Sampleclearing

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Jay_ho

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Hi Leute, ich habe für ein bald kommendes Album eines deutschen Künstlers einen Beat beigesteuert, welcher ein Sample eines bekannten Artists aus Großbritannien enthält, der Song war international sehr erfolgreich! Die Melodie ist gleich, aber ich habe unterschiedliche Harmonien daruntergespielt, was allerdings nicht am sampleclearing vorbeiführt, wie ich denke. Ich gehe davon aus, dass das Album Top20 Charten wird (warum ich das glaube, tut hier bitte nichts zur Sache, man geht hier für die folgenden Fragen einfach davon aus!).

Meine Fragen zu dem Thema:

1. In welchem preislichen Rahmen befindet sich das Sampleclearing, bzw. wovon wird es abhängig gemacht. Gibt es da Vorschriften, kann das der Urheber selbst entscheiden?

2. Wie groß sind die Chancen, dass der Urheber mir Probleme machen wird, kann man da ungefähr
eine Einschätzung machen? Das Album wird nicht International verkauft und der Urheber hat wie gesagt seinen Sitz in Großbritannien, aber ist International recht erfolgreich!

3. Falls ein Konflikt zwischen dem Urheber und mir entsteht, welche Kosten würden dann auf mich zukommen, bzw. wovon werden diese beeinflusst? Von meinem Einkommen, durch diese eine Produktion? Muss ich einfach den Gewinn abgeben (ich denke mal nicht?! )? Es wäre nett, wenn ihr auch hier einen Preislichen Rahmen nennt, ob es z.B bis in die tausender hochschiesst.

4. Ist es möglich das Sample nachträglich zu clearen, FALLS das Album doch übertrieben erfolgreich sein sollte!

Ich weiss das ist kein Anwaltsforum, aber vielleicht kennt sich doch der ein oder andere ein bisschen damit aus, oder hat ein paar hilfreiche Links, die mir weiterhelfen, ich wäre euch sehr dankbar! Es ist meine erste kommerzielle Produktion, es ging alles sehr schnell und aus meinen Anfängerfehlern lerne ich natürlich.

Gruß
 
Ich würde mir an Deiner Stelle noch weitere Fragen stellen:

0. Warum habe ich das nicht geklärt, bevor ich das Sample benutzt habe?
.
.
.
5. Was wird aus dem Stück / dem Album, wenn der Urheber die Nutzung nicht gestattet / verbietet?
 
0. Habe ich bereits im ersten post unten beantwortet, wenn man jahrelang musik macht und so eine Hchance bekommt, ist man nunmal ein wenig naiv und ich lerne aus meinen fehlern. Meine Dummheit muss hier nicht diskutiert werden, das Vergangene ist nicht mehr umkehrbar!

5. Würde nicht schaden, wenn mir da einer Möglichkeiten auftischt.

Ganz ehrlich Leute, ich weiss ich komm rüber, wie ein kleiner naiver erfolgsgeiler Junge, aber ich kann den ersten Absatz hier nicht oft genug posten, also muss dieses Thema nicht unbedingt ausdiskutiert werden.
 
warum verwendest du denn das sample überhaupt, spiel die melodie halt nach, hast nix problem.
 
Ich habe die Melodie nachgespielt, Sorry hab mich daoben wohl stark verschrieben.

Trotzdem ist das doch nicht erlaubt, Das Urheberrecht bezieht sich doch NUR auf die Melodie.
Sonst könnten doch laufend Artists bzw. eher Labels mit eigenen Produzenten sich die Spuren zukommen lassen nach einem Vorschuss und dann den ganzen Beat nachspielen, ohne Gemaanteile abzugeben, bzw. diese selbst einzusacken.
 
@andi1987
spiel die melodie halt nach, hast nix problem.
Was führt Dich zu dieser Aussage?
Bist Du der Ansicht, eine nachgespielte Melodie sei keine geklaute Melodie, eine gesampelte aber schon?
 
warum verwendest du denn das sample überhaupt, spiel die melodie halt nach, hast nix problem.

