Namensrecht bei alltäglichen Begriffen? (Apfel, Baum, Katze, Maus)

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Lucky

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Wenn ich freiberuflich ein paar Dienste für andere Bands mache, z.B. Artwork, Fotografie, Webdesign und da (zusätzlich zu meinem oder anstelle meines bürgerlichen Namens) mit einem "Unternehmensnamen" (nenne ich jetzt laienhaft so) auftreten möchte, was muss ich dabei beachten? Wenn mir ein griffiger Name XYZ einfällt, welche Kriterien muss ich durchgehen, um sicherzustellen, dass ich z.B. bei Abdruck im Booklet oder eben auch auf meiner daraus entstehenden Webpräsenz keine Probleme bekomme?

Mein Halbwissen wirbelt gerade Begriffe wie "Verwechslungsgefahr" innerhalb "derselben Branche" hoch, aber gerade bei alltäglichen Begriffen, wie sie mir vorschweben, weiß ich nicht, was erlaubt ist und was nicht.

Klar sollte sein, dass ich mich weder als "Apple Music" oder "Playboy" oder "Volkswagen" im Booklet verewigen kann. Soll heißen, wenn es Marken sind, ist der Name wohl geschützt, es sei denn, mein echter Nachname ist wirklich "Volkswagen", dann liegt die Sache glaub ich wieder anders.

Ich heiße aber weder Apple noch Volkswagen, und mein Realname gibt jetzt auch nicht so viel her.

Ich hatte heute einige Namensideen so nach dem Prinzip "Rainbow Records" oder "Sunshine Studios" oder "Master Music" usw...

Die Ideen hab ich dann erst mal bei Google eingegeben, und mit über 7 Milliarden Menschen auf dieser Welt, hat es so ziemlich jede Kombination schon mal gegeben (gilt ja auch für Bandnamen). Manche davon gehören wirklich Unternehmen, die so ziemlich genau dasselbe Anbieten wie ich (nur halt früher da waren mit ihrem Namen). Da ist der Zug natürlich abgefahren. Andere wiederum kommen aus einer ganz anderen Branche, Fitness-Studio, Taxi-Unternehmen oder weiß der Geier. Die haben dann, jeder für sich parallel koexistente Facebook-Profile und je nach Herkunftsland Domains wie XYZrecords.com, XYZmusic.com, XYZstudio.com, XYZrecords.it, XYZmusic.co.uk .... alles völlig unterschiedliche Unternehmen! (wobei XYZ ein harmloser Alltagsbegriff ist wie Rainbow, Flower, Rock, Hund, Katze, Maus... oder eben Apple, Puma, Sky?)

Die Frage ist also: Inwieweit bin ich in meiner Namensgebungmit eingeschränkt, wenn ich mich jetzt ebenfalls mit einer Kombi aus XYZ + Anhängsel benennen will?
Also angenommen, es gibt auf der Welt eine Marke namens XYZ oder bereits andere öffentlich auftretende Freiberufler namens XYZ-Verlag, wann weiß ich, ob ich mich (für meine Dienstleistungen s.o., also Fotografie, Artwork, Webdesign etc...) dann z.B. XYZstudios nennen darf?
 
Das ist letztlich Markenrecht.
Du solltest mit deiner Verwendung des Wortes keine bestehenden Rechte verletzen, was zur Aufforderung zur Unterlassung führen kann und du dann den erarbeiteten Namen in der Branche knicken musst.

Darüber hinaus kannst du auf versuchen, deinen Begriff als Wortmarke eintragen zu lassen.

Das Patentamt setzt eine gewisse "Schöpfungstiefe" für schutzfähige Marken vorraus.
Und man legt bei der Markenanmeldung den Geltungsbereich der Marke fest. Je spezifischer desto besser.

Manchmal kann man über den Kontext versuchen zu argumentieren, aber Alltagsbegriffe sind im allgemeinen nicht schutzfähig.

Nun gut...

Beim DPMA gibt es erstmal die Markenrecherche um sich grundsätzlich mal ein Bild zu machen, welche Marken es schon gibt, wie weit sie gelten und welche Konflikte auftreten können.

Aber - Diese Recherche ist sehr flach.
Eine Kanzlei hat hierzu wesentlich tiefere Werkzeuge, die auch die Verwechslung mit bestehenden Marken aufzeigt wie zum Beispiel über den Wortklang, Schreibweisen etc.

Je unverwechselbarer und eigentümlicher die Wortschöpfung ist, desto höher steigt die Wahrscheinlichkeit das eine Eintragung zündet und auch hält.

Ich würde es letztlich immer über eine Kanzlei machen lassen.

Sowohl die Recherche als dann auch später den Eintragungsversuch.
Eine gute Kanzlei wird dich vor Risiken warnen und eine Wahrscheinlichkeitsprognose abgeben.
 
Hm, "Marke anmelden" ist natürlich schon mal ein großes Wort für mich.
Faktisch wird meine Tätigkeit unter dem Namen wohl so aussehen, dass es eh nicht besonders "wirtschaftlich" für mich wird, eher Liebhaberei, also keine nennenswerten Gewinne. Nur wollte ich halt einen "coolen Namen" benutzen ;)

Du solltest mit deiner Verwendung des Wortes keine bestehenden Rechte verletzen, was zur Aufforderung zur Unterlassung führen kann und du dann den erarbeiteten Namen in der Branche knicken musst.

Wenn letzteres meine einzige Sorge sein muss, so what, damit könnte ich leben! :) ...falls sich letztlich mal jemand beschwert. Dann "riskier" ich das und sichere mir eine klangvolle Domain, auf der ich eine kleine Webpräsenz mit Kontakt-E-Mail aufbaue...

Wenn die mögliche Unterlassungsaufforderung dann aber gleichzeitig (erheblich) kostenpflichtig werden sollte (also 500 € und aufwärts), wäre das natürlich kacke.

Meine oberflächliche (kostenlose) Markenrecherche hat erst mal ergeben, dass der Alltagsbegriff also solcher international in ca. 20 Marken vorkommt, die Kombination, die ich nutzen möchte, ist aber nirgends als Marke eingetragen. Lediglich tummeln sich auf Facebook unter diesem Namen 2-3 Kleinunternehmen (mit 50 bis 300 Facebook-Fans) aus USA herum. Eines davon als Fotodienstleister, also schon recht nah an meiner Designtätigkeit (artwork).

Also, hätte ich da echt zu befürchten, dass ich irgendwann kostenpflichtig abgemahnt werde? Oder sollte ich einfach mal machen...?
 

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