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wilsonrecords
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Wegen der unterschiedlichen auffassung zur [g=119]GEMA[/g] - Freistellung habe ich einmal eine Freistellung formlos versucht.
Jetzt ist der Jurist gefragt:
reicht es rechtlich aus wenn die [g=119]GEMA[/g] kenntnis hat das ein Werk besteht oder bin ich dazu verdonnert die Formulare auszufüllen:
hier Kommentarlos den Mailverkerhr
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Tue, 26 Jun 2007 08:31:40 +0200
Von: "jack wilson" <wilsonrecords@gmx.de>
An: [g=119]gema[/g]@[g=119]gema[/g]
Betreff: Gemafreistellung
Sehr geehrte Damen und Herren!
Für nachfolgendes Werk bitte ich um [g=119]Gema[/g] Freistellung.
Auf Grund der Gemavermutung melde ich nachfolgendes Werk zur veröffentlichung auf Tonträger und bitte um [g=119]Gema[/g] freistellung.
Titel : Libori
ISRC: DE GN3 07 00299
Katalog Nr. = ISRC
Komponist : Thommy Heinecke kein [g=119]Gema[/g] Mitglied
Textdichter : Reinhold Ertzsänger keine [g=119]Gema[/g] Mitglied
Laufzeit : 03:38
Originalverleger: Wilsonrecords - Neuwied kein [g=119]Gema[/g] Mitglied
Label: Wilsonrecords
Erstauflage 200 [g=420]CD[/g]
Presswerk: Selbstbrenner
Die Freistellung bitte ich per Mail.
Mit freundlichen Grüssen
WILSONRECORDS
DIE ANTWORT MIT ANLAGEN ---FORMULARE-----
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Anhang erhalten Sie die erforderlichen Informationen und den Lizenzantrag-Tonträger zur weiteren Verwendung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Junk
[g=119]GEMA[/g] München
Direktion Industrie - Infostelle
phone: 089-48003-800
mail: info-ind@[g=119]gema[/g].de
www.[g=119]gema[/g].de
Darauf habe ich angefragt:
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: jack wilson [mailto:wilsonrecords@gmx.de]
Gesendet: Mittwoch, 27. Juni 2007 11:49
An: Industrie, Info
Betreff: Re: [g=119]GEMA[/g]-Anfrage / Lizenzantrag Tonträger
Sehr gehrter Herr Junk
mit unten stehender Mail bat ich um [g=119]Gema[/g] Freistellung.
warum muss ich einen Lizenzantrag stellen - da werder das Werk zur [g=119]Gema[/g] gehört. noch der Textdichter oder Komponist Mitglied der ist, reicht doch die einfache freistellung.
Auf Grund des Rechts der Gemavermutung soll - nicht muss - die [g=119]Gema[/g] Kenntnis bekommen damit diese prüfen kann ob das Werk bei der [g=119]Gema[/g] in Wahrnehmung ist.
ich kann im Grunde ohne Freistellung veröffentlichen, melde aber vorsorglich auch [g=119]Gema[/g] freie musik per mail. Das erspart u.U. spätere Rückfragen.
mit freundlichen Grüssen
WILSONRECORDS
Die Antwort
Guten Tag Herr
Bitte reichen Sie den Lizenzantrag/Titelliste bei der [g=119]GEMA[/g] ein, auch wenn es sich um Werke handelt, die nicht zum [g=119]GEMA[/g]-Repertoire gehören. Zum einen wegen der [g=119]GEMA[/g]-Vermutung, zum anderen, weil email-Lizenzierungen nicht bearbeitet werden können. Nach Eingang des Lizenzantrages in unserem Hause bekommen Sie die Freistellung in Form einer 0-Rechnung (für Selbstbrenner). Diese ist natürlich kostenlos.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüssen
Thomas Junk
[g=119]GEMA[/g] München
Direktion Industrie - Infostelle
phone: 089-48003-800
mail: info-ind@[g=119]gema[/g].de
www.[g=119]gema[/g].de
Jetzt ist der Jurist gefragt:
reicht es rechtlich aus wenn die [g=119]GEMA[/g] kenntnis hat das ein Werk besteht oder bin ich dazu verdonnert die Formulare auszufüllen:
hier Kommentarlos den Mailverkerhr
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Tue, 26 Jun 2007 08:31:40 +0200
Von: "jack wilson" <wilsonrecords@gmx.de>
An: [g=119]gema[/g]@[g=119]gema[/g]
Betreff: Gemafreistellung
Sehr geehrte Damen und Herren!
