notar

  • Ersteller hallomyfriendz
  • Erstellt am
kannst du nicht lesen? mutmaßungen gab es hier nicht. meine freundin arbeitet seit jahren bei einem notar, hat dort gelernt und andere (earl grey, ben s) haben ähnliche kenntnisse/quellen. und man kann das thema auch totdiskutieren. ob der threadersteller noch mitliest?

fakt ist nunmal: musiktitel zu beglaubingen für 15 euro pauschal gibt es nicht. 1. gebühren sind viel höher 2. kann ein notar keine musiktitel-/texte beglaubigen. (gründe siehe unten)

er soll einfach zum notar gehen, dem sagen was er haben will und dann wird er schon sehen was es kostet.
 
Wenn du meine Beiträge gelesen hättest, wüsstest du dass ich von Beglaubigung oder ähnlichen Quatsch nicht gesprochen habe.

Da wir das Thema nicht totquatschen wollen und mich deine Meinung nicht weiter interessiert, sollten wir an dieser Stelle schliessen.
 
Klangwerker hat doch im Prinzip dasselbe geschrieben wie ich.

Nur einen Punkt möchte ich noch aufklären @seba:

Du führst den Nachweis dadurch, dass Du beweist, vor allen anderen über das Werk verfügt zu haben. Das reicht aus. Und nu glaub uns endlich mal. ;)
 
Die [g=420]CD[/g] wurde versiegelt das hatte ich damit gemeint!
 
Eine Beglaubigung kostet ca 50 eur und dabei ist es egal wie viele Songs beglaubigt werden sollen. fuer einen Track wuerde ich nicht zum Noat gehen. Da wuerde ich eher mir das Stueck per Einschreiben mit Rueckschein an mich selber schicken und das "Pakerl" nicht oeffnen, wenn man ne handvoll Stuecke zusammen hat, kannste immer noch zum Notar rennen

Viele Gruesse aus koeln
 
Bitte - eine Beglaubigung ist eine Unterschriftsbestätigung. Du meinst eine Beurkundung.

Und das Märchen vom sicheren Einschreiben an sich selbst - das ist ja schwieriger totzukriegen als der Hydra die Köpfe abzuschlagen. *seufz*
 
ja hast recht, sorry
 
@EarlGrey: Ums klarzustellen, deine Posts sind alles andere als Vermutungen, sondern klare rechlich fundierte Fakten. Du warst in meiner Post oben natürlich nicht gemeint. Mit Vermutungen meinte ich eher unseren etwas unausgeglichenen Freund Seba. :)

@Seba
Ich finde es immer süss, wenn ein Laie einen Fachmann, der täglich notarielle Urkunden (so auch Prioritätsfeststellungen) entwirft mit seinem Halbwissen belehrt, noch dazu mit einer ebenso peinlichen wie unverständlichen Überheblichkeit und Aggresivität. Was ist los Mister Thread-Master? :D :D Hab mir deine Kommentare nochmal durchgelesen. Du hast eine Ahnung von der Materie, wie ne Kuh vom melken. Lass deine Rechtsberatung lieber, es ist wirklich peinlich. Du hast ja noch nicht mal deiner Freundin richtig zugehört, Junge.

Trotzdem lassen wir es gut sein. Ich möchte jedenfalls nicht weiter darauf eingehen. Spare dir also eventuelle blöde Antworten. Du hast dich genug blamiert.

@ Alle
Wichtiger erscheint mir folgendes zu sein und daher komme ich auf den Thread zurück.

Ich hatte, auch schon bei früheren Threads den Eindruck, dass das Thema Musikstücke sichern in der HR-Gemeinde große Verwirrung hervorruft. Daher möchte ich so kurz wie möglich versuchen, euch die Prioritätsfeststellung durch den Notar als eine Alternative grob zu erläutern. Danach beurteilt selbst, ob das für euch in Frage kommt. Sorry wenn es doch etwas länger wird. Ich mach Überschriften, damit jeder direkt lesen kann, was ihn interessiert.

Zunächst beziehe ich mich auf meine erste Post und auf sämtliche von EarlGrey.

DIE PRIORITÄTSFESTSTELLUNG DES NOTARS UND DEREN BEWEISKRAFT

Die notarielle Beurkundung einer Prioritäsfeststellung gewinnt ihre rechtliche Beweiskraft am ehesten durch die eidesstattliche Versicherung die in ihr enthalten ist. Diese bezieht sich auf den gesamten Inhalt der Urkunde, also wann ihr was wo hinterlegt oder in einen Umschlag gesteckt und mitgenommen habt und vor allem, was nach euren Angaben auf der [g=420]CD[/g] enthalten ist. Notare sind zur Annahme einer eidesstattlichen Versicherung berechtigt. Anwälte meines Wissens nach nicht.

