Nachteilig für Künstler wenn Komponisten nicht in der GEMA sind?

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bleething

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Hallo liebe recording.de Gemeinde,

es tut mir außerordentlich leid Euch mit einem weiteren Thread zum Thema GEMA zu belästigen und das noch mit meinem ersten Post überhaupt. Aber was sein muss, muss sein.

Ich habe eine meiner Meinung nach recht einfache Frage, zu der ich von der GEMA selbst leider keine vernünftige Antwort bekommen habe, die da lautet:

Ergeben sich für eine/n Künstler/in Nachteile daraus, wenn er/sie Werke vertont und veröffentlicht, deren Komponisten und Texter nicht GEMA Mitglieder sind?

Ein Nachteil wie zum Beispiel, dass Radiosender nur Lieder in ihre Rotation aufnehmen, wenn die Vergütung über die GEMA geregelt ist. Das wurde mir mal erzählt, könnte aber auch kompletter Unsinn sein. Aber gibt es solche oder ähnliche Nachteile?

In meinem konkreten Fall bin ich teils Komponist und teils Texter und erhoffe mir nicht mit diesem Projekt Geld zu verdienen. Der Künstler ist wesentlich zuversichtlicher und ich möchte ihm natürlich auch keine Steine in den Weg legen. Der GEMA aber grundlos Geld in den Rachen werfen, will ich auch nicht.

Die GEMA selbst empfahl mir lediglich mich anzumelden. Als ich noch einmal nachhakte, emfpfahl die GEMA alle beteiligten Personen sollten sich anmelden. Auf meine eigentliche Frage, ob eine Nichtanmeldung von Nachteil wäre, wurde nicht im geringsten eingegangen.

Ich hoffe Ihr könnt mir bessere Auskunft erteilen.
 
:welcome:

Ein Nachteil wie zum Beispiel, dass Radiosender nur Lieder in ihre Rotation aufnehmen, wenn die Vergütung über die GEMA geregelt ist. Das wurde mir mal erzählt, könnte aber auch kompletter Unsinn sein. Aber gibt es solche oder ähnliche Nachteile?

Ja, das gibt es. Andere wiederum machen da auch gern einmal eine Ausnahme.

Aber gerade kleinere (lokale) Sender spielen dann doch ab und an auch einmal einen Track von einer Demo-CD anlässlich einer Konzertkartenverlosung des Künstlers.
 
Ein Nachteil wie zum Beispiel, dass Radiosender nur Lieder in ihre Rotation aufnehmen, wenn die Vergütung über die GEMA geregelt ist. Das wurde mir mal erzählt, könnte aber auch kompletter Unsinn sein. Aber gibt es solche oder ähnliche Nachteile?

Ein Labelcode (GVL) ist hier wichtig, setzt GEMA-Mitgliedschaft natürlich voraus.

Ansonsten spielen manche Radiosender die Lieder auch ohne Labelcode, allerdings musst Du dann denen erst extra eine Genehmigung erteilen und bekommst auch kein Geld.
 
Vielen Dank für Eure schnellen und informativen Antworten. Eine GEMA-Mitgliedschaft erscheint also schon sinnvoll. Und wer weiß - mit etwas Glück bekomme ich den Jahresbeitrag ja auch wieder raus.
 
Ein Nachteil wie zum Beispiel, dass Radiosender nur Lieder in ihre Rotation aufnehmen, wenn die Vergütung über die GEMA geregelt ist. Das wurde mir mal erzählt, könnte aber auch kompletter Unsinn sein. Aber gibt es solche oder ähnliche Nachteile?

Ein Labelcode (GVL) ist hier wichtig, setzt GEMA-Mitgliedschaft natürlich voraus..

Ach ja? Könntest Du dazu einen Link posten?
In den mir bekannten Quellen finde ich diverse Möglichkeiten, ohne GEMA-Mitgliedschaft an einen gültigen LC zu kommen.

Ansonsten spielen manche Radiosender die Lieder auch ohne Labelcode, allerdings musst Du dann denen erst extra eine Genehmigung erteilen und bekommst auch kein Geld.

Darauf sollte man wirklich achten. Nur eine CD zu schicken, auf der mit keiner Silbe vermerkt ist, wie die Urheberrechte geregelt sind, ist sinnlos, kein Radiosender würde das Risiko eingehen, sowas zu spielen.

