Sängerin für Projekt / Worauf im voraus achten?

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Hallo,
das hier ist gerade Neuland für mich daher bitte ich um etwas Nachsicht, falls ich total blöde Fragen stelle...
Es geht um ein Projekt (4 Songs) die von mir und einem Mitstreiter komponiert, arrangiert und produziert wurden. Jetzt suchen wir eine Sängerin, die darauf Texte und eine Gesangslinie schreiben soll, inklusive das Ganze dann auch noch singen.
Wie im vorherigen Posting hört man ja immer wieder von unschönen Situationen, die das Ganze dann mehr oder weniger lahm legen können, was wir gerne vermeiden möchten. Außerdem geht es noch darum, dass wir unsere Songs schützen möchten bevor sie "uraufgeführt" werden, damit die Sängerin mit unseren Songs nicht abzischt und ihre eigenen daraus macht bzw. die Stücke einfach ein paar Freunden weiterleitet und gar keine Kontrolle mehr möglich ist.

Wie würdet ihr vorgehen? Die Musik erst mal per Einschreiben an sich selbst schicken oder einen Vertrag aufsetzten, der alles regelt? Bin für jeden Tipp dankbar.
 
Für den Nachweis der Urheberschaft, respektive dass man "erster" war, kann man z.B. damit belegen, dass man die Songs auf Soundcloud bzw. Youtube hochlädt (als Privat) und jedenfalls damit dokumentiert, dass es diese Songs vor dem Hinzutreffen der Sängerin schon gab.

Dass sie von Euch sind, ist damit nicht zwingend bewiesen, aber das wäre ja insbesondere dann ein Thema, wenn ein Dritter Euch des Plagiats bezichtigen würde.

Was die Regelung mit der Sängerin angeht, sollte man vertraglich regeln, dass sie die Vocals liefert, aber keine Rechte an dem Song hat und dass sie Euch die umfassenden Nutzungsrechte, exklusiv, unbefristet, regional unbegrenzt für alle aktuell bekannten Nutzungsarten und für zukünfitige Nutzungsarten einräumt. Die Nutzungsrechte umfassen insbesondere das Recht der öffentlichen Aufführung, Zugänglichmachen, Vervielfältigung, Sendung, Vertrieb von Tonträgern und DVDs, die Nutzung für Werbung, Filme, Jingles, usw...
 
Für den Nachweis der Urheberschaft, respektive dass man "erster" war, kann man z.B. damit belegen, dass man die Songs auf Soundcloud bzw. Youtube hochlädt (als Privat) und jedenfalls damit dokumentiert, dass es diese Songs vor dem Hinzutreffen der Sängerin schon gab.

Dass sie von Euch sind, ist damit nicht zwingend bewiesen, aber das wäre ja insbesondere dann ein Thema, wenn ein Dritter Euch des Plagiats bezichtigen würde.

Was die Regelung mit der Sängerin angeht, sollte man vertraglich regeln, dass sie die Vocals liefert, aber keine Rechte an dem Song hat und dass sie Euch die umfassenden Nutzungsrechte, exklusiv, unbefristet, regional unbegrenzt für alle aktuell bekannten Nutzungsarten und für zukünfitige Nutzungsarten einräumt. Die Nutzungsrechte umfassen insbesondere das Recht der öffentlichen Aufführung, Zugänglichmachen, Vervielfältigung, Sendung, Vertrieb von Tonträgern und DVDs, die Nutzung für Werbung, Filme, Jingles, usw...

Das mit "Soundklaut" hatten wir uns auch schon überlegt, wobei man ja auch hier Gefahr läuft, dass noch mehr Leute die Sachen hören können, bevor wir das eigentlich wollen. Wie gesagt, ich habe da überhaupt keine Erfahrung...vielleicht ist da auch zu viel Paranoia und ich übertreibe etwas...
Gibt es im Netz bestimmte Standardverträge oder wohin wendet man sich mit solchen Dingen? Wobei Deine Formulierung schon sehr juristisch und ausführlich klingt. Danke schon mal für die wertvollen Tipps.
 