@andi1987
...das sind wirklich Tipps, die man hier definitiv nicht durchgehen lassen kann.
Kurzum: Totaler Käse!
Editier den Post mal bitte, sonst mach ich das!
 
So, mal ein nicht rechtsanwälticher Hinweis:
1. Gibt es einen Urherber als Autor, der schreibt ne Melodie, einen Song, einen Text - das is seins, darf man nur verwenden wenn der nickt. Drum kann man eben nicht einfach die Melodie von "Let it Be" nachspielen und da irrt andi1987 . Da gibt es noch den schönen Ausdruck "Schöpfungstiefe". Sprich ein Schlagzeug welches Bum-tschack-bumm-tschack macht reicht nicht, eine I -IV -I -V Folge auch nicht - also es gibt kein Copyright aufs Bluesschema.
2. Gibt es einen Urherber wenn es einer spielt (deshalb kriegt der Mucker auf der CD Geld von der GVL), sprich ein Unrheberrecht an ner Aufnahme und damit auch an nem Sample. Drum hat der einst James Brown seine ganzen Hitits und Uhghs in Hip-Hopp Stücken bezahlen lassen. Brauchst du als auch ein Nicken.

Ist alles sehr einfach und finden sicher einige blöd - ne Abmahnung finden die dann aber noch blöder.

r


PS: Ich frag mci hgrad wieso du das nicht mit deiner Plattenfirma klärst, die haben ja das selbe Interesse und das selbe Problem.
 
Drum kann man eben nicht einfach die Melodie von "Let it Be" nachspielen und da irrt andi1987
... okay wusste ich nicht! dachte man darf melodien samplen, wenn es zu einem ganz neuen lied führt!
 
Weiß denn der Künstler/Verlag/Label von dem Sampling Clearance? Falls ja, wäre es dann nicht auch (oder nur?) deren Job die Sache zu klären? Ich kenn mich da leider auch nicht aus. Aber interessieren tuts mich auch.
 
Tjaaaa, wenn der Mc Cartneys Paule das wiedererkennt und seinen Anwalt losschickt und dein Anwalt dann sagt, ne Kollche das is ja nur son bischen und so ähnlich, dann gibts irgendwann einen Richter, der sagt ... ja oder nein. Blos wenn der dem Paule Recht gibt, dann kriegt der Paule nochmal Kohle von dir und die CDs darfst du einstampfen und die Kosten des Verfahrens trägt - rat mal wer.
Da kann man auch keine Zahlen nennen. Haste nen Welthit damit, gibts nen anderen Streitwert als wenns n Flopp ist - im Streifall.
Wenn jetzt vorher nett angefragt wird , kann es sein, dass das gar nix kostet, andere halten halt die Hand auf. Da könnte man sich auf z.B. 5 Cent oder 10 / CD einigen, man könnte aber auch Anteile aus Einkünften ausmachen - alles Verhandlungssache.
Da muss man halt immer abwägen. Eines ist bei mir auf dem Lable aber immer sicher, da wird nix gemacht was nicht 100% sauber ist. Den Ärger tät ich mir nicht antun wollen.
 
Vor der VÖ klären ist der einzige Weg. Hast du einen Verlag? Wenn ja, dann ist das deren Ding. Wenn nicht, ist das Label dein nächster Ansprechpartner. Hast du beides nicht, versuche es mit einem anderen Song.
 
für ein bald kommendes Album eines deutschen Künstlers einen Beat beigesteuert

Hast Du darüber schon einen Vertrag?

Was steht da drin im Bezug auf Rechte Dritter?
 
hey crck,

das impressum ist doch eigentlich schon festgelegt, zumindest was deutschland angeht...oder irre ich mich da?!:)
 
Ich weiß jetzt nicht, wie Du aufs Impressum kommst, Ewert. Das ist eine ganz andere Dimension (Buch, Presse, Web), und Jay_hos Problem ist ja noch vor der Veröffentlichung.

Ein Paar Leute Thread sehen die Verantwortung für das Clearing bei Verlag und/oder Label. Das ist aber keine Regel sondern lässt sich ja vereinbaren, und zwar unabhängig, wer a) sich um die Einwilligung kümmert und b) wer für die Kosten aufkommt.