Für nachfolgendes Werk bitte ich um [g=119]Gema[/g] Freistellung.
Auf Grund der Gemavermutung melde ich nachfolgendes Werk zur veröffentlichung auf Tonträger und bitte um [g=119]Gema[/g] freistellung.
Titel : Libori
ISRC: DE GN3 07 00299
Katalog Nr. = ISRC
Komponist : Thommy Heinecke kein [g=119]Gema[/g] Mitglied
Textdichter : Reinhold Ertzsänger keine [g=119]Gema[/g] Mitglied
Laufzeit : 03:38
Originalverleger: Wilsonrecords - Neuwied kein [g=119]Gema[/g] Mitglied
Label: Wilsonrecords
Erstauflage 200 [g=420]CD[/g]
Presswerk: Selbstbrenner
Die Freistellung bitte ich per Mail.
Mit freundlichen Grüssen
WILSONRECORDS
DIE ANTWORT MIT ANLAGEN ---FORMULARE-----
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Anhang erhalten Sie die erforderlichen Informationen und den Lizenzantrag-Tonträger zur weiteren Verwendung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Junk
[g=119]GEMA[/g] München
Direktion Industrie - Infostelle
phone: 089-48003-800
mail: info-ind@[g=119]gema[/g].de
www.[g=119]gema[/g].de
Darauf habe ich angefragt:
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: jack wilson [mailto:wilsonrecords@gmx.de]
Gesendet: Mittwoch, 27. Juni 2007 11:49
An: Industrie, Info
Betreff: Re: [g=119]GEMA[/g]-Anfrage / Lizenzantrag Tonträger
Sehr gehrter Herr Junk
mit unten stehender Mail bat ich um [g=119]Gema[/g] Freistellung.
warum muss ich einen Lizenzantrag stellen - da werder das Werk zur [g=119]Gema[/g] gehört. noch der Textdichter oder Komponist Mitglied der ist, reicht doch die einfache freistellung.
Auf Grund des Rechts der Gemavermutung soll - nicht muss - die [g=119]Gema[/g] Kenntnis bekommen damit diese prüfen kann ob das Werk bei der [g=119]Gema[/g] in Wahrnehmung ist.
ich kann im Grunde ohne Freistellung veröffentlichen, melde aber vorsorglich auch [g=119]Gema[/g] freie musik per mail. Das erspart u.U. spätere Rückfragen.
mit freundlichen Grüssen
WILSONRECORDS
Die Antwort
Guten Tag Herr
Bitte reichen Sie den Lizenzantrag/Titelliste bei der [g=119]GEMA[/g] ein, auch wenn es sich um Werke handelt, die nicht zum [g=119]GEMA[/g]-Repertoire gehören. Zum einen wegen der [g=119]GEMA[/g]-Vermutung, zum anderen, weil email-Lizenzierungen nicht bearbeitet werden können. Nach Eingang des Lizenzantrages in unserem Hause bekommen Sie die Freistellung in Form einer 0-Rechnung (für Selbstbrenner). Diese ist natürlich kostenlos.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüssen
Thomas Junk
[g=119]GEMA[/g] München
Direktion Industrie - Infostelle
phone: 089-48003-800
mail: info-ind@[g=119]gema[/g].de
www.[g=119]gema[/g].de