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Lucky
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Wenn ich freiberuflich ein paar Dienste für andere Bands mache, z.B. Artwork, Fotografie, Webdesign und da (zusätzlich zu meinem oder anstelle meines bürgerlichen Namens) mit einem "Unternehmensnamen" (nenne ich jetzt laienhaft so) auftreten möchte, was muss ich dabei beachten? Wenn mir ein griffiger Name XYZ einfällt, welche Kriterien muss ich durchgehen, um sicherzustellen, dass ich z.B. bei Abdruck im Booklet oder eben auch auf meiner daraus entstehenden Webpräsenz keine Probleme bekomme?
Mein Halbwissen wirbelt gerade Begriffe wie "Verwechslungsgefahr" innerhalb "derselben Branche" hoch, aber gerade bei alltäglichen Begriffen, wie sie mir vorschweben, weiß ich nicht, was erlaubt ist und was nicht.
Klar sollte sein, dass ich mich weder als "Apple Music" oder "Playboy" oder "Volkswagen" im Booklet verewigen kann. Soll heißen, wenn es Marken sind, ist der Name wohl geschützt, es sei denn, mein echter Nachname ist wirklich "Volkswagen", dann liegt die Sache glaub ich wieder anders.
Ich heiße aber weder Apple noch Volkswagen, und mein Realname gibt jetzt auch nicht so viel her.
Ich hatte heute einige Namensideen so nach dem Prinzip "Rainbow Records" oder "Sunshine Studios" oder "Master Music" usw...
Die Ideen hab ich dann erst mal bei Google eingegeben, und mit über 7 Milliarden Menschen auf dieser Welt, hat es so ziemlich jede Kombination schon mal gegeben (gilt ja auch für Bandnamen). Manche davon gehören wirklich Unternehmen, die so ziemlich genau dasselbe Anbieten wie ich (nur halt früher da waren mit ihrem Namen). Da ist der Zug natürlich abgefahren. Andere wiederum kommen aus einer ganz anderen Branche, Fitness-Studio, Taxi-Unternehmen oder weiß der Geier. Die haben dann, jeder für sich parallel koexistente Facebook-Profile und je nach Herkunftsland Domains wie XYZrecords.com, XYZmusic.com, XYZstudio.com, XYZrecords.it, XYZmusic.co.uk .... alles völlig unterschiedliche Unternehmen! (wobei XYZ ein harmloser Alltagsbegriff ist wie Rainbow, Flower, Rock, Hund, Katze, Maus... oder eben Apple, Puma, Sky?)
Die Frage ist also: Inwieweit bin ich in meiner Namensgebungmit eingeschränkt, wenn ich mich jetzt ebenfalls mit einer Kombi aus XYZ + Anhängsel benennen will?
Also angenommen, es gibt auf der Welt eine Marke namens XYZ oder bereits andere öffentlich auftretende Freiberufler namens XYZ-Verlag, wann weiß ich, ob ich mich (für meine Dienstleistungen s.o., also Fotografie, Artwork, Webdesign etc...) dann z.B. XYZstudios nennen darf?
Mein Halbwissen wirbelt gerade Begriffe wie "Verwechslungsgefahr" innerhalb "derselben Branche" hoch, aber gerade bei alltäglichen Begriffen, wie sie mir vorschweben, weiß ich nicht, was erlaubt ist und was nicht.
Klar sollte sein, dass ich mich weder als "Apple Music" oder "Playboy" oder "Volkswagen" im Booklet verewigen kann. Soll heißen, wenn es Marken sind, ist der Name wohl geschützt, es sei denn, mein echter Nachname ist wirklich "Volkswagen", dann liegt die Sache glaub ich wieder anders.
Ich heiße aber weder Apple noch Volkswagen, und mein Realname gibt jetzt auch nicht so viel her.
Ich hatte heute einige Namensideen so nach dem Prinzip "Rainbow Records" oder "Sunshine Studios" oder "Master Music" usw...
Die Ideen hab ich dann erst mal bei Google eingegeben, und mit über 7 Milliarden Menschen auf dieser Welt, hat es so ziemlich jede Kombination schon mal gegeben (gilt ja auch für Bandnamen). Manche davon gehören wirklich Unternehmen, die so ziemlich genau dasselbe Anbieten wie ich (nur halt früher da waren mit ihrem Namen). Da ist der Zug natürlich abgefahren. Andere wiederum kommen aus einer ganz anderen Branche, Fitness-Studio, Taxi-Unternehmen oder weiß der Geier. Die haben dann, jeder für sich parallel koexistente Facebook-Profile und je nach Herkunftsland Domains wie XYZrecords.com, XYZmusic.com, XYZstudio.com, XYZrecords.it, XYZmusic.co.uk .... alles völlig unterschiedliche Unternehmen! (wobei XYZ ein harmloser Alltagsbegriff ist wie Rainbow, Flower, Rock, Hund, Katze, Maus... oder eben Apple, Puma, Sky?)
Die Frage ist also: Inwieweit bin ich in meiner Namensgebungmit eingeschränkt, wenn ich mich jetzt ebenfalls mit einer Kombi aus XYZ + Anhängsel benennen will?
Also angenommen, es gibt auf der Welt eine Marke namens XYZ oder bereits andere öffentlich auftretende Freiberufler namens XYZ-Verlag, wann weiß ich, ob ich mich (für meine Dienstleistungen s.o., also Fotografie, Artwork, Webdesign etc...) dann z.B. XYZstudios nennen darf?