Remix richtig vertraglich festhalten.

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Hallo Liebe Community,

ich betreibe seit nun einem Jahr mein bereits zweites Indie-Label im Bereich der elektronischen Tanzmusik (Deep House, Techno).
Bei meinem ersten Label welches ich von 2010-2013 betrieb, war ich noch super grün hinter den Ohren und hab einfach mal gemacht. Dabei sind auch häufig die Verträge für Remixe untergegangen und auch generell ist einiges ein wenig halbherzig von statten gegangen.

Aus Fehlern lernt man ja bekanntlich und so gründete ich letztes Jahr im September zusammen mit einem Freund ein ganz frisches junges Indie-Label welches sich bis jetzt auch super macht! :)

Nun zur eigentlichen Frage:

Ich habe jetzt von einigen Kollegen aus der Branche gehört, dass viele bei Remixen sogar komplett ohne Verträge arbeiten, was mir ziemlich spanisch vorkommt.

Nunja, da wir nun auch Remixes mit auf verschiedene EP's packen wollen, nicht wie bisher nur Original Versionen, überlege ich die ganze Zeit wie wohl die Verteilung am besten geregelt wird?

Wie sieht die Verteilung im Normalfall aus?

Etwa 50/50? Wobei 50 ans Label und jeweils 25 an Urheber und Remixer gehen?

Danke für eure Antworten. Bevor ich mich mit unserem (leider teuren) Anwalt zusammensetze frag ich lieber erst mal hier! :)

Liebe Grüße,
 
Also ohne Vertrag oder zumindest eine Rechteübertragung finde ich extrem unseriös.
Ich will mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, glaube aber, dass es bei der Verteilung keine Faustregel gibt.

Edit: Wichtig ist noch, dass die Sounds, die der remixer benutzt, 100% frei sind.
Als Label bist du dafür Verantwortlich.
 
kurze Frage rein aus eigenem Interesse: Was ist für Dich ein "teurer" Anwalt? Mich würde interessieren, wie hoch sein Stundensatz ist oder ggf. welche Beratungspauschale Ihr für bestimmte Fragen vereinbart. Wenn das zu privat ist, würde ich mich auch über eine PM freuen.
 
Etwa 50/50? Wobei 50 ans Label und jeweils 25 an Urheber und Remixer gehen?

Also das klingt schon mal nicht besonders fair :)

Eher 50 Urheber, 25 Label, 25 Remixer.
 
Also das klingt schon mal nicht besonders fair :)

Eher 50 Urheber, 25 Label, 25 Remixer.

Das kommt in diesem Fall auf keinen Fall in Frage, dann würde schon eher der Remixer die 50 bekommen. Er hat weitaus mehr Arbeit reingesteckt und viel neu interpretiert! (Heisst der Remix klingt nicht sonderlich stark nach dem Original, nur an gewissen Passagen)

Aber das wäre eine Überlegung wert! Danke für die Meinung :)
 

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