Da der Notar den Wahrheitsgehalt eurer Angaben über die Urheberschaft eurer Musikstücke nicht überprüfen kann, soll diese Rechtsunsicherheit durch die Abgabe eben dieser eidesstattlichen Versicherung in der Urkunde halbwegs ausgeglichen werden.

Hier liegt übrigens die Schwachstelle der notariellen Urkunde aus urheberrechtlicher Sicht, denn die Stücke können ja auch von einem Freund oder der Gegenpartei im Prozess sein und ihr habt die [g=420]CD[/g] geklaut, seit zum Notar gegangen, um sie auf eigenen Namen zu sichern. NOCHMAL Der Notar beurkundet NICHT die Urheberschaft, sondern nur dass ihr versichert, dass es sich um eure Stücke handelt.

Die Falschabgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist ein Straftatbestand. Dies dient als gesetzliches Druckmittel, damit z.B. eine Prioritätsfeststellung nicht wider besseren Wissens abgegeben wird, bedingt aber auch, dass euch der Notar über die Tragweite eurer Erklärung aufklären muss.

Daher wird die Prioritätsfeststellung stets beurkundet und nicht etwa nur beglaubigt. Die Prioritätsfeststellung erfährt dadurch eine gewisse rechtliche Aufwertung, kann obengenannte letzte Zweifel jedoch nicht vollständig ausräumen.

Es ist dabei völlig unerheblich , ob der Notar die [g=420]CD[/g] hinterlegt oder den geschlossenen und versiegelten Umschlag mit [g=420]CD[/g] an euch aushändigt. An der Beweiskraft mit all ihren Zweifeln ändert das nichts, es sei den IHR ihr öffnet den euch übergebenen Umschlag selbst.

Auf den Prozessfall möchte ich hier nicht näher eingehen. Hierzu kann EarlGrey sicher mehr sagen.


KOSTEN BEIM NOTAR

Der Notar rechnet wie der Rechtsanwalt nach einer Wertgebühr ab. Es wird also ein bestimmter Wert angenommen, aus dem sich die zu zahlenden Gebühr ermitteln lässt. Die Kostenordnung ist für alle Notare im gesamten Bundesgebiet bindend, obwohl die Notare je nach Gebiet Anwaltsnotare, Nurnotare oder Beamtennotare heissen.

Die Berechnung des tatsächlichen Wertes eurer Werke gestaltet sich als schwierig, weil ja nicht feststeht, ob iihr damit Millionen verdienen werdet oder aber nur Kosten am Hals habt. Daher ist die Berechnung nach dem Mindestwert eine faire Angelegenheit, quasi ein Kompromiss.

Beispiel hierfür
Bei Veranschlagung des Mindestwertes (3.000,-- Euro) zahlt ihr nach der Kostenordnung (KostO) für die Urkunde 26,-- Euro zzgl Schreibgebühren, Porto und Mehrwertsteuer. Bei diesem Wert handelt es sich um nicht um den Realwert eurer [g=420]CD[/g], sondern lediglich um einen Schätzwert. Er ist nur die Berechnungsgrundlage für den Notar.

ABER: Es liegt aufgrund der vorher beschriebenen mangelnden Feststellbarkeit eines realen Wertes oft im Ermessen des Notars, den Wert festzulegen. Daher folgende Tips

a) Erkundigt euch bei verschiedenen Notaren über die Kosten und zwar genau,

b) denkt dabei, dass die Berechnung nach dem Mindestwert möglich ist und sprecht den Notar doch einfach mal darauf an,

c) In der Regel interessiert es den Notar nicht, was ihr mit euren Werken vorhabt. Bei Nachfragen lieber untertreiben statt übertreiben, sonst veranschlagt der Notar ganz legal einen höheren Schätzwert.

ALTERNATIVE EARLGREY

Aufgrund der kostenrechtlichen Unwägbarkeiten ist EarlGreys Angebot, eure Werke bei ihm zu hinterlegen sicher eine echte Alternative zur notariellen Beurkundung. Was die rechtliche Beweiskraft der Urkunde bei Hinterlegung beim Anwalt betrifft weiss er sicher besser Bescheid. Zudem kann er aufgrund seiner Sachkenntnis im Bereich Musik und Recht den Wert eurer Werke besser einschätzen und wird vielleicht im Rahmen seiner Möglichkeiten einen angemesseneren Preis mit euch vereinbaren.


Ich hoffe, das Thema ist für den interessierten HRler im Hinblick auf die Tätigkeit und die Kosten des Notars etwas durchsichtiger geworden.

