notar

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wollt mal nen stück beglaubigen lassen...kennt jemand noch nen anständigen notar der mir das für 30 tacken macht im raum berlin?
 
Ich bin mir nicht 100% sicher, aber soweit ich weiß müssen sich Notare an ne Gebührenordnung halten. Die Gebühr errechnet sich aber vom Grundwert des zu beglaubigenden Gegenstandes, da bei Musik ja nur ein ideeller Wert besteht, setzen hier die meisten Notare den Mindestwert ein. Es sollte also bei jedem Notar das gleiche Kosten...
 
meine freundin arbeitet schon jahre beim notar/anwalt und kennt die gebühren und abläufe in und auswendig. hab sie mal gefragt.

was genau willst du beglaubigen? notare beglaubigen nur abschriften oder unterschriften. und die rechnung wird nach dem wert ausgestellt. und jeder notar wird das gleiche berechnen, da die gebühren für notare festgelegt sind. ;-)
 
na eine [g=420]cd[/g] doch es gibt immer einen unterschiedlichen schätzwert....
 
@ Seba: Bist auch so ein Glücklicher ;) Meine Freundin ist werdende Notarin ;)

Aber wie gesagt, die Gebühren errechnen sich nach dem Grundwert, desswegen kann es da schon zu abweichungen kommen...


@hallo: Dann red doch mit dem Notar... Wenns nicht gerade ein freier Notar ist, ist der auch nicht so großartig an die Provisionen gebunden...
 
ich gebe das mal so grob weiter, was meine freundin meint.

naja was sollte denn beglaubigt werden an der [g=420]cd[/g]? der inhalt? was soll der notar beglaubigen, das die von dir (text, musik, usw.) ist? das kann doch kein mensch 100% sagen. die notare beglaubigen nur das, was ich bereits geschrieben habe. mehr nicht.

darfst gerne mal so einen notar anrufen. aber der wird dir 100% das selbe sagen.

deine musik unterliegt dem urheberrecht. dadurch wird dein text, die melodie usw. schon geschützt. WIE man dieses recht bei verletzung durch andere durchsetzt ist dann ne andere sache.

ein notar wird dir so eine [g=420]cd[/g] nie beglaubigen, selbst wenn du vor ihm den text auschreiben und ihn aufnehmen würdest, weil er nicht weiß, ob das alles überhaupt von dir stammt. ich hoffe, du verstehst was ich meine...

es gäbe nur folgende möglichkeit:
der notar kann für dich so ne [g=420]cd[/g], text usw. von dir in nem tresor hinterlegen, das earl grey auch anbietet (kannst ihm ja mal schreiben). aber eine sicherheit gegen ansprüche anderer usw. ist es nicht!
DAS ist eben das problem aller musiker, komponisten usw.!
 
Ein Notar kann beglaubigen, dass Du zu einem bestimmten Zeitpunkt das beglaubigte Material bei ihm vorgelegt hast.
Wenns zu nem Rechtstreit kommt muss die Gegenseite dann beweisen, dass das entsprechende Material bei ihnen schon früher vorhanden war. Wenn sie das nicht vorher hatten, können sie das nicht belegen...

Es wird also lediglich das Datum beglaubigt, an dem man Noten oder Texte vorgelegt hat...
 
jup und bewiesen ist es nicht, ob es SEIN material ist.

also, eine kleine lösung, service von earl grey nutzen oder eben damit leben und hoffen, daß es nie zu problemen kommt.

ein notar wird dir also nicht großartig helfen können.
 
@hallo mein Freund:

Was Du willst, ist eine notarielle Prioritätsverhandlung, eine Beurkundung.

Der Notar macht mit Dir einen Termin ab, Du bringst Deine Werke mit, er tütet die ein, versiegelt alles und gibt Dir eine Ausfertigung der Urkunde über die Aktion.

Ja, es gibt eine Gebührenordnung für Notare. An die ist jeder Notar gebunden. Man kann zwar den Wert für die Tätigkeit unterschiedlich schätzen. Aber wenn ich mir alleine die Arbeitszeit, die der Notar hat, anschaue, dann wären 30 Tacken voll der Witz. Ziehe mal die UmsSt und Kosten ab, da bleibt kein toller Stundenlohn übrig.

Die Verwahrungssache ist eine Art, zuverlässig einen Nachweis zu schaffen. Da geht es auch nicht nur um die Verwahrung.