Paranoia ist übertrieben. Wenn es aber um Geld geht sollte man immer egoistisch sein und alles schriftlich und bevor es losgeht klären.

Da sie auch texten soll, wir sie immer einen Teil der Urheberschaft am Song haben. Das Nutzungsrecht solltet ihr pauschal vergüten. Es kann dann immer noch sein, dass sie im Falle eines Tophits Nachforderungen stellen kann, aber das wäre dann ja auch kein Problem.

Vorlagen gibt es im Netz. Allerdings ist es ratsam, diesen mit einen (Medien)Anwalt noch zu verfeinern und an die eigenen Bedürfnisse anzupassen.
 
Wenn die Sängerin sowohl den Text als auch die Melodie schreibt, ist sie die Urheberin des Songs und Ihr seid 'nur' die Produzenten der Backingtracks. Sie macht den Hauptteil der Songs aus und wird Euch dann bestimmt nicht alle Rechte überlassen, es sei denn sie bekommt mindestens die Hälfte der eventuellen Einnahmen. Die Urheberrechte verfallen trotzdem nicht. Findet eine Sängerin, gründet zu dritt eine Band bzw. ein Projekt, in der alle gleich beteiligt sind und regelt das unbedingt schriftlich.
 
Für den Nachweis der Urheberschaft, respektive dass man "erster" war, kann man z.B. damit belegen, dass man die Songs auf Soundcloud bzw. Youtube hochlädt (als Privat) und jedenfalls damit dokumentiert, dass es diese Songs vor dem Hinzutreffen der Sängerin schon gab.

Dass sie von Euch sind, ist damit nicht zwingend bewiesen, aber das wäre ja insbesondere dann ein Thema, wenn ein Dritter Euch des Plagiats bezichtigen würde.

Was die Regelung mit der Sängerin angeht, sollte man vertraglich regeln, dass sie die Vocals liefert, aber keine Rechte an dem Song hat und dass sie Euch die umfassenden Nutzungsrechte, exklusiv, unbefristet, regional unbegrenzt für alle aktuell bekannten Nutzungsarten und für zukünfitige Nutzungsarten einräumt. Die Nutzungsrechte umfassen insbesondere das Recht der öffentlichen Aufführung, Zugänglichmachen, Vervielfältigung, Sendung, Vertrieb von Tonträgern und DVDs, die Nutzung für Werbung, Filme, Jingles, usw...

Das mit "Soundklaut" hatten wir uns auch schon überlegt, wobei man ja auch hier Gefahr läuft, dass noch mehr Leute die Sachen hören können, bevor wir das eigentlich wollen. Wie gesagt, ich habe da überhaupt keine Erfahrung...vielleicht ist da auch zu viel Paranoia und ich übertreibe etwas...
Gibt es im Netz bestimmte Standardverträge oder wohin wendet man sich mit solchen Dingen? Wobei Deine Formulierung schon sehr juristisch und ausführlich klingt. Danke schon mal für die wertvollen Tipps.

Ich hatte ja geschrieben, dass man auf SC oder YT die Songs auf privat stellt und sie nicht öffentlich gelistet sind. Das Datum des Hochladens würde dann entsprechend "Priorität" beweisen / indizieren.

Wenn die Sängerin sowohl den Text als auch die Melodie schreibt, ist sie die Urheberin des Songs und Ihr seid 'nur' die Produzenten der Backingtracks. Sie macht den Hauptteil der Songs aus und wird Euch dann bestimmt nicht alle Rechte überlassen, es sei denn sie bekommt mindestens die Hälfte der eventuellen Einnahmen. Die Urheberrechte verfallen trotzdem nicht. Findet eine Sängerin, gründet zu dritt eine Band bzw. ein Projekt, in der alle gleich beteiligt sind und regelt das unbedingt schriftlich.