Wenn Jay_ho jetzt schon einen Vertrag mit Künstler oder Label unterschrieben hat, gehe ich - so wie er hier auftritt - nicht davon aus, dass er (oder sein Anwalt) den selbst aufgesetzt hat. Wenn er mit einem Standardvertrag von einem Label jetzt schon (nur zum Beispiel) zugesichert hat, dass sein Beitrag frei von Rechten Dritter ist oder die Einwilligungen vorliegen, ist er in der Zwickmühle.
 
smil451c74ad1e43e.gif
oh...klar, logisch
 
Würde ich auch empfehlen.

Geh zu dem Artist bzw dessen Label,
und klär das mit denen ab.
Die haben denke ich mehr Ahnung, und am besten eh, du trittst denen die Verantwortung ab.
Wenn noch kein Vertrag da ist, hast du gute Chancen.
Stell dich einfach stur,
und weigere dich jede Verantwortung für das Sample zu übernehmen,
ansonsten unterschreibst du nichts und gibst den Beat nicht frei.

Die Privatinsolvenz schwebt gerade über deinem Haupt, (nach meinem bescheidenem juristiischem Laienverstand)
wie wahrscheinlich kann ich nicht sagen.

Der Grund warum man zu diesen Fragen im Netz wenig findet,
(ich habe mich da auch schon mal totgesucht),
ist glaube ich dass die meisten Fälle selbst wenn es zur Klage kommt,
aussergerichtlich geklärt werden (wohl oft gegen die Zahlung erheblicher Summen)

Samy Deluxe hat mal in nem Interview gemeint,
sie haben bei ihrem zweiten Album (Das "Samy Deluxe",)
den gesammten Gewinn des Albums abtreten müssen, als sie verklagt wurden.
Nur so nebenbei.

Ansonsten würde ich mir stark überlegen obs mir nicht die 200 Euro für nen Anwalt fachrichtung Musikrecht wert wäre:
http://www.musikrecht-anwalt.de/


OT:
Zum Melodien nachspielen:
Bleibt mal locker,
imho haben sehr wenige Melodien in der Popgeschichte eine
derart eigene Melodie dass sie noch schützenswert wäre wenn man ein paar Kleinigkeiten ändert.
Es ist doch schon immer der selbe Shit, ist einfach so.
(Siehe auch dieses "Axis of Awesome-Video, etc...)
 
Samy Deluxe hat mal in nem Interview gemeint,
sie haben bei ihrem zweiten Album (Das "Samy Deluxe",)
den gesammten Gewinn des Albums abtreten müssen, als sie verklagt wurden.
Nur so nebenbei.

Bist du dir sicher? Das wäre eine Schweinerei, ich meine die Künstler müssen ja auch noch irgendwas verdienen. Ich wusste von Weck mich auf, dass der Sleepwalker das nicht rechtzeitig gecleart hatte und dann musste man die Gewinne von der Single fast komplett an die Urheber zahlen. Aber ich denke am Album haben die schon was verdient.
 
Ne, bin mir nicht sicher,
könnte auch dass was du meinst gewesen sein. hab ich vor jahren mal in der Juice gelesen.

Allgemein zu dem Thema:
Man kann beide Seiten gut verstehen,
man sollte sich nicht einfach bedienen können,
aber man sollte auch nicht irgendwelche Hiphop-Kiddies die auch einfach auf den Sound flashen wollen, in Grund und Boden verklagen können.

Ich finde es wäre an der Zeit dass solche Sample-Clearing Sachen einfach von den Verwertungs-Gesellschaften übernommen werden, ähnlich den Cover-Sachen.
Wer wirklich keinen Bock hat von irgendjemand verwurstet zu werden,
kann das ja auf seinem Formular angeben.

Es ist echt ein Witz,
ich glaube viele Bands finden es oft sogar ganz cool wenn ein paar coole Remixe von ihnen rumfliegen,
aber selbst wenn sie das wollen, liegen wohl oft, für beide Seiten erst mal ein paar hundert Euro Anwaltskosten dazwischen.
 

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