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OutOfOrder
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Hi Community,
ich habe vor, mir noch dieses Jahr sowohl meinen Künstlernamen als auch den Namen für mein eigenes Label, samt Logo, schützen zu lassen. Für das Logo wollte ich einen Grafiker beauftragen. Ich kenne mich da leider nicht wirklich aus. Auf welcher Basis laufen solche Aufträge?
Ich stelle mir das so vor, dass ich dem Grafiker meine Vorstellung mitteile und diesen für das Logo einmalig bezahle wenn es meinen Geschmack trifft. Danach erhalte ich die vollen Nutzungsrechte für dieses Logo. Ist das der Fall, oder hat der Grafiker danach noch Ansprüche, oder muss man es einfach gezielt Vertraglich regeln wie man das ganze letztendlich regeln will.
Und des weiteren, was wäre wenn der Grafiker einfach kein Logo zustande bringt welches mir gefällt. Hat er dann Anspruch auf Bezahlung? Und wenn ja, in welchem Umfang?
Wäre sehr hilfreich wenn mir jemand, zumindest grob sagen könnte wie sich so was verhält.
Gruß
OutOfOrder
ich habe vor, mir noch dieses Jahr sowohl meinen Künstlernamen als auch den Namen für mein eigenes Label, samt Logo, schützen zu lassen. Für das Logo wollte ich einen Grafiker beauftragen. Ich kenne mich da leider nicht wirklich aus. Auf welcher Basis laufen solche Aufträge?
Ich stelle mir das so vor, dass ich dem Grafiker meine Vorstellung mitteile und diesen für das Logo einmalig bezahle wenn es meinen Geschmack trifft. Danach erhalte ich die vollen Nutzungsrechte für dieses Logo. Ist das der Fall, oder hat der Grafiker danach noch Ansprüche, oder muss man es einfach gezielt Vertraglich regeln wie man das ganze letztendlich regeln will.
Und des weiteren, was wäre wenn der Grafiker einfach kein Logo zustande bringt welches mir gefällt. Hat er dann Anspruch auf Bezahlung? Und wenn ja, in welchem Umfang?
Wäre sehr hilfreich wenn mir jemand, zumindest grob sagen könnte wie sich so was verhält.
Gruß
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