Am einfachsten ist eine deutlich sichtbare Lizenzierung nach Creative Commons, der man eine Klausel hinzufügt, die das Abspielen des Tonträgers in Radioprogrammen pauschal erlaubt. Macht man es so, kann man CC mit NC-Klausel verwenden. Das ist: private Nutzung und Weitergabe erlaubt, jegliche kommerzielle Nutzung genehmigungspflichtig/erst mal verboten.

@bleething

Eine GEMA-Mitgliedschaft kann sich lohnen, wenn man in den Medien in die Rotation kommt und/oder ausgedehnte Touren mit möglichst großer Reichweite spielt, bei denen man vor allem sowas wie Open Air / Stadtfeste beschallt, bei denen ohnehin GEMA gezahlt wird.

Problem: wenn Du einmal drin bist, kannst Du nichts (in Worten: nichts) mehr machen, ohne es bei der GEMA zu melden. Bei Projekten, die nicht unter GEMA fallen möchten, musst Du dann draußen bleiben. Und Du kannst auch Deine eigenen Sachen nicht mehr ohne Gebühren an die GEMA und Kontrolle durch die GEMA in irgend einer Form (eigene Webseite etc) veröffentlichen.
 
Okay vielleicht etwas falsch formuliert, aber was bringt ein Labelcode OHNE GEMA?

Außerdem müssen nicht "alle" eigenen Werke bei der GEMA gemeldet werden, nur welche die auch kommerziell Sinn machen. Zumal man unter anderen Pseudos produzieren kann...
 
Das ich alle meine Werke bei der GEMA anmelden muss, ist der ausschlaggebende Punkt, dass ich mich jetzt doch dagegen entschieden habe dem Verein beizutreten. Das sehe ich als Einschränkung ein, die die positiven Aspekte deutlich überschattet.

@Chama

Die GEMA schreibt aber auf ihrer Seite:

Frage: Muss ich ALLE meine Werke bei der GEMA anmelden?

Antwort: Ja. Zumindest alle, von denen zu erwarten ist, dass sie gesendet, live aufgeführt oder in anderer Form veröffentlicht werden.

Auch den Hinweis, dass man unter anderen Pseudonymen schaffen kann, halte ich rechtlich gesehen für falsch. Man ist dazu verpflichtet seine Werke anzumelden, egal ob man sich A, B oder C nennt.
 
Problem: wenn Du einmal drin bist, kannst Du nichts (in Worten: nichts) mehr machen, ohne es bei der GEMA zu melden. Bei Projekten, die nicht unter GEMA fallen möchten, musst Du dann draußen bleiben. Und Du kannst auch Deine eigenen Sachen nicht mehr ohne Gebühren an die GEMA und Kontrolle durch die GEMA in irgend einer Form (eigene Webseite etc) veröffentlichen.


ein grund für mich da NIE mitglied zu werden
 
Das ich alle meine Werke bei der GEMA anmelden muss, ist der ausschlaggebende Punkt, dass ich mich jetzt doch dagegen entschieden habe dem Verein beizutreten. Das sehe ich als Einschränkung ein, die die positiven Aspekte deutlich überschattet.

Und wie willst Du dann bitteschön Einnahmen durch Deine Musik erzielen?

Durch MP3-Verkäufe?!

Ohne GEMA nehmen Dich die meisten CD-Compilation-Ersteller nicht mit auf.

Ich kenne genügend Leute die trotz GEMA MP3-Snippets auf ihrer Seite haben, auch von Tracks die nicht bei der GEMA gemeldet sind. Ebenso machen die auch öfter Werbemusik die unter einem anderen Pseudonym veröffentlich wird und nicht bei der GEMA gemeldet wird (ansonsten würde es ja für das werbende Unternehmen ziemlich teuer).
 
Vielen Dank für Eure schnellen und informativen Antworten. Eine GEMA-Mitgliedschaft erscheint also schon sinnvoll. Und wer weiß - mit etwas Glück bekomme ich den Jahresbeitrag ja auch wieder raus.


ich habe noch nie Mitgliedsbeiträge bei denen bezahlt, weil die das automatisch immer verrechnen.

