Plattenerwerb = Recht zu spielen ?

  • Ersteller Lauchsuppe
  • Erstellt am
#18
Bastel ich also bspw. sowas wie das hier zur Zeit rege diskutierte "Smack my bitch up", bedarf es keiner einverständniserklärung, weil sowieso kein ottonormalhörer zurückverfolgen kann, woher die einzelnen Bestandteile kommen.
kann man so nicht sagen. bei "smack my bitch up" liegen für mich beide fälle vor und die übergänge sind fließend (und müssen im streitfall gerichtlich geklärt werden).

eine absolution zum samplen kann dir darum hier niemand erteilen.

leicht OT:
ich denke vor allem auch, daß momentan noch eine veraltete definition von schöpfungshöhe vorliegt, denn gerade in elektronischer musik ist der klang bestandteil der komposition.
wenn ich also auf meiner klampfe 5 töne hintereinander spiele sind die geschützt, wenn ich aufwändig mit klängen arbeite (ohne klassische melodie) nicht?

und die (mißverständliche) aussage, man dürfe etwas nur samplen, wenn man es nicht selbst erzeugen kann, ist sowieso unfug.
dann hätte moses p. (um den es bei dem urteil ja ging) "metall auf metall" samplen dürfen, denn er verfügte nicht über die klangerzeuger wie kraftwerk und konnte daher diesen [g=415]loop[/g] nicht selbst herstellen.
 
Ich erwähnte ja, dass dieses Kriterium sehr der Auslegung bedarf. Kommt es auf die Fähigkeiten desjenigen an, der etwas sampeln will? Oder auf seine Ausstattung an Produktionswerkzeugen und Klangerzeugern? Oder auf seine Finanzen? Oder ist nicht doch eine objektivierte Sichtweise erforderlich? Wo da die Grenzen zu ziehen sind, liegt noch sehr im Dunkeln.

Ja, natürlich kann hier keiner eine Absolution für Sample-Verwertung erteilen. :)

Gruß Rainer
 
Und das gibts als Antwort bei youtube: "Dieses Video ist aufgrund des Urheberrechtsanspruchs von WMG nicht mehr verfügbar." :)
 

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