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Orchester Arrangement
Erstellermarioharlos
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marioharlos
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#1
Ich habe Filmmusik für sinfonisches Blasorchester arrangiert. Weiß jemand, wie's da rechtlich aussieht, wenn das von nem Orchester aufgeführt werden soll ?
.....danke für antworten.........lg........mario...
tomaxx
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#2
Was ist ein sinfonisches Blasorchester???
Die Aufführungsrechte an einem Musikwerk sind dem Urheber vorbehalten. Das Orchester darf das Stück daher nur mit Zustimmung des Komponisten aufführen.
Wenn Komponist und Stück bei der [g=119]GEMA[/g] gemeldet sind, läuft die Rechteeinräumung und Abrechnung über die [g=119]GEMA[/g].
Wenn der Komponist kein [g=119]GEMA[/g]-Mitglied ist, müssen die Aufführungsrechte explizit eingeräumt werden. Die Vergütung des Komponisten ist dann grundsätzlich Verhandlungssache, wobei man sich natürlich an den [g=119]GEMA[/g]-Sätzen orientieren kann...
Ergänzung zu tomaxx: Wenn es sich bei der Filmmusik um [g=119]Gema[/g]-Material handelt, dann könnte dieses Umarrangeiren eine Bearbeitung darstellen. Bei einer Bearbeitung fallen in diesem Fall dann nicht nur [g=119]Gema[/g]-Gebühren für eine öffentliche Aufführung an, sondern es muss zusätzlich auch die Zustimmung des Rechteinhabers dafür eingeholt werden, dass überhaupt diese Bearbeitung veröffentlicht (aufgeführt) werden darf.
Also es ist seine eigene Komposition die für nen Film sein soll wenn ich das recht verstehe. In der Regel müsstest du dann die Leute entlohnen wenn sie für dich arbeiten, oder willst du sie, nachdem sie das für dich eingespielt haben, deswegen verklagen ?
3 Leute versuchen zu kapieren, was mit der Frage gemeint ist, und geben eine Antwort, und der Threadsteller hält es nicht mehr für nötig, sich zu melden und klarzustellen, wie seine Frage überhaupt gemeint war. Anscheinend kümmert den Fragesteller seine eigene Frage einen Scheiß.