MwSt und Gewerbe

psboy

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Hi!

Für eine Musik-Produktion, nimmt man da 16% oder 7% Mehrwertsteuer? Habe gehört, daß künstlerische Tätigkeiten irgendwie nur mit 7% besteuert werden. Aber ist eine Produktion künstlerisch? Hm ...

Desweiteren würde mich mal interessieren, ob ich für die Rechnung vorher ein Gewerbe anmelden muß, oder kann ich das später auch noch tun?

Gruß und Dank,
PSBoy
 
hi !
geh mal davon aus, dass musik machen z.b für einen tv jingle oder für etwas ähnliches als dienstleistung angesehen wird, daher würde ich auf 16 % tippen !

hab jedenfalls noch nie sonst 7% gesehen ausser beim großhandel bei lebensmitteln ;)

desweiteren zum gewerbe:

1. du darfst ohne gewerbeanmeldungen gar keine rechungen schreiben. du bist erst nach
bestätigung des jeweiligen finanzamtes berechtigt ! alles andere wäre "schwarz" :-D

2. mwst richtet sich danach, was du für eine form des gewerbes angemeldet hast.

z.b. auf der rechung eines kleingewerbes sollte keine mwst stehen, da dies nur auf andere gewerbearten zutrifft. tust du es doch bist du automatisch auch kein "kleingewerbe" mehr und darfst latzen wie alle anderen auch. also keine begünstigungen.

desweiteren musst du dich auch mit dem kunden einigen, da er auch automatisch, wenn keine mwst bzw. vorsteuer auf deiner rechung
steht die rechung "nicht" absetzen kann z.b


naja ... ich denke das reicht dir erstmal :-D


c`Ya
stamp !
 
Hi!

Danke für Deine Antwort!

Also ich wills ja versteuern, hab aber das Gewerbe noch nicht. Und man kann ja auch 1 Jahr rückwirkend alle möglichen Sachen absetzen, reicht es dann nicht, wenn ich mich später anmelde? Ich muß es ja eh erst nächstes Jahr versteuern ... oder?

Hm ...

Gruß und Dank,
PSBoy
 
Hi, das Anmelden ist doch kein Akt.
Du gehst sum Bürgermeisteramt und zahlst 15 Euronen und fertig. Den Anmeldebogen kannst du dir in Regel auf der Internetseite dein Gemeinde runterladen.

mfg Jack
 
Hallo !

Kurzer Einwurf eines Buchhalterfritzen ! Ich nehm keine Rechnung eines Lieferanten mehr an, wo nicht eine gültige Steuernr. und das entsprechende FA vermerkt ist !

Alles andere wird bei einer Prüfung durchs Finanzamt echt hakelig !

Ach ... wenn Du ein Gewerbe anmeldest werden auch evtl. (ich weiß nicht wie es im Musikbiz ist ) Pflichtbeiträge zu IHK, HWK, BG etc. und pp. fällig ! Das kann sich leppern ! Erst informieren !

Bis dann
 
ACHTUNG! Trotzdem Stamp nahe Bonn wohnt, sind seine Infos nicht ganz korrekt. Wahrscheinlich weil die Regierung schon zu uns nach Berlin gezogen ist... ;-)

also:
1. du darfst ohne gewerbeanmeldungen gar keine rechungen schreiben. du bist erst nach bestätigung des jeweiligen finanzamtes berechtigt ! alles andere wäre "schwarz"

falsch. Ein nicht zulassungspflichtiges Gewerbe kannst Du 6 Monate lang führen, <b>bevor</b> Du es anmeldest.

Allerdingst stimmt das, was mein Vorredner sagt: Die Steuernummer muß auf die Rechnung. In der Gründungsphase reicht aber der Hinweis, daß die Anmeldung erfolgt.

2. mwst richtet sich danach, was du für eine form des gewerbes angemeldet hast.

falsch. Es gibt gar keine "Formen" von Gewerbe. Alle Grenzen sind schwammig, im Zweifel Ermessensentscheidungen (des Finanzbeamten) und richten sich nach Umsatz und/oder Gewinn im Vorjahr.

auf der rechung eines kleingewerbes sollte keine mwst stehen, da dies nur auf andere gewerbearten zutrifft.

