Die Gerichte gehen davon aus, dass Musik immer Geld einbringt und aus keinem anderen Grund gemacht wird und dass man als Musiker also auch immer Geld für Rechsstreits zur Verfügung hat.
Quatsch. Der Streitwert und damit die Kosten hängt vom Streitgegenstand ab, d.h., vom Anspruch und vom Sachverhalt, der diesen Anspruch trägt. Urheberrechtsstreitigkeiten haben generell höhere Streitwerte. Ob jemand mit Musik viel Geld verdient oder das aus Spaß an der Freud macht, macht für den Streitgegenstand bei Unterlassungsansprüchen keinen Unterschied. Es stimmt aber, dass bei Streitigkeiten, bei denen es nicht um genau bezifferbare Ansprüche geht, die Werte von den Gerichten nicht unbedingt einheitlich festgesetzt werden. Das kann durchaus unterschiedlich sein, hat aber nichts mit den finanziellen Verhältnissen des Klägers zu tun. Das ist völlig unabhängig.
(kleiner Exkurs: Oft lese ich Gejammer darüber, dass vielen Musik nichts mehr wert sei. Wenn Gerichte der Musik doch einen Wert beimessen, soll das dann auch wieder nicht recht sein. Merkwürdige Logik.)
Bevor man einen Rechtsstreit anfüngt, sollte man sich natürlich nach den Kosten erkundigen. Ein RA, der sich in dem speziellen Rechtsgebiet auskennt, kann die einem ungefähr nennen.
Wenn man einen Rechtsstreit nicht finanzieren kann, weil man als armer Musiker am Hungertuch nagt, kann man Prozesskostenhilfe beantragen wie in jedem anderen Gerichtsverfahren auch. Da wird nicht zwischen Musikern oder anderen Berufsgruppen unterschieden. Ob einem die Durchsetzung seiner Rechte etwas Wert ist, wenn man dafür doch erstmal selbst den Einsatz berappen muss, muss natürlich jeder selbst entscheiden. Das ist immer und bei jeder Rechtssache so und völlig unabhängig von Musik.
Dass in einigen Fällen offensichtliches Unrecht gesprochen wird, dürfte aber auch unter diesen Umständen nicht sein.
Wenn ich mit Zeugen nachweisen kann, dass ich ein Musikstück 2014 veröffentlicht habe, dann darf *niemand* für ein 2015 veröffentlichtes Plagiat vor Gericht irgendwelche Ansprüche durchsetzen können.
Prinzipielle Zustimmung. Es gibt halt immer gewisse Risiken. Manche Anwälte gewinnen sogar vor Gericht, obwohl sie nichts dafür können...
Es muss völlig egal sein, ob da ein "Soundcloudfuzzi" gegen Sony Music streitet oder eine lokale Band mit ein paar Songs auf Bandcamp gegen einen Nachahmer aus den Top 10 um einen Song kämpft.
Ist es prinzipiell auch. Wie gesagt, man sollte sich jemanden nehmen, der auf dem Rechtsgebiet auch etwas Ahnung hat. Dann stimmen auch die Chancen.
Das wäre dann Gleichheit vor dem Gesetz. Im Zivilrecht leider oft vernachlässigt.
Unsinn. Als normaler Mensch hast Du dieselben Rechte und Ansprüche wie ein großes Unternehmen. Als Verbraucher noch wesentlich mehr. Gerade im Zivilrecht. Dass der Bürger durch manch überflüssige Verbraucherschutzvorschift schon zu einem Dummkopf degradiert wird, kommt noch hinzu.