Urheberrechte liegen in der Person des Urhebers und können daher nicht übertragen werden. Wie ich schrieb können jedoch - unter Ausschluss des Urhebers - sämtliche Nutzungsrechte am Werk übertragen werden.

Sie hat dann ggf. Urheberrechte an der Melodie und Text. Die Komponisten haben Urheberrechte an der Musik - in allen Fällen soweit die Schöpfungshöhe erreicht worden ist.

Die Frage der Vergütung (z.B One Off) ist zu regeln und hat nicht zwingend etwas mit einer Beteiligung an den Einnahmen zu tun. Das gilt es m.E. sogar möglichst - soweit gesetzlich zulässig - zu vermeiden.


Vorlagen gibt es im Netz. Allerdings ist es ratsam, diesen mit einen (Medien)Anwalt noch zu verfeinern und an die eigenen Bedürfnisse anzupassen.

Die Vorlagen im Netz sind etwa so brauchbar wie das durchschnittliche Rechts- und Wirtschaftsverständnis im Netz, nämlich fürn Arsch. Wenn es um eine halbwegs brauchbare Unterlage geht, such Dir einen Anwalt mit Erfahrungen im Urheber- und Medienrecht, z.B. Gunnar Berndorff.

http://berndorff.de/anwaelte/gunnar-berndorff/

Top Mann! Ist selbst auch Musiker und hat viel Erfahrung.
 
Wow, vielen herzlichen Dank für euren Input. Jetzt ist doch einiges klarer geworden und das mit dem Anwalt ist auf alle Fälle eine Option.
 
Da sieht man mal wieder, wie wenig ich mitbekommen habe...das mit dem Privat bei Soundcloud oder YT wusste ich gar nicht.
Und die Sache mit dem Urheber ist mir nun auch klar...vor allem, dass wir nicht um einen Anwalt herumkommen.
Nochmals Danke!



Für den Nachweis der Urheberschaft, respektive dass man "erster" war, kann man z.B. damit belegen, dass man die Songs auf Soundcloud bzw. Youtube hochlädt (als Privat) und jedenfalls damit dokumentiert, dass es diese Songs vor dem Hinzutreffen der Sängerin schon gab.

Dass sie von Euch sind, ist damit nicht zwingend bewiesen, aber das wäre ja insbesondere dann ein Thema, wenn ein Dritter Euch des Plagiats bezichtigen würde.

Was die Regelung mit der Sängerin angeht, sollte man vertraglich regeln, dass sie die Vocals liefert, aber keine Rechte an dem Song hat und dass sie Euch die umfassenden Nutzungsrechte, exklusiv, unbefristet, regional unbegrenzt für alle aktuell bekannten Nutzungsarten und für zukünfitige Nutzungsarten einräumt. Die Nutzungsrechte umfassen insbesondere das Recht der öffentlichen Aufführung, Zugänglichmachen, Vervielfältigung, Sendung, Vertrieb von Tonträgern und DVDs, die Nutzung für Werbung, Filme, Jingles, usw...

Das mit "Soundklaut" hatten wir uns auch schon überlegt, wobei man ja auch hier Gefahr läuft, dass noch mehr Leute die Sachen hören können, bevor wir das eigentlich wollen. Wie gesagt, ich habe da überhaupt keine Erfahrung...vielleicht ist da auch zu viel Paranoia und ich übertreibe etwas...
Gibt es im Netz bestimmte Standardverträge oder wohin wendet man sich mit solchen Dingen? Wobei Deine Formulierung schon sehr juristisch und ausführlich klingt. Danke schon mal für die wertvollen Tipps.

Ich hatte ja geschrieben, dass man auf SC oder YT die Songs auf privat stellt und sie nicht öffentlich gelistet sind. Das Datum des Hochladens würde dann entsprechend "Priorität" beweisen / indizieren.

