NichtGemaMitglieder bei Aufführung um Erlaubnis fragen ??

Attila

Attila

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Hi,
beschäftige mich mit dem Thema [g=119]Gema[/g] und Urheberrecht.

Sehe ich es richtig, das ich bei einem Nichtgemamitglied als Urheber, die Erlaubnis einholen muss, sein Werk öffentlich aufführen zu dürfen ??
 
Denke ich doch, man kann sich doch nicht einfach ungefragt mit fremden Lorbeeren schmücken.
 
Hi Attila,

die [g=119]GEMA[/g] ist meines Wissens nach keine Gesellschaft für die WAHRUNG von Urheberrechten, sondern lediglich eine Gesellschaft, die dafür sorgt, dass die Tantiemen aus den Aufführungen deiner Werke durch Dritte an dich verteilt werden.

Die Frage ist eher, hat derjenige, dessen Werk du aufführen willst, sein Werk urheberrechlich geschützt. Im Zweifel sollte man davon ausgehen und denjenigen um Genehmigung fragen.

VG

Klangwerker
 
Hi,

also du brauchst für alles [g=119]gema[/g] / gvl freies das Einverständnis des Urhebers.

Wir vom Webradio müssen alle künstler an schreiben und diese um erlaubnis bitten erst dann dürfen wir ihre songs senden.


also erst fragen dann machen :)
 
hi,

der Komponist und der Texter eiens Werkes haben mit der Erschaffung des Werkes von Gesetzes wegen automatisch die Urheberrechte daran.

Wer dieses Werk auf irgendeine Art und Weise nutzen will, muss den Urheber grundsätzlich um Erlaubnis fragen. Auf jeden Fall hat der Urheber einen Anspruch auf ein angemessenes Entgelt für die Nutzung. Auch dieser Anspruch besteht von Gesetzes wegen.

Gruß Rainer
 
Alles klar,
habe ich mir aufgrund des urheberrechtes gedacht, aber wann covert man z.b. mal nen stück von jemanden der nicht in der [g=119]gema[/g] ist.

kann also schon ärger geben, wenn man von einem ehemaligen gitarristen ungefragt nen song live aufführt.
wäre derjenige in der [g=119]gema[/g] muesste man nicht fragen, aber schön brav die aufführung anmelden und die tantiemen zahlen :)
 
ja sicher wirdst du ärger verursachen, egal ob stück gemafrei ist oder nicht.
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OT: wahnsinn, der early hat ANDERER AVATAR!!! :eek: :eek: :eek:

vg
dia
 
bei einem [g=119]gema[/g] angemeldeten stück muss ich den autor nicht um erlaubnis fragen, wenn ich den song aufführen möchte. muss nur die aufführung der [g=119]gema[/g] mitteilen und brav die gebühren bezahlen :)
 

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