Oha - Airplay, wat nu'?

oBEATz

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Hallo zusammen,

ich habe einen meiner Songs in einem anderen Forum gepostet. Jetzt habe ich von einem Radiomenschen aus den USA die Anfrage bekommen, ob er den Song dort spielen dürfe.
Man, klar - das freut mich natürlich.
Meine Frage ist jetzt, ob es da meinerseits etwas zu beachten gibt, bevor ich grünes Licht gebe. Ich habe nicht vor, unfreiwillig irgendwelche Rechte abzugeben oder sowas.

Gruss, Ope
 
was ist das denn fuer ne radiostation? nur ne college station oder ne kommerzielle lokalsendung?

das ist hier ein rechtlicher unterschied...collegestations sind nicht verpfichtet abganben fuer airtime zu machen.

gibt mal ein paar infos zu dem radio dj und der radioshow
 
Gute Frage... ich mach mich da mal schlau.
Ist auch gut möglich, dass es ein Internet-Radiosender ist. Da hat er zumindest auch seine Finger mit im Spiel.
 
das ist doch völlig wurscht, wenn der dich paar mal spielt, selbst wenn er dich hundert mal spielt sind das doch nur sehr geringe beträge. wichtig ist doch erst mal, dass deine musik in den staaten gespielt wird. melde deine nummer bei der [g=119]gema[/g] an, mitglied bist du ja wahrscheinlich und erkundige dich auch bei denen wie du dich da verhalten sollst. die wissen das am besten und sind unter umständen auch durchaus hilfsbereit. gruss stephan
 
melde deine nummer bei der [g=119]gema[/g] an

das bringt null wenn es um internationale sachen geht. jeder halbwegs gescheite anwalt in den usa frisst deine tollen gemarechte zum fruehstueck.

das besste und auch das bei weitem guestigste was man machen kann um die songrechte in den usa zu sichern ist folgende methode.

brenn dir eine cd mit den projektdatein und den audiodatein von deinem song. falls du notelnblaetter hast auch gut. pack alles einen umschlag und schick die ganze sache ueber einen international arbeitenden postal service(zb. dhl oder ups) an dich selbst. ganz wichtig! wenn der postbote die sachen wieder zu dir bringt, den umschlag auf jeden fall verschlossen lassen! beware den umschlag gut auf. der poststempel auf dem umschlag besagt das du ab dem gestempeltem dataum eigner der songrechte bist. das ist sehr wichtig da in den usa der besitzer der noten(oder auch projekt datein) die songrechte hat.

angenommen der us dj veroeffentlicht deinen song unter seinem namen hast du ja deinen VERSCHLOSSENEN umschlag der dank dem poststempel beweisst das du die rechte an dem song vor ihm hattest.

ich weiss nicht ob diese methode auch vor deutschen gerichten gueltigkeit hat, aber in den usa hat das volle gueltigkeit und daran ist auch nicht zu ruetteln.

ich will dir nicht den spass verderben, es ist eine tolle sache wenn der eigene song im radio gespielt wird und dazu herzlichen glueckwunsch von mir...aber mach dir echt die muehe mit der poststempelgeschichte. falls was schief geht bist du so auf der sicheren seite.
 
Hey, danke für die Mühe!

So weit ich weiss, funktioniert die Sache mit dem an sich selbst geschickten Umschlag in Deutschland NICHT.
 
melde deine nummer bei der [g=119]gema[/g] an

das bringt null wenn es um internationale sachen geht. jeder halbwegs gescheite anwalt in den usa frisst deine tollen gemarechte zum fruehstueck.

bei dieser aussage ging es auch nicht um die rechte, denn die vertritt die [g=119]gema[/g] nicht, sondern ich denk um die einhebung der tantiemen, wobei man auch da selbst nachhaken muss, wenn die amerikanischen kollegen der collecting societies nachlässig sind.

alles in allem würd ich mir bezüglich songklau (je nach musikstil) nicht allzu große sorgen machen... sicher schadet es nicht kleinere absicherungen zu treffen, ich kann die allgemeine paranoia, die hier stellenweise herrscht nur irgendwie nicht nachvollziehen.

selbst wenn er dich hundert mal spielt sind das doch nur sehr geringe beträge.
kommt jez natürlich auf den radiosender und seine reichweite an... 100 airplays bei einem durchschnittlichen radiosender bringen aber schon ordentlich (für meine verhältnisse) kohle ein, da sprech ich aus erfahrung.

lg
flox
 
So weit ich weiss, funktioniert die Sache mit dem an sich selbst geschickten Umschlag in Deutschland NICHT.

ist ja auch schnuppe ob sie in deutschland funzt...in dem fall ist es wichtig das du dich vor missbrauch in amiland schuezt. und das geht mit der poststempelmethode besstens.

du sagst das dein kontackt in amiland auch internet radio macht...das hoert sich verdaechtig nach college station an.auch die tatsache das er "unbekannte" sachen aus deutschland spielt deuten auf eine college station hin. und wie gesagt die sind von tantiemen ausgeschlossen. ab er mach dich erstmal schlau was das fuer eine station ist.
 
hi ope,

um welchen song handelt es sich denn? ;)

lg

mark
 
Grüße.


das mit dem poststempel ist, soweit ich weiß, gerichtlich nicht haltbar. ein notar bringt da mehr, is nur leider etwas teuer. aber vielleicht hast Du ja einen anwalt oder notar im bekanntenkreis? :)


Der Gruß

InSomnius
 
das mit dem poststempel ist, soweit ich weiß, gerichtlich nicht haltbar.


wie gesagt...ob es in deutschland geht weiss ich nicht...aber in den usa(und darum geht's hier) geht das...narturlich kann ein guter(oder gemeiner) anwalt da was drann drehen aber fuer den oben genannten zweck sollte das reichen.

