Hallo Audiosonic,
Als Künstler übst Du eine so genante "freiberufliche Tätigkeit" aus; eine Gewerbeanmeldung ist daher nicht erforderlich.
Du informierst lediglich formlos das für Deinen Wohnort zuständige Finanzamt über die Aufnahme Deiner künstlerischen Tätigkeit.
Alles andere ist kein Hexenwerk; im Gegensatz zu gewerblich Tätigen sind Freiberufler - unabhängig von der Höhe ihres Umsatzes bzw. ihres Gewinns - nicht zur Buchführung verpflichtet und müssen somit auch keine Bilanz aufstellen. Die Gewinnermittlung erfolgt mittels einfacher Einnahmen-/ Überschussrechnung.
Anders sieht es dagegen aus, wenn Du beispielsweise von der Plattenfirma auf´s Auge gedrückt bekommst, dass ein Teil Deiner Donation in Form eines gewissen Kontingents an Tonträgern abgegolten wird, welche Du dann eigenständig verkaufst.
Das wäre dann wiederum eine gewerbliche Tätigkeit, welche auch als Gewerbe angemeldet werden müsste.
Gruß
Matthias