Es ist vom ersten Tag an Deine Entscheidung, ob Du die Mehrwertsteuer ausweist oder nicht, die kann aber nicht immer revidiert werden und schon gar nicht im Lauf eines Geschäftsjahres. Tust Du dies nicht, darfst Du auch keine Vorsteuer ziehen. Es ist in diesem Fall guter Ton, auf jeder Rechnung/Angebot darauf hinzuweisen.
<br><br>Bei einem schon eingeführten Geschäft lohnt es sich auf jeden Fall, die MwSt. auszuweisen.
Faustregel für die Startphase: <b>Tätigst Du Einkäufe, die mehwertsteuerpflichtig sind, solltest Du in jedem Fall selber auch die MWst. ausweisen</b>.

Wichtig: Als Kleinunternehmer kannst Du vereinbaren, daß die Umsatzsteuervoranmeldung einmal pro Vierteljahr statt monatlich abgegeben wird. Die (Umsatz-)Grenze für die monatliche Abgabe deer UstVA weiß ich nicht mehr, aber mich haben sie noch nicht aufgefordert, Du kannst also ruhig loslegen.

DENK DARAN: Die MWsT ist ein durchlaufender Posten, die mußt Du also auf Deinen hoffentlich kalkulierten Preis <b>draufschlagen</b>, damit Dir kein Schaden entsteht!

tust du es doch bist du automatisch auch kein "kleingewerbe" mehr und darfst latzen wie alle anderen auch. also keine begünstigungen.

Ich wüßte nicht, was es für "begünstigungen" für Leute gibt, die keine Mehrwertsteuer ausweisen. Vielleicht kann sich stamp ja noch mal äußern.

Schau mal auf GruenderLINX, da steht allerhand zu diesen und anderen Themen.

Ansonsten frage einfach hier.

Viele Grüße

CJ
 
Hi,

ich auch nochmal kurz:

Wenn du ne Musikproduktion fährst - nicht Interpret, Komponist oder Texter bist - dürfte das mit dem Urheberrecht eher nicht zutreffen. Als Produzent bist du in der Regel kein Künstler. Müßte im Einzelfall aber genau geprüft werden. Im Zweifelsfalle sollte dir das Finanzamt schriftlich bestätigen, welchem Steuersatz du als Dienstleister unterliegst. Ist wichtig, damit du z.B. nicht MWSt nachzahlen darfst, die du gar nicht eingenommen hast.

Wenn du dir aber Gedanken über die Umsatzsteuer machst und noch kein Gewerbe angemeldet hast, ist irgendetwas falsch. So rum wird ein Schuh draus:

Du machst ernsthaft Produktionen und hast die Absicht, damit mittelfristig Geld zu verdienen. Dann musst du ein Gewerbe anmelden. So, und wenn du das getan hast, dann kriegst du einen Fragebogen vom Finanzamt, in dem du, falls du Kleinunternehmer bist, die Wahl hast, Umsatzsteuer zu berechnen und Vorsteuer erstatten zu lassen, oder eben nicht. Bist du schon Großunternehmer ;-), haste keine Wahl, dann bist du UmsSt-pflichtig.

Ich hoffe, ich hab nichts vergessen, warn langer Tag. Gute N8.

Gruß Rainer
 
hi @ all

... ja muss mich korrigieren !

hatte meine aussagen etwas zu oberflächlich formuliert.
Ist natürlich tödlich im Wald des §-Dschungels.

Natürlich gibt es keine andere Gewerbearten, gibt nur verschiedene Gesellschaftsformen :)
Das mit der Gewerbeanmeldung ist auch richtig hab nachgesehen.
auf der rechung eines kleingewerbes sollte keine mwst stehen, da dies nur auf andere gewerbearten zutrifft.
etc.

Etwas unglücklich formuliert die nächsten 3 aussagen von mir.
Ich mach es knapp ... geht auch in einem abwasch da es sich nur um ein thema dreht !

Es ging um das Thema der Ausweisung mwst bei Kleingewerbe.
Desweiteren wollte ich nur das Kleingewerbe differenzieren.
Kleinunternehmer bzgl. USt und VSt (Vorgänger hat es ja das Thema umrissen).
Achso "Begüstigungen" war das falsche Wort. Eher hätte da stehen müssen "Vorteile" des Kleingewerbes.

Vorteile liegen auf der Hand:
Ich sehe es als wichtig an, Kleingewerbe bzw. Kleinunternehmer (ich glaube letzteres ist richtig) zu differenzieren, da es einem Arbeit ersparen kann, je nachdem sollte man
es vorher abwägen, ob sich der Aufwand für eine Umsatzsteuererklärungen lohnt !!!!!!!!!!!!!! Warum sollte man für ein paar hundert Euro im Jahr mir die Mühe machen ? Wenn wir es mal genau nehmen.

