Wenn ich MwSt berechne, muß ich monatlich eine Steuererklärung machen und sonst nicht?
Steuererklärung gibt es immer nur einmal im Jahr, und zwar jeweils pro Steuerart extra. Zuerst zur MWst.
Wenn Du die MwSt berechnest, müßtest Du eigentlich monatlich die <b>Umsatzsteuervoranmeldung</b> abgeben. Das ist ein Formular, auf dem steht, vieviel Umsatz Du gemach hast und wieviel Mehwertsteuer Du eingenommen hast sowie wieviel Geld Du ausgegeben und wieviel Vorsteuer Du gezahlt hast. Die Differenz daraus ist entweder eine Nachzahlung ans Finanzamt (Du hast mehr Geld eingenommen als ausgegeben) oder eine Rückzahlung (kommt in der Gründungsphase oder sonst in schlechten Zeiten häufig vor).
Nach Ergebnissen des Vorjahres - die bei Dir ja gar nicht vorliegen - kannst Du jedoch die Voranmeldung einmal pro Quartal einreichen, bis Dein Jahresumsatz eine bestimmte Grenze überschritten hat. Die UStVA muß bis zum 10. des Folgemonat beim FA sein, also am 10. Januar, 10. April, 10. Juli und 10. Oktober. Die Formulare, wenn Du es manuell machen willst, gibt's beim Finanzamt. Sonst kann ich nur empfehlen, ein einfaches Buchhaltungsprogramm zu besorgen, es macht Dir eine einfache UStVA automatisch.
Am Ende des Jahres gibt es eine Umsatzsteuererklärung, die durchaus von der Summe der vier (oder 12) UstVA's abweichen kann. Aber an sich ist es wieder das gleiche, nur über ein ganzes Jahr und auf einem anderen Formular.
Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer, Mehrwersteuer und Gewerbesteuer?
Also: Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer und Vorsteuer ist ein und dasselbe, nur aus unterschiedlicher Sicht. Es ist die Steuer, die zwar vom Umsatz gerechnet wird, aber nur den Gewinn belegt. Und zahlen tut sie im Prinzip nur der Endverbraucher, der selber nicht vorsteuerberechtigt (=umsatzsteuerpflichtig) ist. das ist eine Steuer des Bundes.
Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer und ist von Ort zu Ort unterschiedlich (Hebesatz!) und außerdem noch progressiv. Über den Daumen gepeilt beträgt sie in Berlin im unteren Bereich 9% <b>vom Gewinn</b>. Sagt zumindest mein Steuerberater
. Für diese Steuer gibt es einen Freibetrag von ca. 25.000 Euro (glaube ich - hab die Unterlagen nicht zur Hand).
Nicht zu vergessen ist natürlich die Einkommensteuer, die sich auch aus dem Gewinn rechnet.
Ich will das Gewerbe mit einem Freund zusammen machen. Eben so eine Art Produktionsgesellschaft. Das bedeutet, ich muß ein Gewerbe anmelden und er, oder machen wir das zusammen?
Du kannst nicht ein Gewerbe zu zweit anmelden. Dafür gibt es Personengesellschaften (GbR) oder Kapitalgesellschaften (GmbH, KG, AG und Derivate).
Ich würde sagen (Vorsicht! Bin mir nicht sicher, aber das Thema ist sehr ernst!) jeder von euch meldet ein Gewerbe mit dem gleichen Geschäftszweck an und dann gibt es eine GbR.
GbR-TIP: Gebt euch die Mühe und schreibt einen Vertrag. "Handschlag-GbRs" sind von vornherein Zeitbomben, und ihr seid ja Freunde und wollt noch lange welche bleiben...
Wie versteuern wir dann die Einnahmen? Muß das jeder für sich machen?
Ja, natürlich. Und zwar danach, was jeder einzelne tatsächlich bekommen hat.
Ach, kommt doch einfach mal auf'n Kaffee vorbei, dann kann ich euch mehr erzählen. Ich habe das Spiel nämlich schon mehrmals durch
Bücher habe ich im Laden auch ein paar... Ihr seid doch aus Berlin, oder habe ich mich da verguckt?
CJ