Samples in Urheberangabe nennen?

  • Ersteller mdepechy
  • Erstellt am
M

mdepechy

Registriert
18.10.16
Beiträge
3
Reaktionen
0
Punkte
4
Hallo zusammen,

ich bin neu hier. Auf der Suche nach einem Forum, welches viele Bereiche abdeckt, bin ich hier gelandet.
Ich habe da mal eine Frage:
Wenn man Musik aus Samples erstellt, z.B. von Loopmasters, My Loops, Frutiy Loops ... etc, die dort als "roality free" gekennzeichnet sind, müssen diese Samples bei den Angaben zum Urheber benannt werden, wenn der Track bei der GVL und GEMA angemeldet wird??
Oder wird durch und Verändern ein neuer Track, der dann den Produzenten als Urheber hat?
Wer kann helfen?
Beste Grüße
mdepechy
 
Hi, da musst du die Nutzungsbestimmungen lesen der jeweiligen Library. Eines ist klar, du kannst bei Verwertungsgesellschaften nur deine eigene Leistung angeben. Wenn urheberrechtlich relevantes Material Dritter enthalten ist, musst du den jeweiligen Prozentsatz angeben und darfst das nicht unter den Tisch kehren, auch wenn es nur paar Sekunden sind, denn das würde gegen das deutsche Urheberrechtgesetz verstoßen und den Vertragsregelungen vieler Verwertungsgesellschaften.

Eine Anmeldung bei einer solchen könnte wiederum gegen die Nutzungsbedingungen der Library verstoßen. Manche dürfen von vorn herein nicht verwertet werden, auch wenn sie nur eingebettet in einem Gesamtkunstwerk sind. Die Crux ist, dass du meistens verpflichtet bist, deine Werke bei der jeweiligen Verwertungsgesellschaft anzumelden, wenn du Mitglied bist. Genauere Informationen kannst du aber besser aus erster Hand erfahren, also Mitarbeiter von Gema und Co. .
Lg
 
Hi,
danke Oliver.
Ich sehe mir die AGBs genauer an und kontaktiere die Verwertungsgesellschaften.

LG
Michael
 
Aber nicht aus irgendeiner Library die ich gekauft und bezahlt habe. So einen Blödsinn habe ich noch nie gehört.

Bei den Librarys ist der WEITERVERKAUF ausgeschlossen, aber nicht die damit erstellten Songs.

Anders sieht es beim absamplen von fremdmaterial (Songs) aus, aber das ist ein anderes Thema.
 
@Bumsbirne
so war auch mein Kenntnisstand, besonders wenn dabei steht "royality free" wie der TE schreibt
bin jetzt irritiert, weil Oliver ja meines Wissens nach die Mucke professional macht...ist er doch, oder? http://www.oliverwolff-composer.com/info/
Damit unterbindet der Hersteller den weiterverkaufen der sample, d.h. ich darf keine eigene Library erstellen und verkloppen oder verschenken.

Songs darf man da mit Sicherheit mit produzieren, zumindest mit den bekannten professionellen Produkten z.B. native Instruments. Sonst wäre letztendlich ein hardwaresynth auch ein sample und müsste jede Stimme “anmelden“. Also Blödsinn.

Bei diesen Magix samples kann das schon sein, aber wer benutz die denn :-D
 
Verstehe nicht, worauf ihr hinaus wollt.

Wir reden schon von urheberrechtlich relevanten Loops in einer Library? Der Begriff "Royality Free" hat damit erstmal nichts zu tun. Man kann bei einer Verwertungsgesellschaft wie der Gema in der Regel nur seine eigene kompositorische Leistung verwerten lassen. Man erwirbt beim Kauf einer solchen Library in der Regel nur die Lizenz zum Benutzen, die Rechte werden nicht übertragen. Deswegen AGBs lesen und den Vertrag mit der Verwertungsgesellschaft, im Zweifel nachfragen.
 
Kennst du die Einzelheiten der Werk-Anmeldung des Songs bei der jeweiligen Verwertungsgesellschaft? Nochmal: In Deutschland kann man nicht die Urheberrechte übertragen, egal was auf dem Produkt drauf steht.
 
Ich habe als Beispiel bei loopmasters angefragt:
Wenn die Samples gekauft wurden, ist es erlaubt die Samples in einer kommerziellen Produktion zu verwenden, sprich neue Musik daraus zu erstellen. Es ist ausdrücklich nicht erlaubt, neue Sample CDs zu erstellen und die Sounds weiterzuverkaufen.
Die Frage ob man die verwendeten Samples bei Verwertungsgesellschaften angeben muss, wurde nicht beantwortet. Dazu frage ich bei GEMA und GVL nach.
Wie macht ihr das wenn Songs aus Samples erstellt wurden, oder Samples mit verwendet wurden? Gibt ihr bei GEMA und GVL eine Liste der Samples an??? Oder fällt das unter den Tisch und der Produzent wird als Rechteinhaber angeben?
 