Wer einfach nur ein paar flocken verdienen will nebenbei ist mit dem Kleingewerbe bzw. Kleinunternehmer besser bedient.

Desweiteren kann man aber auch auf dieses Privileg verzichten bzw. verzichtest automatisch, sobald du eine mwst auf deiner rechung auszeichnest.
Danach bist du auf eine gewisse Zeit da dran gebunden ... ich glaub 5 oder 7 jahre

Hab leider, wie jetzt auch net, immer mein Unterlagen hier & vor allem net meine Bücher ...

Sorry für das Missverständnis @psboy, aber ist ja gut das einige leute auch noch zwischen den zeilen lesen - mache das auch ... :D

So ist spät muss in die Heia !
... hoffe es war alles verständlich !
... ich muss weg !

C`Ya
Stamp

PS:
@CJ Umzug nach Berlin war, ist und bleibt Steuerverschwendung. Und trotzdem Ihr es vor der Nase habt, macht Ihr auch nix besser ! :-D
Schon gar keine Steuern :-D - Wie man in den Medien hört & am eigenen Geldbeutel erfahren muss !
 
wow ... vielen Dank für Eure Antworten! Hab mal ein Paar Fragen dazu:

Wenn ich MwSt berechne, muß ich monatlich eine Steuererklärung machen und sonst nicht?

Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer, Mehrwersteuer und Gewerbesteuer?

Ich will das Gewerbe mit einem Freund zusammen machen. Eben so eine Art Produktionsgesellschaft. Das bedeutet, ich muß ein Gewerbe anmelden und er, oder machen wir das zusammen? Wie versteuern wir dann die Einnahmen? Muß das jeder für sich machen?

Ziemlich kompliziert, hab ich den Eindruck ...

Vielen Dank auf jeden Fall für Eure Hilfe!!

Gruß aus Berlin ;-)
PSBoy
 
Wenn ich MwSt berechne, muß ich monatlich eine Steuererklärung machen und sonst nicht?

Steuererklärung gibt es immer nur einmal im Jahr, und zwar jeweils pro Steuerart extra. Zuerst zur MWst.

Wenn Du die MwSt berechnest, müßtest Du eigentlich monatlich die <b>Umsatzsteuervoranmeldung</b> abgeben. Das ist ein Formular, auf dem steht, vieviel Umsatz Du gemach hast und wieviel Mehwertsteuer Du eingenommen hast sowie wieviel Geld Du ausgegeben und wieviel Vorsteuer Du gezahlt hast. Die Differenz daraus ist entweder eine Nachzahlung ans Finanzamt (Du hast mehr Geld eingenommen als ausgegeben) oder eine Rückzahlung (kommt in der Gründungsphase oder sonst in schlechten Zeiten häufig vor).

Nach Ergebnissen des Vorjahres - die bei Dir ja gar nicht vorliegen - kannst Du jedoch die Voranmeldung einmal pro Quartal einreichen, bis Dein Jahresumsatz eine bestimmte Grenze überschritten hat. Die UStVA muß bis zum 10. des Folgemonat beim FA sein, also am 10. Januar, 10. April, 10. Juli und 10. Oktober. Die Formulare, wenn Du es manuell machen willst, gibt's beim Finanzamt. Sonst kann ich nur empfehlen, ein einfaches Buchhaltungsprogramm zu besorgen, es macht Dir eine einfache UStVA automatisch.

Am Ende des Jahres gibt es eine Umsatzsteuererklärung, die durchaus von der Summe der vier (oder 12) UstVA's abweichen kann. Aber an sich ist es wieder das gleiche, nur über ein ganzes Jahr und auf einem anderen Formular.


Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer, Mehrwersteuer und Gewerbesteuer?

Also: Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer und Vorsteuer ist ein und dasselbe, nur aus unterschiedlicher Sicht. Es ist die Steuer, die zwar vom Umsatz gerechnet wird, aber nur den Gewinn belegt. Und zahlen tut sie im Prinzip nur der Endverbraucher, der selber nicht vorsteuerberechtigt (=umsatzsteuerpflichtig) ist. das ist eine Steuer des Bundes.

Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer und ist von Ort zu Ort unterschiedlich (Hebesatz!) und außerdem noch progressiv. Über den Daumen gepeilt beträgt sie in Berlin im unteren Bereich 9% <b>vom Gewinn</b>. Sagt zumindest mein Steuerberater ;-). Für diese Steuer gibt es einen Freibetrag von ca. 25.000 Euro (glaube ich - hab die Unterlagen nicht zur Hand).