The process works like this. You put your sheet music, CDs, and other relevant materials in an envelope and mail it to yourself. Upon receiving the envelope, you store it without opening it. The logic is that the dated post mark by U.S. Post Office on the sealed envelope certifies a date sometime after you created the works. If a dispute should arise, you use this package as evidence of your ownership of the copyrights.

und hier noch der offizielle weg

In order to register copyrights, an author must mail the following three items to the U.S. Copyright Office:

An application form

A $30 filing fee (Fee amount effective through June 30, 2002)

A non-returnable deposit of the work being protected for the U.S. Copyright Office archives
 
also die geschichte mit dem poststempel hab ich schon hundertmal gehört
und kann sie einfach nicht glauben.

1. ist doch kein problem einen ungeöffneten briefumschlag an sich selbst zu
schicken, quasi als blankocopyright.

2. wird ein amerikanisches gericht sich die mühe machen, rauszufinden, ob das jetzt ein echter deutscher poststempel ist, oder nur ne geschnitzte kartoffel?

3. schon mit 10 Jahren kannte ich den trick, wie man einen briefumschlag unbemerkt öffnet und wieder schließt.

4. wie läuft das dann konkret vor gericht ab, alle setzen sich zusammen und dann kommt der große moment mit deinem umschlag, also echt!?

das ist jetzt nur logik und kein juristisches wissen.

mein tipp: geh zum notar oder ra und lass dich beraten, wenn du denkst, dass mit dem lied in usa was geht.
 
hi,

wie die Geschichte in den USA mit Copyright läuft, weiß ich nicht. Evtl. wäre so eine Gebühr für den, der auf Nummer sicher gehen will, gut angelegt.

Ich selber halte von Briefumschlägen, die man an sich selbst schickt, nicht viel. Wenn ein amerikanischer Anwalt die Gemarechte zum Frühstück frisst, dann dürfte er das mit dem Umschlag erst recht tun. Oder haut die Post in den USA ein Siegel drauf?

Für Dich das Unkomplizierteste dürfte die Prioritätsverhandlung vor dem Notar sein. Kostet zwar, aber da kann Dir nachher keiner kommen und das angreifen. Der Vorteil einer notariellen Urkunde ist gegenüber allen anderen beweisen, dass die mit einer Apostille versehen werden kann und dann auch von ausländischen Behörden akzeptiert wird. Ob ein US-Gericht aber wiederum eine "normale" Behörde ist oder sich über sowas evtl. hinwegsetzen kann, weiß ich wiederum nicht.

@floxe:
Ich sehe das nicht als Paranoia, wenn man sich um so etwas Gedanken macht. Da müssten ja alle, die eine Versicherung abschließen und sich vor Risiken absichern wollen, Paranoiker sein.:D

Gruß Rainer
 
Ich sehe das nicht als Paranoia, wenn man sich um so etwas Gedanken macht. Da müssten ja alle, die eine Versicherung abschließen und sich vor Risiken absichern wollen, Paranoiker sein.

naja, der vergleich hinkt für mich trotzdem ein wenig. sicher besteht das risiko und ich hab ja auch gesagt, dasses nicht schadet sich abzusichern (wenn die sache veröffentlicht wird, ist das dann ohnehin schon mal absicherung genug), dennoch kann ich kaum glauben, dass sich einer in den amilanden beim hören der nummer z.b. im collegeradio denkt "haha, die klau ich jetzt schnell mal" geschweige denn im regulären radiobetrieb.

unfälle in meinem bekanntenkreis passieren tagein tagaus, auch wenns nur kleinere sind. in meinem musikerbekanntenkreis wäre noch nie geistiges eigentum gestohlen worden, dennoch wird hier oft ein riesen tamtam darum gemacht, dass die gefahr ja soooo groß sei... anyways, vorsorge schadet nicht.

lg
flox
 
Hi,

nochmals danke für Eure Ausführungen.
Es geht mir nicht darum, dass ich mit dem Ding Geld verdienen möchte. Im Grunde habe ich auch keine grosse Angst, dass mir jemand den Song "klaut". Dafür isser mit Sicherheit nicht gut genug ;) Um so mehr freut es mich widerrum, dass ihn jemand "on air" bringen möchte, und das noch in den USA.
Ich lass den Song einfach mal laufen. Ist ja bloss ein Song. Wenn er weg ist, mache ich einen neuen ;)

Gruss, Ope

P.S.: @Hintermann: About
 
Kann man die Nummer irgendwo hören? Ich meine außer in den USA im Radio :)

T.
 
Danke. Gefällt mir, hab ich direkt mal bewertet.

T.
 
Der Umschlag müsste versiegelt werden.
Also wieder der Weg zum Notar / Anwalt wo du die Aufnahme plus Unterlagen direkt bestätigen lassen kannst.

Tschüss

Martin
 

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