Rechtliche Seite von DJ Bootleg-Vinyls

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N-Dee

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Hallo, ich hab mal ne Frage, die bestimmt schon oft gestellt worden ist aber irgendwie bin ich wohl zu blöd mir irgendwo aus dem Netz die richtige Antwort zu ziehen.

Und zwar gehts um die berühmten Bootlegs. Ich hab mir jetzt vor kurzem z.B. über deejay.de das Bootleg "Body Language vs. Horny" gekauft. und da ich mir solche Dinger oft auch selber für den Eigengebrauch mixe such ich mal jemanden, der mir sagen kann, wie das Ganze sich rechtlich verhält!

Ganz gegen geltendes Recht kann es ja nicht verstoßen, weil sonst Online Stores wie Deejay.de oder DJShop.de die Dinger nicht verkaufen würden, oder?

Ich sag schon mal im Vorraus Danke für Euer [g=94]Feedback[/g]!


gruß,
Andreas
 
Unter einem "Bootleg" versteht man wohl klassischerweise unautorisierte Konzertmitschnitte, die meist von Fans gemacht und dann vertickt werden. Das ist schlicht illegal, weil hier diverse Rechte der unterschiedlichen Beteiligten verletzt werden, wenn das alles ohne deren Einwilligung geschieht.

Es mag Fälle geben, in denen ein gut gemachter Bootleg so populär geworden ist, dass letztlich die Rechteinhaber einem Vertrieb zugestimmt haben, so dass die Aufnahme legal vertrieben werden konnte.

Was Du nun genau unter einem Bootleg verstehst, und was es mit dem genannten Beispiel auf sich hat, weiß ich allerdings nicht. Scheint mir aber mit meinem Verständnis nicht so viel zu tun zu haben, oder?

tomaxx
 
Hehe, ne, ich glaube er meint diese Bootlegs aus der Techno ecke...


Also z.b. als Apologize von dem der nicht genannt werden darf heraus kam, gab es kurz danach tausende Hands up, Kirmes, Hardstyle Remixe, die sind natürlich ALLE (sofern nicht lizenziert, aber das sind sie in 99% der fälle nicht, sonst wären es ja keine Bootlegs) Illegal!

Bei Youtube ist der Laden voll von solchen sachen, teilweise werden die unter DJ´s auch als White label oder mp3 weitergebenen, das stimmt....



Faktisch isses so, diese Bootlegs werden geduldet da sie ja Promo bringen, solltest du aber versuchen damit Geld zu machen, drücken die deine Cahonias in nen Eierschneider!



Gruß...
 
@Lacunaflow

Oh, danke für die Aufklärung. Es geht also um schlichte Remixe, die Fans anfertigen und dann verticken.

Das, also das Vervielfältigen, Verbreiten und öffentlich Zugänglichmachen), darf man natürlich auch nicht, solange man nicht die Nutzungsrechte an den (noch im Remix verbliebenen) Originalaufnahmen hat. Darüber hinaus werden auch noch die Abgaben für die zuständige Verwertungsgesellschaft wegen Nutzung von Komposition und Text usw. fällig. Ggf. benötigt man von den Urhebern sogar eine Erlaubnis zur Bearbeitung der Komposition (wenn eine solche tatsächlich erfolgt, es geht nicht um das schlichte Arrangement), die die Verwertungsgesellschaft regelmäßig nicht einräumen kann.

tomaxx
 
Sehr schön!

Allerdings bringt mich das jetzt bei der Frage nicht weiter, wie es z.B. möglich ist das eben so ein Remix wie eben als Beispiel Body Language vs Horny über ganz normale Online Vinyl Stores vertrieben werden!
Und mir kann keiner erzählen, das es hier eine Erlaubnis von den Urhebern gab!
 
Fast richtig, nur das diese sachen halt nur ganz selten verkauft werden, wenn dann tauchen halt nur vereinzelt sachen bei den Stores auf, kommerziell lohnen tut sich sowas wohl nicht, im gegenteil!

