreit verpflichtet, einen 100%igen Nachweis zu bringen, das die Samples von ihm stammen. Aber kein Richter würde sich weltweit auf so einen Nachweis einlassen. Eigentlich ist es nie und nimmer nachzuweisen.
Wie gesagt, nur bei Vocal Samples und solchen Samples, in denen komplexe Songfragmente (z.B. längere harmonische Instrumentenloops mit eindeutiger Melodie) verwendet worden sind, können dem Urheber zugeordnet werden. Somit könnte der Hersteller die komerzielle Verwertung einschränken oder untersagen.
Was nun diesen Thread betrifft...
Die komerzielle Verwertung der Samples in eurer Musikproduktion ist erlaubt. Es ist aber nicht erlaubt, das ihr die Samples (als Einzelnes) weiterverkauft oder als Download zur Verfügung stellt. Und das ist ja auch logisch!