Urheberrechtsseitig ist die GEMA neutral. Sie regelt lediglich die Verteilung der Tantiemen. Die GEMA ist im Falle eines Urheberrechtsstreites unparteiisch.
Ein von dir geschriebenes Stück ist automatisch dein geistiges Eigentum und damit urheberrechtlich geschützt. Dazu muss man im Streifall nur nachweisen können, dass man auch der Urheber ist. z.B. durch eine notarielle Beglaubigung.
Ist man Mitglied bei der GEMA, verpflichtet man sich mit der Unterzeichnung des Wahrnehmungsvertrages eigentlich dazu, jeden Titel dort anzumelden, der veröffentlicht wird. Ist ein Titel bei der GEMA angemeldet und wird gecovert, dürfte sich der covernde Musiker nur als Bearbeiter anmelden, da er nicht der Urheber des Originalstückes ist. Und die GEMA sorgt dann dafür, das die Tantiemen bei Veröffentlichung der Coverversion auch zu einem nicht unerheblichen Teil dem ursprünglichen Urheber zugeführt werden.
Wird ein Titel ohne deine ausdrückliche Genehmigung gecovert und du erhebst dagegen keinen Einspruch, dann ist diese Coverversion von dir stillschweigend genehmigt worden.
Ist der Titel von dir bei der GEMA gemeldet und der covernde Künstler ist ebenfalls Mitglied und meldet den Track gar nicht oder nicht ordnungsgemäß mit dir als ursprünglichem Urheber an, begeht er im ersten Fall einen Vertragsbruch mit der GEMA, da er sich ebenfalls zur Anmeldung (auch von Coverversionen) verpflichtet hat und im zweiten Fall einen Urheberrechtsbruch, da er das Stück in Gänze als sein eigenes ausgibt um die Tantiemen in Gänze ein zu kassieren.
Ich hoffe diese Ausführung war einigermaßen verständlich.
