Nachdichtungen

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Hallo @all

Nun hat jemand aus unserer Runde eine Nachdichtung zurück gezogen. Wie mir scheint, aus gutem Grund. Aber so einfach ist das ALLGEMEINE Problem gar nicht, wie der spezielle Löschvorgang vorspiegeln mag.

Nachdichtungen müssen vom Originalautor genehmigt werden.Das ist wohl jedem klar. Dazu kann man bei der GEMA nach den Autoren suchen. Und gegebenenfalls telefonisch den jeweiligen Rechteinhaber erfragen. Dann schickt man seine Bitte dahin, verbunden mit einer Rückübersetzung der Nachdichtung in die jeweilige Landessprache des Originaldichters.

Ob genehmigt wird, ist tatsächlich ungewiß. Manchmal ist der Originaldichter (oder sein(e) Rechtsnachfolger) nicht erreichbar. Manchmal lehnt er generell oder in diesem Falle speziell eine Nachdichtung ab.

Aber was, wenn Genehmigung erfolgt? Angloamerikanische Künstler lehnen in der Zwischenzeit zu 99% eine finanzielle Mitbeteiligung ab. Ja sogar eine Nennung in den Credits wrd oft untersagt. Das heißt: Der dt. Künstler veröffentlicht die Nachdichtung. Aber der Nachdichter darf (teilweise) nicht genannt werden UND er wird zu 99%NICHT an den Tantiemen beteiligt.

Wie eng es werden kann, zeigt ein Vordruck eines internationalen Musikverlages, der mich für die mir genehmigten Nachdichtungen darauf hinwies, daß ich meine Nachdichtung ohne zusätzliche Genehmigung nicht mal auf meiner eigenen Website veröffentlichen darf. Und (und das ist allerdings logisch), dass ich nirgendwo den Abdruck meines dt. Textes genehmigen darf. Alles dem Originalverlag vorbehalten.

Lösung:
1. Man vereinbart für den Verkauf von Tonträgern Mitbeteiligung, Verkaufslizenzen.
2. Man vereinbart darüber hinaus mit den entsprechenden dt. Interpreten Auftragshonorare, die etwas für die entgangenen Live und Medientantiemen entschädigen.

3. denn für Live- oder Medienauftritte greift eine solche Regelung natürlich nicht.

Es gibt DA illegale Lösungen der Art, daß dt. Interpret und Autor ZUSÄTZLICH auf der Gemaliste einen gemeinsamen Titel anmelden, der gar nicht gespielt wird. Das ist natürlich Betrug an der Gema, den ICH ablehne!!! - Ich wollte aber bei meiner Analyse diese illegale Lösung nicht unerwähnt lassen.

Man sieht also, daß Nachdichtungen bei angloamerikanischen Songs zum zweischneidigen Schwert geworden sind.

Es gibt natürlich Autoren, die für Nachdichtungen eine faire Mitbeteiligung akzeptieren. (Da ich ebenfalls bereits nachgedichtet wurde, kann ich sagen, ich zähle zu diesen Künstlern.) Auch gewährte mir ein amerikanischer Star Mitbeteiligung. Und mehrere osteuropäische Künstler ebenfalls.

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So ihr Lieben. Ich wollte das nicht bei "Musikrecht" veröffentlichen, weil vermutlich einige Texter dort nicht mitlesen und DAS Thema Musiker eher nur tangiert. Ein Indiz mehr, daß EIN Texterforum recht schmal für alle Texterprobleme ist.

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P.S. Bitte nicht mehr auf den gelöschten Beitrag beziehen. Sondern allgemein bleiben.
 
Interessant, dass es für Nachdichtungen eine Regelung gibt, wusste ich nicht. Hab ich mir aber auch noch keine Gedanken darum gemacht.

Wie immer bei sowas wird es Grenzfälle geben, wo es nicht mehr leicht zu entscheiden ist, ob es sich um eine Nachdichtung oder nur um ein ähnliches Werk handelt. "Einfach" ist es eigentlich nur wenn der Interpret das Werk offiziell als "Nachdichtung" fährt. Ja aber selbst dann ist es nicht einfach, interessant, interessant...
 
Koolkolle,

Du hast mich wahrscheinlich falsch verstanden.

JEDE Übertragung in eine fremde Sprache ist genehmigungspflichtig. Wie oben beschrieben. Egal, ob man es Übersetzung oder Nachdichtung nennt. Da ja silbengetreu "übersetzt" wird, kommt jede dieser Textübersetzungen einer Nachdichtung gleich. (Ich zum Beispiel versuche absolut am Originaltext zu bleiben, der ja {bei mir} meistens ein Welthit ist)

Nein, es gibt keine Sonderregelungen, Grenzregelungen für Übersetzungen, Nachdichtungen. Ich kenne vom Original abweichende Nachdichtungen. DIESE haben es meist sehr, sehr schwer, genehmigt zu werden. Alles klar?

P.S.: Eine Übersetzung gleicht einer musikalischen Bearbeitung. Die ist ebenfalls genehmigungspflichtig. Das ist im Urheberbearbeitungsrecht geregelt!

Genehmigungsfrei ist nur das originalgetreue Nachspielen, Covern. Aber DAS ist aus o.g. Gründen bei einem Text ausgeschlossen. Jede Übersetzung bearbeitet, verändert etwas den Sinn des Originaltextes.
 
P.S.: Eine Übersetzung gleicht einer musikalischen Bearbeitung. Die ist ebenfalls genehmigungspflichtig. Das ist im Urheberbearbeitungsrecht geregelt!

Das leuchtet ein.

Macht ja auch Sinn.

Mit Grenzfällen meine ich viel mehr zufällige Ähnlichkeiten, die als Übersetzung, Nachdichtung oder ähnliches geahndet werden könnten.
 
Du meinst, daß ein eindeutig eigener Song Analogien zu einem internationalen Song aufweist? Also einen Plagiatsverdacht? Da ginge es um vermeintlichen Betrug. Das wäre ein anderes Problem.

Die Genehmigung der Übersetzung folgt einer anderen Überlegung: Der Originalautor schützt sich so vor einer, meist ungewollten, Verfälschung, vor einem Mißbrauch seines originalen Textes.

Gleichzeitig hat er natürlich das Recht, anderen Personen generell die Übersetzung zu verbieten. - Bei meiner Arbeit sind mir beispielsweise Autoren begegnet, die laut Verlag angeblich generell Nachdichtungen verbieten (z.B.: Bruce Springsteen). Ob das noch gilt, ob die Verantwortung für derartige Aussagen Verlagsmitarbeitern tragen... wer weiß.
 
@artname
kann ich nur unterstreichen was Du schreibst !

Ich hab schon des Öfteren für englische Songcovers deutsche Texte geschrieben.
Für die Veröffentlichung beim Presswerk musste ich dafür immer von den Urhebern - Texter und Komponist - die schriftliche Genehmigung einholen. Ohne Genehmigung keine Lizenz !
Keine Lizenz, keine Freigabe zur Vervielfältigung !
 

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