Wenn die Sängerin sowohl den Text als auch die Melodie schreibt, ist sie die Urheberin des Songs und Ihr seid 'nur' die Produzenten der Backingtracks. Sie macht den Hauptteil der Songs aus und wird Euch dann bestimmt nicht alle Rechte überlassen, es sei denn sie bekommt mindestens die Hälfte der eventuellen Einnahmen. Die Urheberrechte verfallen trotzdem nicht. Findet eine Sängerin, gründet zu dritt eine Band bzw. ein Projekt, in der alle gleich beteiligt sind und regelt das unbedingt schriftlich.

Urheberrechte liegen in der Person des Urhebers und können daher nicht übertragen werden. Wie ich schrieb können jedoch - unter Ausschluss des Urhebers - sämtliche Nutzungsrechte am Werk übertragen werden.

Sie hat dann ggf. Urheberrechte an der Melodie und Text. Die Komponisten haben Urheberrechte an der Musik - in allen Fällen soweit die Schöpfungshöhe erreicht worden ist.

Die Frage der Vergütung (z.B One Off) ist zu regeln und hat nicht zwingend etwas mit einer Beteiligung an den Einnahmen zu tun. Das gilt es m.E. sogar möglichst - soweit gesetzlich zulässig - zu vermeiden.


Vorlagen gibt es im Netz. Allerdings ist es ratsam, diesen mit einen (Medien)Anwalt noch zu verfeinern und an die eigenen Bedürfnisse anzupassen.

Die Vorlagen im Netz sind etwa so brauchbar wie das durchschnittliche Rechts- und Wirtschaftsverständnis im Netz, nämlich fürn Arsch. Wenn es um eine halbwegs brauchbare Unterlage geht, such Dir einen Anwalt mit Erfahrungen im Urheber- und Medienrecht, z.B. Gunnar Berndorff.

http://berndorff.de/anwaelte/gunnar-berndorff/

Top Mann! Ist selbst auch Musiker und hat viel Erfahrung.
 
Jetzt suchen wir eine Sängerin, die darauf Texte und eine Gesangslinie schreiben soll, inklusive das Ganze dann auch noch singen.
Damit ist sie musikalische Mitautorin. Die Rechte für die Texte hat sie dann sogar gänzlich.
 
Die kann / soll sie ja gerade im Rahmen der zu schließenden Vereinbarung übertragen. Auftragsarbeit.
 
Ich wundere mich immer wieder, dass bevor überhaupt irgendwas entstehen kann, direkt die rechtliche Seite festgezurrt werden soll. In 99,9% der Fälle gibt es keinen Cent und nur der Anwalt freut sich.
 
Wenn die Sängerin den Text geschrieben hat ist sie damit schon mal zu 50% Urheber. Ist die Melodie des Songs ebenfalls von ihr, so wird sie nach US Recht 100%iger Komponist und Urheber.
Auch hier in unseren Breiten schätze ich die Urheberschaft wird komplett ihr zugeschrieben.
Eine Akkordfolge ist nicht urheberrechtlich relevant. Markante Riffs mit Wiedererkennungswert sind relevant.
Ergo sie ist in jedem Fall bei Weitem diejenige, die bestimmen kann was mit den Songs passiert. Weil sie auf jeden Fall wesentlich mehr als 50% der Urheberrechte an der Komposition besitzt.
Nicht der Rest der Band!
Ihr seid also vollkommen auf dem Holzweg.

Sie wird diese Songs immer performen dürfen und sie wird auf ewig den Löwenanteil aller Tantiemen bekommen.
Wie ihr das mit einem Vertrag verhindern wollt ist mir ganz unklar. Sie könnte selbstverständlich auf alle Zahlungen verzichten nur, weshalb sollte sie???
 
Es geht um eine Auftragsarbeit. Ich kann jemanden engagieren und sagen: schreibe mir einen Song, d.h. Akkordfolgen, Melodien und Texte. Dafür bekommt du x Euro und überträgst mir exklusiv alle Rechte. Warum sollte das nicht gehen? Das ist doch klassisches Ghostwriter, Sessionmusiker usw. Metier.