Gruß Rainer
 
@ Seba: Klar ist nicht bewiesen, dass es sein Zeug ist, aber die Gegenseite in einem Rechtsstreit muss ja erstmal beweisen, dass sie das Zeug schon früher hatte...
 
der soll auch nichts beglaubigen.
nur beweisen, dass du der "schnellere" warst.

wenn jamand "heute" eine melodie spielt,
die ich "vor 10 jahren" bei einem notar im umschlag "hinterlegt"
habe, wer wird wohl vor gericht recht bekommen?

mein ehemaliger komponist (genialer musiklehrer)
der hat bei einem bekannten notar so einen umschlag
hinterlegt, für 20 DM.
der umschlag sollte versiegelt sein und der notar soll "nur" seinen stempel
machen.
30 euro sollten doch genügen.

lg
 
bloss wenn die gegenseite es veröffentlicht...

@djtommy genau na will ja nur ein schönes siegel drauf wurde am so und sovielten vorgelegt ect ect...ich meine es kommt danach eh in ein bankfach....
 
Also hier in Dingolfing kostet das beglaubigen einer ganzen [g=420]CD[/g] 15€!
Das wird wahrscheinlich eben der Mindestwert sein! ;)
 
Wie beglaubigt man eine [g=420]CD[/g]??

Man kann eine Unterschrift beglaubigen. Kostet bei jedem Notar um die 12,50. Das hat mit Prioritätsverhandlung aber nichts zu tun. Bei einer Beglaubigung wird auch nur die Unterschrift bestätigt, nicht der Inhalt einer Urkunde.
 
naja wenn der inhalt versiegelt ist ist doch ok....kannst ja nen doublelayerdvd voll mit sachen packen...
 
Bei einer Beglaubigung wird nichts versiegelt, nur eine Unterschrift bestätigt. Eine Prioritätsverhandlung gibts nicht für 15,- EUR, wenn der Notar nicht völlig bekloppt ist und die nächste Kanzleiprüfung nicht fürchtet.
Also muss das noch etwas anderes sein. Kann höchstens sein, dass der Notar selber auch eine Art Verwahrung anbietet, aber das dürfte dann nichts mit einer Beurkundung zu tun haben.
 
hmm, das ist ein sehr interessantes thema.

der lehrer hat aber den umschlag beim notar hinterlassen.
ich kann ihn zwar nochmal fragen, aber das muss stimmen.
 
Was du beim Notar machst ist eine sog. Prioritätsfeststellung.

Die [g=420]CD[/g] wird in einen Umschlag gesteckt und über diesen Vorgang wird eine Urkunde gefertigt. Du bekommst von dieser Urkunde eine sog. Ausfertigung. Sie ersetzt die Urschrift im Rechtsverkehr.

In der Urkunde steht Datum und Ort der Verhandlung, woraus man ersehen kann, wann du die [g=420]CD[/g] abgegeben hast und das der Inhalt dieser [g=420]CD[/g] von dir komponierte Musikstücke und ggf. Texte enthält.

Was sodann mit der [g=420]CD[/g] passiert kann zweierlei sein:

a) der Notar hält sie in Verwahrung (die meisten Notare werden sich bedanken, da hierdurch die Urschriftensammlung unnötig dick wird)

b) der Notar verschließt die [g=420]CD[/g] in einen Umschlag und drückt sein Siegel bei. Anschließend kannst du diesem Umschlag mit Ausfertigung mitnehmen und beispielsweisein in ein Bankschließfach stecken.

Im Beweisfall wird im Zweifel ein Notar oder ein Richter den Umschlag wieder öffnen.

Natürlich kann die Handhabe in Berlin etwas anders sein, da es dort Anwaltsnotare gibt und ich bei einem sog. Nurnotar arbeite. Keinesfalls wird dir der Notar irgendetwas beglaubigen schon gar nicht die [g=420]CD[/g] (so ein Quatsch).

Die Gebühr richtet sich nach der BUNDESWEIT GELTENDEN KOSTENORDNUNG (lass dir hier nichts anderes erzählen) Dies ist eine Wertgebühr, d.h. es wird ein Wert angenommen und daraus die Gebühr ermittelt. Hier wird wohl der Mindestwert veranschlagt, so dass sich die Kosten in Grenzen halten. Leider hab ich die Gebühr jetzt nicht im Kopf.
 
@klangwerker: danke, aber das hatten wir ja schon bereits... ;)

eines ist doch klar: diese verwahrung und beurkundungt usw. stellt keine möglichkeit bzw. sicherhheit dar, zu beweisen, daß text, song usw. von ihm sind. das kann man drehen und wenden wie man will. und das beglaubigt nunmal kein notar, wie wir das bereits auch schon dargelegt haben.
 
Bis jetzt hatten wir Mutmaßungen, so hatte ich den Eindruck. Tut mir leid das ich mir die Mühe gemacht habe und zur Klarheit beitragen wollte. ;)

Vielleicht ist dieser Link noch hilfreich, vielleicht auch überflüssig für die die alles schon wissen bestimmt.

http://dnoti.de/Report/1996/rep0696.htm
 

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