Rückwirkende Auszahlung?

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Nachtsum11imFriedhof

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Hey, habe eine Frage..

angenommen man hat in seiner Anfangszeit an einer Produktion als Sänger mitgewirkt und merkt nun heute, dass diese Produktion verkauft wird und sogar mit dem eigenen Namen geworben wird.. Was für eine Chance bzw. welche Möglichkeiten hätte man um dagegen vorzugehen bzw. eine rückwirkende Auszahlung eines bestimmten Prozentsatzes zu erhalten?

Grüsse
 
Da kommt so einiges in Betracht, hängt aber erstmal davon ab, was vertraglich vereinbart wurde. Selbst bei einem Buy-Out-Vertrag steht einem ausübenden Künstler heute ein Anspruch auf angemessene Vergütung zu, und zur Feststellung dessen auch Auskunftsansprüche. Weiterhin könnten hier Namensrechte, Recht am eigenen Bild usw. betroffen sein.

Kurzum: Falls es Dir wichtig ist oder da wohl Geld drinsteckt - zum Anwalt.
 
angenommen es wurde vertraglich nichts vereinbart, wie würde es da aussehen... was den namen betrifft könnte man veranlassen die VÖ zu entfernen?
 
angenommen es wurde vertraglich nichts vereinbart, wie würde es da aussehen... was den namen betrifft könnte man veranlassen die VÖ zu entfernen?

Kurzum: Falls es Dir wichtig ist oder da wohl Geld drinsteckt - zum Anwalt.


Ohnehin dürfen wir dir keine rechtlichten Beratungen geben... dementsprechend würde ich zumindestens mal bei einem annähernd spezialisierten Anwalt anrufen... (mir wurde dort schon viel geholfen...)

Dieser wird dir wahrscheinlich raten das Problem wenn möglich Aussergerichtlich zu lösen... da sich Gerichtsverfahren nur bei hohen Einnahmen lohnen...!
 
Ohnehin dürfen wir dir keine rechtlichten Beratungen geben... dementsprechend würde ich zumindestens mal bei einem annähernd spezialisierten Anwalt anrufen... (mir wurde dort schon viel geholfen...)

Ich darf das zwar schon, aber wie gesagt, das ist in diesem Rahmen nicht angemessen möglich.

Daher: Rechtsanwalt. Bei Bedarf kann ich Dir Adressen von Medienrechtsanwälten nennen.
 
hey,

vielen dank.. wäre nett wenn du mir die adressen mal per PN zukommen lassen könntest..

grüsse
 

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