Anfang des Jahres gab es z.b. Hunderte von Mr. Vain Mash ups, seltsamerweise hatten ALLE DJ´s die bekannter als Dorfdisco waren davon ne Copy, also manchmal ist das wohl auch so gewollt, keine ahnung.... :-D


Übrigens ist die wahrscheinlichkeit ein Bootleg (Remix) mit original Vocals frei zubekommen, so bei ca.1%, die labels sagen bei guten remixen schnell zu, aber für die Original Vocals muss halt der Urheber zustimmen, das machen die so gut wie nie und die wege sind sehr umständlich, deswegen werden auch bei fast allen remixen die Vocals neu eingesungen. (Achte mal drauf)

Und Youtube ist ja was leistungen aus [g=119]Gema[/g] etc. angeht so ne art Grauzone, es gab zwar mal diese meldung über ne collabo, aber eine eindeutige aussage seitens Google (youtube) gibt es nicht, es ist wie in allen großen deutschen firmen, Eier hat keiner!


Gruß....



edit: Oh, etwas langsam :-D

Also ja, man kann das natürlich einfach machen, getreu dem motto, es gibt soviel releases, merkt eh keiner!

Du kannst ja auch privat einfach gegen kohle sachen bei iTunes einstellen, da fragt dann auch keiner, aber wie gesagt, wenn die dich kriegen, dann gute nacht!
 
@N-Dee: du meinst quasi turntable-mitschnitte, oder? also, wo einfach mitgeschnitten wurde, wie die DJs auflegen? Ich denke, das ist in dem fall das gleiche bzw. ganz ähnlich wie bei nem sampler a la "bravo hits", nur dass die tracks ineinander übergehen und vielleicht auch mal übereinandergemischt werden. in so nem fall steht dann bei der trackliste sicher jeweils der originaltitel und nicht irgendein "hardboys hard very hard mix remix" oder so ;)

bei so was wäre der klassische begriff "bootleg" allerdings etwas deplatziert, aber evtl. denken die shops, das würde sich "undergroundiger" anhören als einfach "DJ mix sampler" oder so...?

kann aber auch sein, dass es in der tat einfach geduldet wird, mit mündlichem einverständnis, da so was ja auch ne art werbung sein kann und auf der anderen seite wenig schadet, da ja nicht massen an leuten diese sampler kaufen.
 
Nein, ich meine keine live-Mitschnitte von einem DJ Set ich! Es gibt doch zig Bootlegs in denen mittendrin ein "vs." steht. Hier mal ein paar Beispiele:

Timbaland vs David Guetta - The way is gone
Madonna vs Daft Punk - Music
Madonna vs Daft Punk - One more time into the groove
Mouse T vs Mandy - Horny Language

und noch eins meiner Lieblingsstücke:

Eminem vs Nena - Nur geträumt
 
Achso, das sind ja dann eigentlich "nur" Mash Up´s

Die sind natürlich auch verboten da sie eine Künstlerische Bearbeitung sind (oder so ähnlich nennt man das), aber:

Youtube = Keinen Schert es

White Label = Keiner weiß wer es war

mp3 = Absender unbekannt



Sowas geht mit DJ Software ziemlich einfach zu machen...

Wie gesagt, wenn es nur für Dich oder Deine Freundin ist, machs einfach...


Gruß....
 
Das das nicht schwer ist zu machen weiß ich!

Und wer presst solche Whitelabels? Soweit ich weiß wird vom Presswerk auch gleich bei der [g=119]GEMA[/g] angemeldet, oder?
 
N-Dee schrieb:
Und wer presst solche Whitelabels? Soweit ich weiß wird vom Presswerk auch gleich bei der [g=119]GEMA[/g] angemeldet, oder?


Kein plan, vermutlich im ausland!

Bei kleinen auflagen gibt es aber bestimmt auch "Keller" pressungen mit schneidgeräten.



Naja, aber [g=420]CD[/g] und mp3 ist ja quasi der neue standard, da isses ja noch einfacher!
 

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