Du kannst bei den VGs keine Samples im wörtlichen Sinn anmelden, weil hier eben nur die "geistige" Schöpfung zählt(GEMA) bzw. die Zweitverwertung(GVL). Evtl. gibt's aber Probleme, wenn es z.B. schon einen Song mit einem pregnanten Sample aus einer Library gab.

@Oliver: Unter "Royality Free" versteh ich aber auch, dass keine Abgaben fällig werden, egal aus welcher Verwertung. Welchen Sinn macht das, einen Urheber eines Samples aus irgendeiner Library mit 0% bei der GEMA anzumelden?
Der Original-Urheber hat ja seine Entlohnung von bspw. Loopmasters bereits bekommen und vermutlich im Gegenzug auf Beteiligungen verzichtet und sämtliche Verwertungsarten übertragen.
Steht ja auch nicht automatisch bei allen Packs als "free".
 
Das ist z.B. ein wunderbares Beispiel: Andrew Jay Powell - Hurricane.

Der Gesang kam 100%ig von einer Sample-Lib, wurde aber trotzdem als "geistiges" Eigentum angemeldet, nur als Komponist, ok, aber vermutlich mit 100%.
 
Ich habe bewusst den Begriff "urheberrechtlich relevant" gewählt. Eine Library mit einzelnen Tönen macht keine Probleme bei einer Werkanmeldung. Die Library ist dann wie ein Musikinstrument. Man muss den Klavierbauer auch nicht vergüten, wenn man eine Klavier-CD produziert. Erst wenn bereits komponierte Phrasen oder Bruchstücke übernommen werden, ist man nicht mehr alleiniger Urheber, in Deutschland zumindest. Deswegen sollte man als GEMA-Komponist die Finger von "Royality Free" etc. lassen. "Royality Free" hat nicht das deutsche Urheberrechtgesetz erfunden. Wenn man das trotzdem verwendet, muss man es bei der Anmeldung kennzeichnen. Wenn ein Track überwiegend aus Loops besteht und nur vereinzelt eigene kompositorische (!) Anteile enthält, dann kann es schon mal sein, dass der eigentliche kompositorische Eigenanteil bei nur 10% ist. Ob die Library eine Verwertung bei einer Verwertungsgesellschaft überhaupt zulässt, steht auch noch auf einem anderen Papier, denn sobald ein "Royality Free"-Content durch eine Verwertungsgesellschaft lizenziert wird ist es eben nicht mehr "Royality Free".

Weitere Informationen könnt ihr bei einem Anwalt für Musikrecht und/oder bei den jeweiligen Herstellern und Verwertungsgesellschaften bekommen. Es ist nicht meine Aufgabe eine Rechtsberatung zu geben.
 
Von Best Service hergestellte Software und/oder Sounddateien sind ausschließlich an den Erstkäufer des Datenträgers bzw. Downloads zur folgenden Verwendung lizenziert: Die Nutzung ist erlaubt für seine Musik- und Multimediaproduktionen, für Film, TV, Radio, Games, Webcast und Ähnlichem, sofern dabei einzelne Samples, Loops oder Phrasen des Ausgangsmaterials nicht isoliert dargestellt bzw. verfügbar gemacht werden, oder in ähnlicher Form als Sounddatei ohne musikalischen Zusammenhang angeboten werden.

Aus Lizenzbestimmungen von Bestservice rezitiert.

Bei Magix zum Beispiel kann man einzel Lizenzen erwerben, die einzelne Samples betreffen, oder ganze Soundpool Privat Lizenzen erwerben.
Das ist leider so, aber wenn man möchte kann man natürlich Sounds aus gekauften Libraries oder Samples wie von Bestservices für kommerzielle Zwecke benuzen.
Was soll ich sonst mit einem Haufen Samples, wenn ich sie nicht benutzen darf anfangen ?

LG Hedelund
 
@ Sarge
nene, passt schon, mach dich nicht verrückt :)
Bin ja auch nicht allwissend, möchte mich auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, deswegen verweise ich auf die Hersteller und Verwertungsgesellschaften. Meine Antworten waren ja nicht (nur) an dich gerichtet.

