@EarlGrey: Ums klarzustellen, deine Posts sind alles andere als Vermutungen, sondern klare rechlich fundierte Fakten. Du warst in meiner Post oben natürlich nicht gemeint. Mit Vermutungen meinte ich eher unseren etwas unausgeglichenen Freund Seba.
@Seba
Ich finde es immer süss, wenn ein Laie einen Fachmann, der täglich notarielle Urkunden (so auch Prioritätsfeststellungen) entwirft mit seinem Halbwissen belehrt, noch dazu mit einer ebenso peinlichen wie unverständlichen Überheblichkeit und Aggresivität. Was ist los Mister Thread-Master?

Hab mir deine Kommentare nochmal durchgelesen. Du hast eine Ahnung von der Materie, wie ne Kuh vom melken. Lass deine Rechtsberatung lieber, es ist wirklich peinlich. Du hast ja noch nicht mal deiner Freundin richtig zugehört, Junge.
Trotzdem lassen wir es gut sein. Ich möchte jedenfalls nicht weiter darauf eingehen. Spare dir also eventuelle blöde Antworten. Du hast dich genug blamiert.
@ Alle
Wichtiger erscheint mir folgendes zu sein und daher komme ich auf den Thread zurück.
Ich hatte, auch schon bei früheren Threads den Eindruck, dass das Thema Musikstücke sichern in der HR-Gemeinde große Verwirrung hervorruft. Daher möchte ich so kurz wie möglich versuchen, euch die Prioritätsfeststellung durch den Notar als eine Alternative grob zu erläutern. Danach beurteilt selbst, ob das für euch in Frage kommt. Sorry wenn es doch etwas länger wird. Ich mach Überschriften, damit jeder direkt lesen kann, was ihn interessiert.
Zunächst beziehe ich mich auf meine erste Post und auf sämtliche von EarlGrey.
DIE PRIORITÄTSFESTSTELLUNG DES NOTARS UND DEREN BEWEISKRAFT
Die notarielle Beurkundung einer Prioritäsfeststellung gewinnt ihre rechtliche Beweiskraft am ehesten durch die eidesstattliche Versicherung die in ihr enthalten ist. Diese bezieht sich auf den gesamten Inhalt der Urkunde, also wann ihr was wo hinterlegt oder in einen Umschlag gesteckt und mitgenommen habt und vor allem, was nach euren Angaben auf der [g=420]CD[/g] enthalten ist. Notare sind zur Annahme einer eidesstattlichen Versicherung berechtigt. Anwälte meines Wissens nach nicht.
Da der Notar den Wahrheitsgehalt eurer Angaben über die Urheberschaft eurer Musikstücke nicht überprüfen kann, soll diese Rechtsunsicherheit durch die Abgabe eben dieser eidesstattlichen Versicherung in der Urkunde halbwegs ausgeglichen werden.
Hier liegt übrigens die Schwachstelle der notariellen Urkunde aus urheberrechtlicher Sicht, denn die Stücke können ja auch von einem Freund oder der Gegenpartei im Prozess sein und ihr habt die [g=420]CD[/g] geklaut, seit zum Notar gegangen, um sie auf eigenen Namen zu sichern. NOCHMAL Der Notar beurkundet NICHT die Urheberschaft, sondern nur dass ihr versichert, dass es sich um eure Stücke handelt.
Die Falschabgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist ein Straftatbestand. Dies dient als gesetzliches Druckmittel, damit z.B. eine Prioritätsfeststellung nicht wider besseren Wissens abgegeben wird, bedingt aber auch, dass euch der Notar über die Tragweite eurer Erklärung aufklären muss.
Daher wird die Prioritätsfeststellung stets beurkundet und nicht etwa nur beglaubigt. Die Prioritätsfeststellung erfährt dadurch eine gewisse rechtliche Aufwertung, kann obengenannte letzte Zweifel jedoch nicht vollständig ausräumen.
Es ist dabei völlig unerheblich , ob der Notar die [g=420]CD[/g] hinterlegt oder den geschlossenen und versiegelten Umschlag mit [g=420]CD[/g] an euch aushändigt. An der Beweiskraft mit all ihren Zweifeln ändert das nichts, es sei den IHR ihr öffnet den euch übergebenen Umschlag selbst.
Auf den Prozessfall möchte ich hier nicht näher eingehen. Hierzu kann EarlGrey sicher mehr sagen.
KOSTEN BEIM NOTAR
Der Notar rechnet wie der Rechtsanwalt nach einer Wertgebühr ab. Es wird also ein bestimmter Wert angenommen, aus dem sich die zu zahlenden Gebühr ermitteln lässt. Die Kostenordnung ist für alle Notare im gesamten Bundesgebiet bindend, obwohl die Notare je nach Gebiet Anwaltsnotare, Nurnotare oder Beamtennotare heissen.
Die Berechnung des tatsächlichen Wertes eurer Werke gestaltet sich als schwierig, weil ja nicht feststeht, ob iihr damit Millionen verdienen werdet oder aber nur Kosten am Hals habt. Daher ist die Berechnung nach dem Mindestwert eine faire Angelegenheit, quasi ein Kompromiss.
Beispiel hierfür
Bei Veranschlagung des Mindestwertes (3.000,-- Euro) zahlt ihr nach der Kostenordnung (KostO) für die Urkunde 26,-- Euro zzgl Schreibgebühren, Porto und Mehrwertsteuer. Bei diesem Wert handelt es sich um nicht um den Realwert eurer [g=420]CD[/g], sondern lediglich um einen Schätzwert. Er ist nur die Berechnungsgrundlage für den Notar.
ABER: Es liegt aufgrund der vorher beschriebenen mangelnden Feststellbarkeit eines realen Wertes oft im Ermessen des Notars, den Wert festzulegen. Daher folgende Tips
a) Erkundigt euch bei verschiedenen Notaren über die Kosten und zwar genau,
b) denkt dabei, dass die Berechnung nach dem Mindestwert möglich ist und sprecht den Notar doch einfach mal darauf an,
c) In der Regel interessiert es den Notar nicht, was ihr mit euren Werken vorhabt. Bei Nachfragen lieber untertreiben statt übertreiben, sonst veranschlagt der Notar ganz legal einen höheren Schätzwert.
ALTERNATIVE EARLGREY
Aufgrund der kostenrechtlichen Unwägbarkeiten ist EarlGreys Angebot, eure Werke bei ihm zu hinterlegen sicher eine echte Alternative zur notariellen Beurkundung. Was die rechtliche Beweiskraft der Urkunde bei Hinterlegung beim Anwalt betrifft weiss er sicher besser Bescheid. Zudem kann er aufgrund seiner Sachkenntnis im Bereich Musik und Recht den Wert eurer Werke besser einschätzen und wird vielleicht im Rahmen seiner Möglichkeiten einen angemesseneren Preis mit euch vereinbaren.
Ich hoffe, das Thema ist für den interessierten HRler im Hinblick auf die Tätigkeit und die Kosten des Notars etwas durchsichtiger geworden.
Klangwerker