Psyudonyme musst du auch bei der GEMA anmelden. Hier darf es keine namensgleichheiten geben. Also kein Dieter bohlen als psydonym. Wenn du natürlich wirklich so heisst ist das dann dein mitgliedsname und musst dir ein anderes psudonym suchen.

Natürlich darfst du auf deiner Homepage Songs einstellen die auch nur von selbst sind. Man muss der GEMA dann nur die homepage mitteilen.

Ein künstler hat mit GEMA nix zu tun, der ist wie ein Instrument. Wird gekauft und bezahlt. Der verdient sein Kohle hinter durch die Gagen.
 
@Bumsbirne:

Ich rede natürlich nicht von GEMA-Pseudonymen. Wenn ich für eine Werbejingle die Musik mache oder für einen TV-Spielfilm, dann steht eben bei Künstler nicht mein bürgerlicher Name oder mein GEMA-Pseudonym da, sondern einfach irgendein fiktiver Name und die Sache läuft GEMA-frei.

Eigene Songs darf man nicht auf der Homepage bereitstellen, lediglich Ausschnitte davon. Und dann darf die Seite auch nur einen privaten Charakter haben, man darf nichtmal Links zu Amazon, Musicload usw. setzen.

Ansonsten ist jetzt auch nicht klar welche Rolle genau der Threadersteller spielt. Ob er in einer Band ist... oder nur irgendwo mitwirkt... oder sogar die "federführende" Person des Projekts ist usw.
 
Chama schrieb:
Eigene Songs darf man nicht auf der Homepage bereitstellen, lediglich Ausschnitte davon. Und dann darf die Seite auch nur einen privaten Charakter haben, man darf nichtmal Links zu Amazon, Musicload usw. setzen.

Woher stammt diese Information?
 
Ansonsten ist jetzt auch nicht klar welche Rolle genau der Threadersteller spielt. Ob er in einer Band ist... oder nur irgendwo mitwirkt... oder sogar die "federführende" Person des Projekts ist usw.

In diesem Fall bin ich, wie oben schon gesagt, Komponist und Texter. Neben diesem Projekt, das Chancen auf kommerziellen Erfolg hat, spiele, komponiere und texte ich noch in zwei Bands und komponiere und texte noch in einem Soloprojekt.

Eine GEMA Mitgliedschaft würde sich deutlich einschränkend auf meine Band- und Soloprojekte auswirken.

Eine Lösung um sowohl uneingeschränkt im kleinen Rahmen, also mit meinen Bands und solo, Musik zu schaffen und aufzuführen, als auch die Vergütungen des kommerziellen Projektes einzustreichen, sehe ich leider nicht.

Ich werde mich von einem Juristen meines Vertrauens mal beraten lassen. Bin aber weiterhin für Eure Gedanken und Erfahrungen empfänglich und dankbar.
 
@Bumsbirne:

Ich rede natürlich nicht von GEMA-Pseudonymen. Wenn ich für eine Werbejingle die Musik mache oder für einen TV-Spielfilm, dann steht eben bei Künstler nicht mein bürgerlicher Name oder mein GEMA-Pseudonym da, sondern einfach irgendein fiktiver Name und die Sache läuft GEMA-frei.

Man kann auch mit der U-Bahn fahren, ohne einen Fahrschein zu kaufen. Solange einem keiner einen Ausweis vor die Nase hält und den Fahrschein sehen will, ist das kein Problem.

Im Ernst: ich habe dieses Problem eindeutig und abschließend in einem Briefwechsel mit den Anwälten der GEMA geklärt:

Ein GEMA Mitglied darf nicht unter Pseudonym Musik veröffentlichen, ohne zu melden. Kommt das heraus (weil die GEMA z.B. beim entsprechenden Projekt scharf nachwäscht), ist eine Vertragsstrafe und Nachzahlung fällig.

*Jede* Veröffentlichung gilt als Verwertung und die GEMA geht dann *immer* von einem Aufkommen von Tantiemen aus.

Ach so: und jeder Musiker, der als GEMA-Mitglied auf einer Aufnahme mitspielt, muss das Anmelden, es sei denn er/sie spielt 1:1 ein komplett auskomponiertes Arrangement runter. Jeder kreative Eigenanteil, sei es eine Transposition, sei es eine selbst improvisierte Bridge gilt als Bearbeitung.
Bei einem Remixer ist die Lage klar: schon das Einblenden/Ausblenden einzelner Spuren, geschweige denn das Einbauen neuer Samples oder Löschen oder Loopen von vorhandenen ist eindeutig Bearbeitung und meldepflichtig.