Letzter Gedanke @ alle:

Man darf halt eines nicht: Urheberrecht mit Leistungsschutzrecht vermischen. Wenn offensichtlich falsche Tatsachen verbreitet werden, dann kann man das nicht stehen lassen, weil andere das gleich glauben. Das kann man nicht stehen lassen. Die Gema interessiert sich nicht, wie ein Song hergestellt wurde, mit welcher Library oder mit welchen Instrumenten. ABER: Sobald in der Library urheberrechtlich geschützter musikalischer Inhalt enthalten ist, dann spielt es kein Rolle ob da "Royality Free" drauf steht. Fremdes geistiges Eigentum ist nicht für sich selbst verwertbar. Da gibt es keine Diskussion.
 
Was soll ich sonst mit einem Haufen Samples, wenn ich sie nicht benutzen darf anfangen ?
Du darfst sie doch für deine Kompositionen verwenden, und du darfst dafür (Auftragskomposition) Geld einnehmen. Aber du darfst nicht die Komposition zu 100% dir selbst zuschreiben, sprich zu 100% verwerten lassen. Darum geht es doch. Das sind die Fakten. Wie du es dann selbst handhabst wie viel Prozent du angibst, ist dir überlassen. In einem öffentlichen Forum kann ich dir nicht sagen, "scheiß drauf", weil da würde ich dich zu etwas nicht rechtmäßigem anstiften.
 
*ohne Gewähr*

Zitat: "Ausgenommen vom Grundsatz der Inländerbehändlung und von den Mindestrechten ist das jeweilige Ursprungsland(Art. 5 I + IV RBÜ), also dem Land, in dem das Werk zuerst veröffentlicht wurde. [...] Er (der Urheber) muss mit den dort für Ausländer geltenden Rechten vorliebnehmen."

Weiter heißt es - Zitat: "Der gravierendste Unterschied zum deutschen Recht besteht jedoch in der Übertragbarkeit des Urheberrechts. Nach amerikanischem Recht ist das copyright selbst übertragbar. Eine Firma kann einen Komponisten beauftragen [...] und die Firma wird Inhaber des copyrights an dem Song."

Das geht bei uns so ja nicht, das stimmt.

Firmen wie BigFish oder Loopmasters und andere haben ihren Rechtssitz ja in den USA und dort wurden genaugenommen die Samples bzw. Construction Kits erstmalig veröffentlicht - vermutlich eben im Rahmen einer Auftragsarbeit.

Anders siehts dann aus, wenn der Song ein Hit wird. Dann werden die Packs aus dem Sortiment genommen, weil dann ja jeder theoretisch den Song auch rausbringen könnte, was dann logischerweise auch gegen jedes Recht (Urheber- und Leistungsschutzrechte) verstoßen würde.
 
Irgendwie, reden wir hier aneinander vorbei.

Es geht in erster Linie darum, das ich ein Loop oder Sample nicht als erkennbares Alleinstellungs Merkmal verwende.
Ich bin dazu angehalten, wenn ich die Loops benutze durch Layering und Verschachtelung mit anderen Soundelementen einen möglichst geringen Wiedererkennungseffekt zu erreichen.
weiterhin darf ich keine Samples aus dieser von mir erworbenen Datenbank verkaufen.

Wo willst Du da erkennen, welches Pack aus einer Soundbank genommen werden muß ?

Sicherlich, wenn Du aus den Konstruktions Packs die es ja gibt Sample an Sample stellst, ohne eigene Kreativität walten zu lassen, die letzlich ein neues Produkt unter zu Hilfenahme der Datenbank erfordert.

Das wird dann so nicht funktionieren.
Deswegen ist es ja auch nicht so einfach einen Song herzustellen, indem viele Samples benutzt werden, weil Sample an Sample schubsen ist nicht.
Für zu Hause ja, aber sonst nutzlos.

Das was ich schreibe ist nicht das Non plus Ultra, sonder so wie ich es kenne und verstehen würde.
LG Hedelund
 
Als Gott am ersten Tag die Sample Librarys erschuf, sagt er:
- du sollst keine eigenen Sample Libs daraus erschaffen
- du sollst die Samples nicht alleinstehend veröffentlichen, damit sie nicht von anderen Leuten gestohlen werden könne.
 

Ähnliche Themen

tim_heinrich
    • Danke
  • Artikel
Antworten
3
Aufrufe
1K
tim_heinrich
tim_heinrich
Can
    • Danke
  • Artikel
Antworten
4
Aufrufe
11K
helge1973
helge1973
moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Testberichte Test: Yamaha MODX6
Antworten
7
Aufrufe
57K
Can
Can
tim_heinrich
    • Danke
  • Artikel
Antworten
8
Aufrufe
24K
tim_heinrich
tim_heinrich

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben