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BoranKoc
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Hey Leute!
Hab eine Frage auf die ich leider die Antwort nicht weiß, auch nicht nach ausgiebigem suchen. Undzwar ist folgendes: Kollege von mir hat ein Album aufgenommen und will es am 01.03.2017 veröffentlichen. Jetzt hat er aber vom Anwalt von der Person die ihm 2 lieder !gemischt! hat, einen Brief bekommen, dass er angeblich der alleinige Urheber an diesen Werken ist. Das kann doch nicht stimmen? Diese zwei Lieder sind seine eigenen "geistigen Erzeugnisse" d.h. er ist der Urheber davon oder lieg ich da falsch?
Lg
Hab eine Frage auf die ich leider die Antwort nicht weiß, auch nicht nach ausgiebigem suchen. Undzwar ist folgendes: Kollege von mir hat ein Album aufgenommen und will es am 01.03.2017 veröffentlichen. Jetzt hat er aber vom Anwalt von der Person die ihm 2 lieder !gemischt! hat, einen Brief bekommen, dass er angeblich der alleinige Urheber an diesen Werken ist. Das kann doch nicht stimmen? Diese zwei Lieder sind seine eigenen "geistigen Erzeugnisse" d.h. er ist der Urheber davon oder lieg ich da falsch?
Lg