Eigene Songs darf man nicht auf der Homepage bereitstellen, lediglich Ausschnitte davon. Und dann darf die Seite auch nur einen privaten Charakter haben, man darf nichtmal Links zu Amazon, Musicload usw. setzen.

Aus Sicht der GEMA gibt es keine "private Homepage". GEMA-Mitglieder können ein begrenztes Kontingent von Stücken bei der GEMA beantragen, die als Ausschnitte auf der eigenen Webseite stehen dürfen. Es muss dann aber auch die eigene Webseite sein. Wer glaubt, er dürfe das Kontingent auch auf Portalen wie MyOwnMusic oder gar Jamendo nutzen, irrt sich sehr.

Es ist immer wieder erstaunlich, wie blauäugig sich viele GEMA-Freunde ihre eigene Zwangssituation schönreden. Mag sein, dass man einige Sachen machen kann, die nicht dem Vertrag mit der GEMA entsprechen. Mag sogar sein, dass die GEMA einiges stillschweigend duldet. In jedem Fall schlägt sie aber zu, sobald aus kleinen Fluchten das fette Geschäft wird.

Was meinst Du, was von Deiner Gage übrig bleibt, wenn Du einen Werbeclip vertonst, nicht anmeldest und der Clip dann im TV landet? Für Spielfilme gibt es die Möglichkeit, den Auftrag bei der GEMA zu melden und ausdrücklich aus der Verwertung herauszunehmen. Das gilt dann aber nicht mehr, wenn der Film im Fernsehen läuft oder wenn der Soundtrack extra veröffentlicht wird.
 
Ein GEMA Mitglied darf nicht unter Pseudonym Musik veröffentlichen, ohne zu melden. Kommt das heraus (weil die GEMA z.B. beim entsprechenden Projekt scharf nachwäscht), ist eine Vertragsstrafe und Nachzahlung fällig.

Glaubst Du die GEMA macht sich die Mühe und sucht nach Mitgliedern die nebenbei unter fiktiven Namen was für ein Projekt produziert haben?

Wenn ein Musikbett für einen TV-Werbesport GEMA-frei ist, dann ist es auch so und da kann und darf die GEMA auch nicht "weiterbohren".

Aus Sicht der GEMA gibt es keine "private Homepage".

Aber es gibt aus deren Sicht "nichtkommerzielle Websites".

Was meinst Du, was von Deiner Gage übrig bleibt, wenn Du einen Werbeclip vertonst, nicht anmeldest und der Clip dann im TV landet?

Die GEMA bekommt das in 99,9% der Fälle nicht mit, sofern sich die Beteiligten nicht total dumm anstellen.

Was würde wohl von meiner "Gage" übrig bleiben, wenn die Werbeagentur auch noch GEMA abführen müßte?! :)
 
Die GEMA bekommt das in 99,9% der Fälle nicht mit, sofern sich die Beteiligten nicht total dumm anstellen.

Die Verkehrsbetriebe bekommen es auch meist nicht mit, wenn jemand ohne Fahrschein unterwegs ist. Wenn man sich nicht dumm anstellt, kann man noch viel mehr schöne Dinge machen, die man eigentlich nicht darf bzw. wie im Falle GEMA, die man vertraglich versichert hat, nicht zu tun.


Was würde wohl von meiner "Gage" übrig bleiben, wenn die Werbeagentur auch noch GEMA abführen müßte?! :)

Gute Frage -- glaubst Du im Lichte dieser Tatsachen wirklich, dass man Einsteigern so ohne weiteres empfehlen sollte, in die GEMA einzutreten? Dass es ganz "natürlich" ist, in der GEMA zu sein?
 
zettberlin schrieb:
... jeder Musiker, der als [g=119]GEMA[/g]-Mitglied auf einer Aufnahme mitspielt, muss das Anmelden, es sei denn er/sie spielt 1:1 ein komplett auskomponiertes Arrangement runter. Jeder kreative Eigenanteil, sei es eine Transposition, sei es eine selbst improvisierte Bridge gilt als Bearbeitung.