Klangwerker
 
@Klangwerker: Schön, noch ein Jurist, der Musik macht. :) Wieviel ist das nach dem Mindestwert dann brutto?

Vielen Dank für Deine Ausführungen! Aus meiner anwaltlichen Sicht nur kurz noch folgende Ergänzung: Wenn es wirklich mal zu einem Prozess um die Urheberschaft kommt, dann ist nur der Strengbeweis möglich: öffentliche und private Urkunden, Zeugen, Sachverständigengutachten, Augen (und OHREN-)Scheinsnahme, Parteivernehmung. Eine eidesstattliche Versicherung zählt nicht zum Strengbeweis und ist daher als Beweismittel im Zivilprozess nicht statthaft. (Sie kann aber in besonderen Verfahren (z.B. einstweiliger Rechsschutz) als Mittel der "Glaubhaftmachung" verwendet werden.)

Der Kern des Nachweises ist der, dass jemand vor dem anderen über ein Werk verfügt hat. Dieser Nachweis wird bei der Prioritätsverhandlung in einer öffentlichen Urkunde erbracht. Die öffentliche Urkunde ist das sicherste Beweismittel.

Wegen des Hinweises auf meine Alternative: Die Preise sind nicht nach Wert gestaffelt, sondern pro Datenträger festgelegt. Ich höre mir Eure Werke auch nicht an, sondern verwahre sie und bestätige den Erhalt des Datenträgers und der zugehörigen Werkeliste. Eure personelle Identität wird auch nachgewiesen, nur geschieht das halt nicht mit einer öffentlichen (=notariellen) Urkunde.

Grüße Rainer
 
Hallo Rainer,

brutto heisst: Schreibgebühren (50 Cent pro Seite, bei uns nimmt die Prioritätsfeststellung meistens zwei Seiten ein, also ein Euro, plus Postgebühren, was sinds 70 cent? und natürlich 19 % Mehrwertsteuer.

Darüber hinaus danke ich dir dafür, dass du meine Ausführungen ergänzt. Mit den Dingen, die du ansprichst bin ich in meinem Beruf nicht vertraut, da sie mein Berufsfeld nicht berühren. Umso wertvoller sind natürlich solche Hinweise für mich, da dies den Horizont ein wenig erweitert und im Gespäch mit Klienten sehr hilfreich sein kann

Grüsse

Stefan
 
@klangwerker: lass ma gut sein, ja ? obendrein mir noch in den arsch treten und klugscheißen...das hab ich gerne! hab ich dir was getan? nicht das ich wüsste.

achja und wo ich kommentare abgebe hast du nicht zu entscheiden mein freund! das nur dazu!

ich habe lediglich das weitergegeben was man mir zu dem thema gesagt hat. ich hab von dem thema keine ahnung, wolllte den threadersteller aber mit den infos versorgen die ich bekommen konnte.

und ich habe dir am schluss ja auch recht gegeben. da muss man sich nicht gleich wie "pappi hat´s ja gewusst" aufführen. also, wer blamiert sich hier? ;)

ich bin dann mal wech hier...kein bock auf weitere diskussionen.
 
@Seba

Bevor wir aufeinander losgehen: :D

Überleg doch mal: Es kann doch nicht sein, dass einer in guter Absicht versucht Ordnung in ein schwieriges Thema zu bringen, weil er sich beruflich damit nunmal befasst und erhält dafür von jemanden, der, wie du selbst zugibst, keine Ahnung davon hat, den Spruch "danke, das hatten wir schon" oder "kannst du nicht lesen?", und dass ohne sich meine Post zu diesem Zeitpunkt ernsthaft durchgelesen zu haben, was du ja später selbst eingeräumt hast. Das kommt schon sehr arrogant rüber, musst du zugeben.

Wir wollten doch beide dasselbe: Infos geben, so gut wir können.

Dann ziehst du dich darauf zurück, wir hätten aneinander vorbeigeredet. Es kam aber leider erst gar kein vernünftiges Gespräch zwischen uns zustande.

Wenn du aber so auf die Menschheit losgehst, darfst du dich über Widerstand, auch wenn du ihn verständlicher Weise mies findest, nicht beklagen. ;)

Stell dir vor, es geht im Forum um eines deiner Steckenpferde Homerecording, Drums, Synths.

Mal ehrlich Seba: Würdest du dich als Fachmann und Betreiber eines eigenen Forums nicht auch wundern, wenn ich dir als Ahnungsfreier von Anfang an grundlos blöde von der Seite käme, statt erst mal zu lesen, was du zu sagen hast und dich schon allein wegen deiner Sachkenntnis in den Thread mit einzubeziehen?
 

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