Nicht zu vergessen ist natürlich die Einkommensteuer, die sich auch aus dem Gewinn rechnet.

Ich will das Gewerbe mit einem Freund zusammen machen. Eben so eine Art Produktionsgesellschaft. Das bedeutet, ich muß ein Gewerbe anmelden und er, oder machen wir das zusammen?

Du kannst nicht ein Gewerbe zu zweit anmelden. Dafür gibt es Personengesellschaften (GbR) oder Kapitalgesellschaften (GmbH, KG, AG und Derivate).

Ich würde sagen (Vorsicht! Bin mir nicht sicher, aber das Thema ist sehr ernst!) jeder von euch meldet ein Gewerbe mit dem gleichen Geschäftszweck an und dann gibt es eine GbR.

GbR-TIP: Gebt euch die Mühe und schreibt einen Vertrag. "Handschlag-GbRs" sind von vornherein Zeitbomben, und ihr seid ja Freunde und wollt noch lange welche bleiben...

Wie versteuern wir dann die Einnahmen? Muß das jeder für sich machen?

Ja, natürlich. Und zwar danach, was jeder einzelne tatsächlich bekommen hat.


Ach, kommt doch einfach mal auf'n Kaffee vorbei, dann kann ich euch mehr erzählen. Ich habe das Spiel nämlich schon mehrmals durch ;-) Bücher habe ich im Laden auch ein paar... Ihr seid doch aus Berlin, oder habe ich mich da verguckt?

CJ
 
Ach, kommt doch einfach mal auf'n Kaffee vorbei, dann kann ich euch mehr erzählen. Ich habe das Spiel nämlich schon mehrmals durch ;-) Bücher habe ich im Laden auch ein paar... Ihr seid doch aus Berlin, oder habe ich mich da verguckt?

CJ

Das ist ja lieb von Dir :) Kannst mir ja mal eine eMail schicken, dann können wir was verabreden!

Gruß aus Prenzlberg :)
PSBoy
 
Habe dir ne PM geschickt, da die Mail-Adresse nicht öffentlich ist.

CJ
 
von CJ an 18.08.2003 22:08

Zitat:
--------------------------------------------------------------------------------

Aber ist eine Produktion künstlerisch? Hm ...
--------------------------------------------------------------------------------


Siehe hier...

Juhu! Mein 100ster Beitrag!

CJ


OH DU GUTER!!!! :p :p :p :p :p
 

Wer das Kommentar von dragan verstanden hat, bitte erklären oder zumidest einen Denkanstoß geben.

Danke!

CJ
 
ist zu verstehen wie manns spricht :) :-D
 
Hi CJ und psboy,

ich weiß zwar nicht, ob ihr Euch schon getroffen habt ;-), nur ganz kurz noch: Wenn jemand ein Gewerbe anmeldet und sich für die MWSt-Berechnung entscheidet, dann muss er jeden Monat die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Vierteljährlich geht nicht.

Gruß Rainer
 
Vierteljährlich geht nicht.

Hi Rainer,

Recht hast Du. Ich habe schon seit 7 Jahren ein Gewerbe, wurde auch schon ein paarmal geprüft... und hab' <b>noch nie</b> monatlich abgegeben. Und jetzt sehe ich auch wieso es jetzt anders ist. :) Arme Neugründer! Und das soll ein Mittelstandsstandort werden! Alles nur Arschlöcher... :-x

Die monatliche Abgabe gilt somit für das erste Jahr sowie für jedes weitere Jahr, wenn im Vorjahr mehr als EUR 38.350 Gewinn nach 4.3 gemacht wurde.

Aber: Die UstVA ist wirklich kein Problem, zumal sie ja auch nicht endgültig ist und die tatsächliche Steuerschuld sich eh aus der Umsatzsteuererklärung ergibt. Dagegen muß man sich Folgendes vor Augen führen: Man geht zum Lieblingsmusikladen, um sein Studio einzurichten, und läßt dort, sagen wir, 15.000 Euronen. Auf einen Schlag :-( Wäre es nicht schön, davon EUR 2.067 drei Wochen später zurückzubekommen? :) Und sich noch die Vienna Symphonic Library Pro und nen Kasten Bier zu holen? :) Und die Investition in das Buchhaltungsprogramm (90 - 250 EUR) "ist auch schon drin"!

Man muß halt rechnen, was ansteht. Aber langfristig lohnt sichs (fast) auf jeden Fall, die USt auszuweisen.

Gruß

CJ
 

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