Die Urheberschaft der Dame steht doch gar nicht in Frage, es geht alleine darum, wie der TE die Rechte erhalten kann.
 
von mir und einem Mitstreiter komponiert, arrangiert und produziert wurden. Jetzt suchen wir eine Sängerin, die darauf Texte und eine Gesangslinie schreiben soll,
Wie gesagt, komponiert habt ihr soweit herzlich wenig und auch ein Arrangement ist nicht urheberrechtlich relevant!
 
von mir und einem Mitstreiter komponiert, arrangiert und produziert wurden. Jetzt suchen wir eine Sängerin, die darauf Texte und eine Gesangslinie schreiben soll,
Wie gesagt, komponiert habt ihr soweit herzlich wenig und auch ein Arrangement ist nicht urheberrechtlich relevant!

Wenn es eine Aufnahme ist, gelten ggf. Leistungsschutzrechte. Darum geht es aber nicht. Sondern, dass sie jemanden beauftragen, der einen Text scheibt und eine Melodie.

Werbeagenturen kreiern auf im Auftrag von Dritten Dinge, an denen zunächst Schutzrechte für die Agentur entstehen, diese werden aber übertragen und entsprechend vergütet. Es kann ja nicht sein, dass irgendein Hanswurst, der das Jingle komponiert hat, die 20 Mio Kampagne anhält, nur weil er sich "anders überlegt" hat.
 
Dafür bekommt du x Euro und überträgst mir exklusiv alle Rechte
Klar, wie blöd jedoch sollte jemand sein?
Für derartige Übertragungen müssen ja Summen fließen, die indie Musiker wohl kaum aufbringen! So was ist Usus bei den großen Labeln.
 
irgendein Hanswurst, der das Jingle komponiert hat, die 20 Mio Kampagne anhält, nur weil er sich "anders überlegt" hat.
Nein, der wird fürstlich entlohnt. Das kann niemals eine kleine Band stemmen.
 
Dafür bekommt du x Euro und überträgst mir exklusiv alle Rechte
Klar, wie blöd jedoch sollte jemand sein?
Für derartige Übertragungen müssen ja Summen fließen, die indie Musiker wohl kaum aufbringen! So was ist Usus bei den großen Labeln.

Die hier im Forum bekannte und registrierte Künstlerin Beck Gaber bietet Vocal Services an, man schickt ein Instrumental hin, je nach Deal schreibt sie Lyrics, singt es ein und überträgt gegen Zahlung die vollen Rechte an der Performance.

Zitat:"

  • Preiskategorie 3
    170 - 250 EURz.B. Ein Song bei dem Text und Gesangsmelodie nicht bereits vorhanden sind und von mir geschrieben werden.
Ich stelle ihnen zudem auch gern eine sogenannte Künstlerquittung aus um schriftlich festzuhalten das nach Zahlung meines Honorars sämtliche Ansprüche meinerseits abgegolten sind."

https://www.beckygaber.com/studio-gesang


Dann wären ja alle Architekten, Anwälte, Werbefuzzis, Sessionmusiker, Programmierer, die gegen Geld schutzrechtsfähige Werke erstellen und veräußern ja ziemlich dämlich...
 
nach Zahlung meines Honorars sämtliche Ansprüche meinerseits abgegolten sind."
Ich wäre da sehr vorsichtig. Kommt ein DJ daher und macht daraus einen Remix, es werden Teile der vocals gesampled und in anderen Songs oder Remixen verwendet, die Sachen laufen weltweit im Radio.
Natürlich guckt sie dann wahrscheinlich in die Röhre.
Aber ist das sicher? Wir leben ja nicht mehr in den 70er Jahren, als Studio Sänger noch mit einem lächerlichen Obulus für Komposition abgespeist wurden.
 
I rest my case, your Honor.
 

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