Interessehalber: Könntest Du für diese Information bitte die Quelle angeben? Stammt das ebenfalls aus dem von Dir zitierten Briefwechsel (es wird aus Deinem Beitrag nicht ganz klar, ob das noch dazugehört), oder gibt es dafür eine andere - und für jeden einsehbare - Quelle? Danke!
 
zettberlin schrieb:
... jeder Musiker, der als GEMA-Mitglied auf einer Aufnahme mitspielt, muss das Anmelden, es sei denn er/sie spielt 1:1 ein komplett auskomponiertes Arrangement runter. Jeder kreative Eigenanteil, sei es eine Transposition, sei es eine selbst improvisierte Bridge gilt als Bearbeitung.

Interessehalber: Könntest Du für diese Information bitte die Quelle angeben? Stammt das ebenfalls aus dem von Dir zitierten Briefwechsel (es wird aus Deinem Beitrag nicht ganz klar, ob das noch dazugehört), oder gibt es dafür eine andere - und für jeden einsehbare - Quelle? Danke!

Es gibt leider keine so explizite Quelle. Ich hatte direkt bei der GEMA nachgefragt, wie das Mitspielen von GEMA-Mitgliedern in einem nicht komplett auskomponierten Stück zu bewerten ist. Dabei hatte ich genau die weit verbreitete Legende zitiert, dass kleinere Eigenbeiträge (wie eine selbst improvisierte Kadenz oder Bridge) nicht meldepflichtig seien. Und damit auch das fertige Stück nicht gemeldet werden müsste:

Zitat:
"Eine körperliche Festlegung, etwa in Noten oder auf Tonträgern ist nicht erforderlich, auch die Improvisation ist schutzfähig." [in: "Urheberrecht: Kommentar", Hrsg: Gerhard Schricker, §2, Rn. 118]. Improvisationen sind somit grundsätzlich als urheberrechtlich schutzfähige Werke anzusehen.
Zitat Ende

Als Beispiel für eine Improvisation hatte ich den Fall angegeben, dass Gastmusiker in einem fertig komponierten aber nicht im Detail arrangierten Stück, eine Linie auf ihrem Instrument teilweise improvisiert spielen.

Und weiter:

Zitat:
Sofern es sich um Improvisationen zu vorbestehenden urheberrechtlich geschützten Werken handelt, sind diese Improvisationen als abhängige Bearbeitungen anzusehen.
Zitat Ende

Als "Improvisation" versteht die GEMA also nicht nur das Erschaffen eines neuen Stücks aus dem Stehgreif, sondern auch das improvisierte Mitspielen in einem fertigen Stück.

In der Antwort wurde ich übrigens gebeten, eventuelle GEMA-Gastmusiker deutlich darauf hinzuweisen, dass sie Teilnahmen an Aufnahmesessions mit Jamcharakter unbedingt melden sollen.


Ich denke, dass die Situation mit der Rechtsauffassung der GEMA nicht besser wird, wenn man die von der GEMA aufgestellten Regeln ganz locker ignoriert. Schließlich ist niemand gezwungen, in den Verein einzutreten, auch wenn es in vielen Situationen Druck in diese Richtung gibt.
Letztlich steht immer der Name eines Einzelnen unter dem Vertrag mit der GEMA und pacta sunt servanda.
 
Danke für die Erläuterung. Die Frage "Improvisation oder nicht" steht zwar für mich nicht so sehr im Vordergrund, es ist aber dennoch interessant, wie "Improvisation" hier eingestuft wird (wobei die Trennlinie zwischen Improvisation, Komposition und Bearbeitung in konkreten Einzelfällen ohnehin nicht leicht zu ziehen ist).

Und was den Leitsatz "pacta sunt servanda" angeht, stimme ich Dir zu: Denn wenn die ganze Diskussion am Ende nur auf die Frage hinausläuft, wie man am geschicktesten vertragsbrüchig wird (Motto: "Es merkt ja in 87,94% der Fälle ohnehin keiner, wenn man sich nicht daran hält"), dann mag der eine oder andere das vielleicht als die pragmatischste Lösung betrachten. Bloß kann man sich dann auch die Frage nach der "korrekten" Vorgehensweise von vornherein sparen.
 

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